Kanzlei Brandt in Bad Doberan

Das Recht auf Ihrer Seite

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen der Kanzlei Brandt.

Die Rechtsanwältin ist befugt, Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten.

Aktuelle Neuigkeiten aus oder über die Kanzlei bzw. die Web-Seiten finden Sie in der Rubrik Aktuelles

Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns gern an unter der Telefonnummer 038203 / 7450 20 , oder schreiben eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen
Kanzlei Brandt berät bei Hausratsverteilung und Versorgungsausgleich nach einer Scheidung

Die Tätigkeit- und Interessenschwerpunkte der Rechtsanwälte und nähere Informationen zu diesen, finden Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete

Frau Rechtsanwältin Brandt vertritt Sie in Fragen des Familienrechts, wenn sie sich z.B: getrennt haben und nun die Scheidung einleiten wollen. Hier sind Fragen des Unterhaltes für Sie und mögliche Kinder zu klären, sowie die Hausratsverteilung und der Versorgungsausgleich, aber auch der Zugewinnausgleich. 

Manchmal gibt es bei der Trennung vom Partner aber auch eine böse Überraschung.
Sie haben sich gemeinsam ein Haus gekauft und dafür Kredit aufgenommen. Wer übernimmt nun das Haus und die Schulden?

Streiten Sie sich zu lange darum, droht beiden die Überschuldung und damit die Privatinsolvenz.

Handeln Sie hier vorausschauend, andernfalls werden Sie die Schulden erdrücken und Sie sind finanziell für Jahre gelähmt.

Aktuelles

Unsere Kanzlei

Rechtsgebiete

Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Nutzen Sie den Pfändungsrechner für einen ersten Überblick

Wenn Sie wissen wollen, wieviel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, dann können Sie sich mit dem Pfändungsrechner schnell einen Überblick verschaffen.
Um zu berechnen, wie viel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, benötigen wir einige Informationen, darunter Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl der Personen, für die Sie Unterhalt zahlen. 

Die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland basieren auf § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) und werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst.