Selbständige und Gewerbetreibende sehen sich oft mit der Frage konfrontiert: Gilt die Pfändungstabelle für Selbständige? Die Antwort ist klar: Die Pfändungstabelle gilt für Selbständige nicht in derselben Weise wie für Angestellte. Dies liegt daran, dass das Einkommen von Selbständigen und Gewerbetreibenden schwankend ist und nicht denselben Regelungen unterliegt wie bei fest angestellten Arbeitnehmern.
Warum gilt die Tabelle für Selbständige nicht?
Die Pfändungstabelle ist primär für Arbeitnehmer konzipiert, deren Einkommen regelmäßig und berechenbar ist. Bei Angestellten kann das Nettoeinkommen leicht ermittelt und eine entsprechende Pfändungsfreigrenze festgelegt werden. Für Selbständige gilt die Pfändungstabelle nicht, da ihr Einkommen stark variieren kann und es oft schwer ist, eine stabile Bemessungsgrundlage zu finden. Selbständige müssen daher individuell betrachtet werden, was die Pfändungsfreigrenzen angeht.
Wie erfolgt die Pfändung bei Selbständigen?
Auch wenn die Pfändungstabelle für Selbständige nicht gilt, bedeutet das nicht, dass Selbständige vor Pfändungen geschützt sind. Vielmehr erfolgt bei ihnen eine Einzelfallprüfung. Hier wird das durchschnittliche Einkommen über einen bestimmten Zeitraum ermittelt. Auf dieser Basis wird dann entschieden, wie viel von ihrem Einkommen gepfändet werden kann. Die Tabelle gilt für Selbständige nicht im üblichen Sinne, aber es können dennoch Zahlungen aus selbständigem Einkommen gepfändet werden.
Schauen Sie gerne bei unserem Pfändungsrechner vorbei. Beachten Sie jedoch, dass beim Pfändungsrechner immer vom Nettoeinkommen ausgegangen wird. Dies bedeutet,d as Einkommen nach Abzug der Einkommenssteuer, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung.
Welche Alternativen gibt es zur Pfändungstabelle bei Selbständigen?
Wenn es darum geht, das pfändbare Einkommen eines Selbständigen zu ermitteln, greifen die Gerichte oft auf andere Methoden zurück. Eine Möglichkeit besteht darin, das monatliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate zu berechnen und so eine Durchschnittsgrundlage zu schaffen. Hierbei wird auch berücksichtigt, welche Betriebsausgaben getätigt wurden und wie hoch der tatsächliche Gewinn ist. Die Pfändungstabelle gilt für Selbständige nicht, aber diese individuelle Berechnung ist eine gängige Praxis.
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