Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, kurz LAG, hat mit Urteil vom 24.01.2017 zum Az: 3 Sa 244/16 entschieden, dass die Bezeichnung eines Chefs als „soziales Arschloch“ eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Im betreffenden Fall war ein langjähriger Mitarbeiter ohne vorherige Abmahnung gekündigt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.