Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

P-Konto einrichten: So schützen Sie Ihr Geld bei einer Kontopfändung

Kurzantwort

Wenn Ihr Konto gepfändet wurde oder eine Kontopfändung droht, sollten Sie Ihr Girokonto unverzüglich in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, umwandeln lassen. Das P-Konto schützt monatlich einen gesetzlich bestimmten Grundbetrag vor dem Zugriff von Gläubigern. Ohne P-Konto kann eine Kontopfändung dazu führen, dass Sie über eingehendes Geld zunächst nicht verfügen können.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist kein besonderes zusätzliches Konto, sondern ein gewöhnliches Zahlungskonto, das als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Jede natürliche Person kann von ihrer Bank verlangen, dass ein bei ihr geführtes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird – auch dann, wenn das Konto im Minus steht. Ein P-Konto darf allerdings nur auf Guthabenbasis geführt werden.

Wird Guthaben auf einem P-Konto gepfändet, bleibt der gesetzlich geschützte Monatsbetrag verfügbar. Der Schutz gilt unmittelbar auf dem Konto und soll sicherstellen, dass das Existenzminimum trotz Kontopfändung gesichert bleibt.

Was sollte ich bei einer Kontopfändung sofort tun?

  1. Bank kontaktieren und Umwandlung in ein P-Konto verlangen.
  2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss prüfen lassen.
  3. Unterhaltspflichten und Sozialleistungen dokumentieren.
  4. Bei Bedarf eine P-Konto-Bescheinigung beschaffen.
  5. Keine wichtigen Fristen verstreichen lassen.

Eine Umwandlung kann auch nach Zustellung einer Kontopfändung sinnvoll und dringend sein. Wird ein bereits gepfändetes Zahlungskonto innerhalb eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt, gilt der Kontopfändungsschutz nach den gesetzlichen Regeln grundsätzlich ebenfalls.

Kann ich mehrere P-Konten haben?

Nein. Pro Person darf nur ein P-Konto geführt werden. Bei der Umwandlung muss der Kontoinhaber gegenüber der Bank versichern, dass kein weiteres P-Konto besteht. Gemeinschaftskonten sind besonders sorgfältig zu prüfen, da ein P-Konto grundsätzlich nur als Einzelkonto geführt werden kann.

Wichtig: Ein P-Konto löst nicht jedes Problem

Das P-Konto schützt nicht vor der Forderung selbst. Es verhindert auch nicht automatisch weitere Vollstreckungsmaßnahmen, etwa eine Lohnpfändung. Es sichert jedoch den notwendigen Betrag auf dem Konto und ist deshalb bei einer Kontopfändung regelmäßig der erste und wichtigste Schritt.

Sie benötigen Unterstützung bei einer Kontopfändung oder bei der Einrichtung eines P-Kontos? Die Kanzlei Brandt prüft Ihre Situation, den Pfändungsbeschluss und die Möglichkeiten zum Schutz Ihres Einkommens.

Hier finden Sie:

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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