Rechtsanwältin Brandt berät Mandanten zu Pfändungsschutz – Kanzlei Brandt, Ihr Anwalt in Bad Doberan

Erfolg nach Phishing: Bank erkennt Anspruch nach EuGH-Urteil an und übernimmt alle Kosten

Nach einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang und der zunächst verweigerten Erstattung hat eine Bank den Anspruch eines von der Kanzlei Brandt vertretenen Mandanten nun anerkannt.

Die Bank erstattet den streitigen Betrag einschließlich Zinsen und übernimmt zudem sämtliche Kosten des Verfahrens. Dazu gehören auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten unseres Mandanten.

Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit und zum Schutz des Mandanten werden keine Angaben zur betroffenen Bank, zur Schadenshöhe oder zu den Einzelheiten des Sachverhalts veröffentlicht.

Ausgangspunkt: Unberechtigte Zahlung und Ablehnung durch die Bank

Phishing, manipulierte Webseiten, gefälschte SMS oder täuschend echte Anrufe führen immer wieder dazu, dass Dritte Zugriff auf Online-Banking-Daten erhalten. Häufig werden anschließend Überweisungen ausgeführt, die der Kontoinhaber nicht veranlasst hat.

Für Betroffene ist die Lage besonders belastend, wenn die Bank eine Erstattung ablehnt und den Vorwurf erhebt, der Kunde habe seine Zugangsdaten oder Sicherheitsmerkmale nicht ausreichend geschützt. Gerade dann kommt es darauf an, sorgfältig zwischen einer nicht autorisierten Zahlung und der Frage zu unterscheiden, wer einen möglichen Schaden am Ende tragen muss.

EuGH: Bank muss grundsätzlich zuerst erstatten

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Oktober 2026, Rechtssache C-70/25 (Tukowiecka), diese Reihenfolge deutlich klargestellt.

Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang muss die Bank den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten. Sie darf die Erstattung nicht allein mit dem Argument verweigern, der Kunde habe möglicherweise grob fahrlässig gehandelt.

Die Prüfung einer möglichen groben Fahrlässigkeit betrifft die endgültige Haftungsverteilung. Sie berechtigt die Bank aber nicht dazu, den betroffenen Kunden zunächst auf einen langwierigen Rechtsstreit zu verweisen und das Geld währenddessen einzubehalten.

Zur EuGH-Pressemitteilung vom 15.10.2026 – C-70/25

Anerkenntnis im laufenden Verfahren

Im vorliegenden Verfahren hat die Bank nach der Entscheidung des EuGH den Anspruch unseres Mandanten anerkannt.

Damit erhält der Mandant:

  • die Erstattung des unberechtigt abgebuchten beziehungsweise überwiesenen Betrags,
  • die Verzinsung des Anspruchs,
  • die Übernahme sämtlicher Kosten des Verfahrens sowie
  • die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten.

Das Ergebnis zeigt: Eine pauschale Ablehnung der Bank sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Insbesondere der bloße Hinweis auf eine angebliche grobe Fahrlässigkeit ersetzt keine rechtlich tragfähige Prüfung des Einzelfalls.

Was bedeutet das für andere Betroffene?

Jeder Fall von Phishing oder Online-Banking-Betrug ist anders. Entscheidend können unter anderem sein:

  • der genaue Ablauf der Täuschung,
  • die Art der nicht autorisierten Zahlung,
  • die verwendeten Sicherheitsverfahren,
  • die Kommunikation mit der Bank,
  • der Zeitpunkt der Schadensmeldung sowie
  • die Beweise, auf die sich die Bank für einen Fahrlässigkeitsvorwurf stützt.

Eine eingegebene TAN oder eine bestätigte Banking-App-Freigabe bedeutet nicht automatisch, dass die konkrete Zahlung rechtlich wirksam autorisiert wurde. Ebenso genügt ein allgemeiner Vorwurf, der Kunde habe sich unvorsichtig verhalten, nicht ohne Weiteres für eine dauerhafte Leistungsablehnung.

Betroffene sollten unverzüglich handeln

Wenn Sie eine unbekannte Abbuchung oder Überweisung feststellen, sollten Sie unverzüglich:

  1. das Online-Banking sperren lassen,
  2. die Zahlung gegenüber der Bank ausdrücklich als nicht autorisiert beanstanden,
  3. die Erstattung und Wiederherstellung des Kontostands verlangen,
  4. SMS, E-Mails, Screenshots, Kontoauszüge und die Kommunikation mit der Bank sichern,
  5. eine ablehnende Entscheidung der Bank rechtlich prüfen lassen.

Je früher der Vorgang dokumentiert und gegenüber der Bank angezeigt wird, desto besser lassen sich Ansprüche sichern und durchsetzen.

Kanzlei Brandt unterstützt bei Ansprüchen gegen Banken

Die Kanzlei Brandt vertritt Mandanten bei nicht autorisierten Überweisungen, Phishing-Fällen, Online-Banking-Betrug und der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Banken.

Wir prüfen, ob eine Zahlung tatsächlich autorisiert war, ob die Bank den Erstattungsanspruch zu Recht ablehnt und welche Ansprüche auf Rückzahlung, Zinsen sowie Erstattung von Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten bestehen.

Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail an kanzlei@rain-brandt.de.

Hinweis: Der dargestellte Erfolg betrifft einen konkreten Einzelfall. Ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen eine Bank bestehen, hängt stets von den Umständen des jeweiligen Sachverhalts ab.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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