Viele haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Diese soll Einkommensverluste ausgleichen, welche aufgrund eines Unfalls eintreten. Für die Bezugsdauer von Tagegeld einer privaten Unfallversicherung ist die Dauer der ärztlichen Behandlung maßgebend. Fraglich ist aber, wann diese endete. Diese Frage hat nunmehr der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4.11.2020 zum Az. VI ZR 19/19 geklärt.
Kanzlei Brandt
Lebenspartnerschaft
Hier finden Sie in Kürze ausführliche Erläuterungen zu Fragen der Lebenspartnerschaft.
Neues aus dem Familienrecht
- 03/05/2021Tagegeldanspruch der privaten Unfallversicherung endet mit Ende der BehandlungsmaßnahmeMehr lesen
- 10/08/2020Grobe Beleidigung eines Chefs rechtfertigt fristlose KündigungMehr lesen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, kurz LAG, hat mit Urteil vom 24.01.2017 zum Az: 3 Sa 244/16 entschieden, dass die Bezeichnung eines Chefs als „soziales Arschloch“ eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Im betreffenden Fall war ein langjähriger Mitarbeiter ohne vorherige Abmahnung gekündigt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
- 10/08/2020Auch ohne förmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann ein Krankengeldanspruch bestehenMehr lesen
Das Sozialgericht Leipzig hat mit Urteil vom 03.05.2017 zum Az: S 22 KR 75/16 entschieden, dass der Anspruch auf Krankengeld im Einzelfall nicht zwingend eine förmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung voraussetzt. Es reicht auch eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht zwingend als Vertragsarzt im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zugelassen sein muss.
- 10/08/2020 - Caroline BrandtFristlose Kündigung einer Geschäftsführerin ist durch illoyales Verhalten gerechtfertigtMehr lesen
Das Bundesarbeitsgericht musste mit Urteil vom 1.6.2017 einen solchen Fall zum Az. 6 AZR 720/15 entscheiden. Im betreffenden Fall hatte die Geschäftsführerin eines Vereins auf, so das Gericht, interessanterweise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden betrieben. Dies, so führte das Gericht aus, kann die außerordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch eine solche illoyales Verhalten werde die eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört. Der Betriebsfriede ist dadurch erheblich gestört.