Eine Kontopfändung kann den Alltag erheblich belasten: Einkäufe, Miete, Tankkosten oder laufende Lastschriften werden zum Problem. Besonders unverständlich wirkt die Situation, wenn mit dem Gläubiger – etwa einem Inkassodienstleister oder Zahlungsanbieter wie Riverty – bereits eine Ratenzahlungsvereinbarung besteht und die vereinbarten Zahlungen pünktlich geleistet werden.
Die wichtigste Information vorweg: Eine Ratenzahlungsvereinbarung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende Kontopfändung aufgehoben oder ausgesetzt wird. Ob die Pfändung ruht oder aufgehoben werden muss, hängt vor allem vom Inhalt der konkreten Vereinbarung ab.
Dieser Beitrag zeigt, welche Schritte Betroffene zeitnah prüfen und veranlassen sollten.
1. Warum bleibt die Kontopfändung trotz Ratenzahlung bestehen?
Eine Ratenzahlungsvereinbarung regelt zunächst nur, dass eine Forderung in Teilbeträgen gezahlt werden darf. Sie bedeutet nicht zwingend, dass der Gläubiger auf bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.
Hat der Gläubiger bereits eine Kontopfändung veranlasst, bleibt diese regelmäßig bestehen, solange er sie nicht ausdrücklich freigibt oder eine entsprechende Regelung getroffen wurde. Für Betroffene kann das bedeuten: Die Raten werden gezahlt, das Konto bleibt aber dennoch blockiert.
Deshalb sollte die Ratenzahlungsvereinbarung genau geprüft werden. Entscheidend ist insbesondere, ob dort Formulierungen enthalten sind wie:
- „Die Zwangsvollstreckung wird für die Dauer der Ratenzahlung ausgesetzt.“
- „Die Kontopfändung wird ruhend gestellt.“
- „Nach Eingang der ersten Rate wird die Pfändung freigegeben.“
- „Bei pünktlicher Ratenzahlung werden keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen betrieben.“
Fehlt eine solche Regelung, besteht häufig nur ein Anspruch auf Zahlung in Raten – nicht aber automatisch auf eine Freigabe des Kontos.
2. Das P-Konto: Existenzsicherung hat Vorrang
Wer von einer Kontopfändung betroffen ist, sollte unverzüglich prüfen, ob das Girokonto bereits als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird.
Das P-Konto dient dazu, einen gesetzlich geschützten Betrag für den laufenden Lebensunterhalt verfügbar zu halten. Damit können Betroffene trotz Kontopfändung beispielsweise Lebensmittel, Miete, Energie, Fahrtkosten oder notwendige Ausgaben des täglichen Lebens bezahlen.
Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto kann bei der Bank verlangt werden. Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen kann sich der geschützte Betrag erhöhen. Hierfür sind regelmäßig geeignete Nachweise oder Bescheinigungen erforderlich.
Wichtig: Ein P-Konto beseitigt die Pfändung nicht. Es schützt aber den verfügbaren Betrag und kann deshalb kurzfristig die dringendsten finanziellen Probleme abmildern.
3. Den Gläubiger schriftlich zur Ruhendstellung auffordern
Wer seine Raten zuverlässig zahlt, sollte den Gläubiger nicht nur telefonisch kontaktieren. Sinnvoll ist eine schriftliche Aufforderung, die Pfändung für die Laufzeit der Ratenzahlungsvereinbarung ruhend zu stellen oder aufzuheben.
In dem Schreiben sollte klar dargestellt werden:
- dass eine Ratenzahlungsvereinbarung besteht,
- dass die vereinbarten Raten bisher pünktlich gezahlt wurden,
- dass die Kontopfändung die laufende Lebensführung erheblich beeinträchtigt,
- dass eine Ruhendstellung oder Freigabe der Pfändung verlangt wird, und
- bis wann der Gläubiger hierzu Stellung nehmen soll.
Als Frist sind regelmäßig sieben bis vierzehn Tage angemessen. Der Aufforderung sollten Kopien der Ratenzahlungsvereinbarung sowie Zahlungsnachweise beigefügt werden.
Musterformulierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zwischen uns besteht eine Ratenzahlungsvereinbarung, die ich bislang vollständig und fristgerecht erfülle. Trotz der laufenden Zahlungen besteht die Kontopfändung weiterhin fort.
Die Pfändung beeinträchtigt meine Möglichkeit, notwendige laufende Ausgaben zu bestreiten, erheblich. Ich fordere Sie daher auf, die Kontopfändung für die Dauer der ordnungsgemäßen Bedienung der Ratenzahlungsvereinbarung ruhend zu stellen beziehungsweise die erforderliche Freigabe zu veranlassen.
Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum] schriftlich mit, wie Sie weiter verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
4. Alle Unterlagen und Zahlungen dokumentieren
Für eine erfolgreiche Klärung ist eine vollständige Dokumentation entscheidend. Betroffene sollten insbesondere folgende Unterlagen sammeln:
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder Schreiben der Bank zur Kontopfändung,
- Ratenzahlungsvereinbarung,
- Kontoauszüge oder Zahlungsbelege zu den geleisteten Raten,
- E-Mails, Briefe und Nachrichten des Gläubigers oder Inkassodienstleisters,
- Informationen zur ursprünglichen Forderung und zur noch offenen Restforderung.
Diese Unterlagen ermöglichen es, den Sachverhalt rechtlich einzuordnen und gegenüber dem Gläubiger nachvollziehbar zu begründen.
5. Was tun, wenn der Gläubiger nicht reagiert oder ablehnt?
Eine pauschale Ablehnung oder wiederholte Standardantworten bedeuten nicht zwingend, dass keine Lösung möglich ist. Es sollte geprüft werden, ob der Gläubiger die Ratenzahlungsvereinbarung korrekt auslegt und ob sich aus deren Inhalt oder den Umständen des Einzelfalls eine Verpflichtung zur Aussetzung der Vollstreckung ergeben kann.
Auch kann zu prüfen sein, ob neben dem P-Konto weitere Maßnahmen zum Schutz des notwendigen Lebensunterhalts in Betracht kommen. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens, bestehenden Unterhaltspflichten, Sozialleistungen, dem Inhalt der Vereinbarung und dem Stand des Vollstreckungsverfahrens ab.
Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn
- der Gläubiger trotz nachweislich pünktlicher Ratenzahlungen nicht reagiert,
- die Pfändung die Existenzsicherung gefährdet,
- unklar ist, ob die Forderung oder Kosten korrekt berechnet wurden,
- die Vereinbarung missverständlich formuliert ist oder
- bereits weitere Vollstreckungsmaßnahmen drohen.
6. Raten weiterhin pünktlich zahlen
Auch wenn die Kontopfändung als ungerecht empfunden wird: Die vereinbarten Raten sollten grundsätzlich weiter fristgerecht geleistet werden. Wer die Zahlungen ohne rechtliche Klärung einstellt, riskiert, dass die Ratenzahlungsvereinbarung entfällt und die gesamte Restforderung sofort geltend gemacht wird.
Zugleich sollten Schuldner nicht darauf vertrauen, dass sich das Problem von selbst erledigt. Eine frühzeitige, schriftliche und belegbare Kommunikation mit dem Gläubiger ist regelmäßig der bessere Weg.
Fazit: Ratenzahlung und Pfändung müssen getrennt betrachtet werden
Eine laufende Ratenzahlung schützt nicht automatisch vor einer Kontopfändung. Betroffene sollten daher kurzfristig ein P-Konto einrichten oder prüfen lassen, die Ratenzahlungsvereinbarung sorgfältig lesen, den Gläubiger schriftlich zur Ruhendstellung auffordern und alle Zahlungen dokumentieren.
Wenn der Gläubiger nicht einlenkt oder die Pfändung die finanzielle Lebensführung ernsthaft beeinträchtigt, sollte der Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Häufige Fragen zur Kontopfändung trotz Ratenzahlung
Wird eine Kontopfändung durch eine Ratenzahlungsvereinbarung automatisch aufgehoben?
Nein. Eine Ratenzahlungsvereinbarung regelt häufig nur die Zahlungsweise. Die Pfändung wird nur dann automatisch ausgesetzt oder aufgehoben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Gläubiger die Freigabe veranlasst.
Kann ich trotz Kontopfändung über Geld verfügen?
Mit einem P-Konto bleibt ein gesetzlich geschützter Betrag für den Lebensunterhalt verfügbar. Ob und in welcher Höhe ein zusätzlicher Schutz möglich ist, hängt von der persönlichen Situation ab.
Muss die Bank die Kontopfändung aufheben?
Die Bank kann eine wirksame Pfändung nicht eigenständig aufheben. Dafür ist regelmäßig eine Freigabe des Gläubigers oder eine entsprechende gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Sollte ich die Ratenzahlung einstellen, solange mein Konto gepfändet ist?
Nein, die Raten sollten grundsätzlich weiter pünktlich gezahlt werden. Andernfalls kann die Ratenzahlungsvereinbarung gefährdet sein und die Restforderung sofort fällig werden.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn der Gläubiger auf schriftliche Anfragen nicht reagiert, die Pfändung trotz pünktlicher Ratenzahlungen fortsetzt oder die finanzielle Existenz gefährdet ist.
Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die rechtlichen Möglichkeiten hängen stets von der konkreten Ratenzahlungsvereinbarung, dem Vollstreckungsstand und den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

