Kanzlei Brandt – Ihr Leuchtturm in stürmischen Zeiten bei Gläubigervergleich oder Insolvenz anmelden

Kostenlose Schuldnerberatung – wie geht das?

Viele Menschen suchen nach einer kostenlosen Schuldnerberatung, weil die finanzielle Situation ohnehin belastend genug ist. Eine kostenlose Unterstützung beim Umgang mit Schulden ist grundsätzlich möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Bei der Kanzlei Brandt kann der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan unter Umständen für dich kostenfrei erstellt und mit den Gläubigern durchgeführt werden. Entscheidend ist dabei in der Regel, dass Beratungshilfe bewilligt wird. Eine besonders wichtige Voraussetzung hierfür ist häufig eine Wartezeitbescheinigung einer anerkannten Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle.

Was bedeutet kostenlose Schuldnerberatung?

„Kostenlose Schuldnerberatung“ bedeutet nicht automatisch, dass jede anwaltliche Tätigkeit kostenfrei übernommen wird. Ob Beratungshilfe bewilligt wird, prüft und entscheidet immer das zuständige Amtsgericht im Einzelfall.

Für die Bewilligung wird unter anderem berücksichtigt:

  • ob du die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllst,
  • ob du bereits versucht hast, eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen,
  • ob dort zeitnah kein Beratungstermin verfügbar ist und
  • ob deshalb anwaltliche Hilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch erforderlich ist.

Gerade der letzte Punkt ist wichtig: Kostenlose Schuldnerberatungsstellen haben häufig lange Wartezeiten. Wer nicht kurzfristig beraten werden kann, sollte sich diese Wartezeit unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Die Wartezeitbescheinigung als wichtige Voraussetzung

Eine Wartezeitbescheinigung bestätigt, dass du dich bei einer Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle um Hilfe bemüht hast, dort aber wegen einer Warteliste nicht zeitnah beraten werden kannst.

Diese Bescheinigung kann den Antrag auf Beratungshilfe erheblich unterstützen. Sie zeigt dem Amtsgericht, dass eine kostenlose Beratungsstelle zwar grundsätzlich vorhanden ist, dir aber nicht rechtzeitig helfen kann.

Ohne Wartezeitbescheinigung ist die Bewilligung von Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch deutlich unsicherer. Deshalb solltest du dich zunächst bei einer kostenlosen Schuldnerberatung registrieren lassen und ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung deiner Wartezeit bitten.

Eine ausführliche Übersicht dazu, wann, bei wem und wie du eine Wartezeitbescheinigung erhalten kannst, findest du hier:

Wartezeitbescheinigung für Beratungshilfe beim außergerichtlichen Einigungsversuch

Dort kannst du selbst prüfen, ob deine Situation voraussichtlich die Voraussetzungen erfüllt und ob die Bewilligung von Beratungshilfe damit sehr wahrscheinlich ist.

Wann können wir den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan kostenfrei erstellen?

Liegt eine geeignete Wartezeitbescheinigung vor und wird Beratungshilfe durch das zuständige Amtsgericht bewilligt, können wir den außergerichtlichen Einigungsversuch beziehungsweise den Schuldenbereinigungsplan für dich bearbeiten, ohne dass hierfür reguläre Anwaltskosten bei dir anfallen.

Wir unterstützen dann insbesondere bei:

  • der Prüfung deiner finanziellen Situation,
  • der Zusammenstellung der Gläubiger und Forderungen,
  • der Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans,
  • der Korrespondenz mit deinen Gläubigern sowie
  • der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs.

Wichtig: Voraussetzung ist die Vorlage der Wartezeitbescheinigung und die anschließende Bewilligung der Beratungshilfe. Eine bloße mündliche Aussage, dass bei einer Beratungsstelle lange Wartezeiten bestehen, reicht regelmäßig nicht aus.

Was gilt, wenn keine Wartezeitbescheinigung vorliegt?

Wenn keine Wartezeitbescheinigung vorliegt oder Beratungshilfe nicht bewilligt wird, ist eine kostenfreie Bearbeitung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nicht gewährleistet.

In diesem Fall entstehen bei uns Kosten für die anwaltliche Tätigkeit. Wir klären vor einer kostenpflichtigen Beauftragung transparent mit dir, welche Kosten im konkreten Fall anfallen können.

Es ist daher sehr sinnvoll, die Voraussetzungen für Beratungshilfe frühzeitig zu prüfen und eine Wartezeitbescheinigung einzuholen. So kannst du besser einschätzen, ob eine kostenlose anwaltliche Unterstützung beim außergerichtlichen Einigungsversuch realistisch ist.

Wichtig: Die Erstellung des Insolvenzantrags ist nicht umfasst

Die Beratungshilfe und eine mögliche kostenfreie Bearbeitung betreffen den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan beziehungsweise den außergerichtlichen Einigungsversuch.

Dies gilt nicht für die Erstellung und Einreichung eines anschließenden Insolvenzantrags. Sollte der außergerichtliche Einigungsversuch scheitern und ein Verbraucherinsolvenzverfahren erforderlich werden, ist die weitere Tätigkeit – insbesondere die Erstellung des Insolvenzantrags – kostenpflichtig.

Auch hier informieren wir dich vorab klar darüber, welche Schritte notwendig sind und welche Kosten gegebenenfalls entstehen.

Fazit: Kostenlose Schuldnerberatung ist möglich – aber nur bei erfüllten Voraussetzungen

Eine kostenlose anwaltliche Unterstützung bei Schulden ist möglich, wenn Beratungshilfe bewilligt wird. Die Wartezeitbescheinigung ist dabei häufig ein entscheidender Nachweis, weil sie belegt, dass du bei einer kostenlosen Schuldnerberatung nicht rechtzeitig einen Termin erhalten kannst.

Bitte beachte daher unbedingt:

  • Lass dir eine Wartezeit bei einer Schuldnerberatung schriftlich bestätigen.
  • Lege die Wartezeitbescheinigung für den Antrag auf Beratungshilfe vor.
  • Die Entscheidung über Beratungshilfe trifft immer das Amtsgericht.
  • Nur bei vorliegender Wartezeitbescheinigung und bewilligter Beratungshilfe kann der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich kostenfrei bearbeitet werden.
  • Ohne diese Voraussetzungen können bei uns Kosten entstehen.
  • Die Erstellung eines späteren Insolvenzantrags ist von dieser möglichen Kostenfreiheit nicht automatisch umfasst.

 

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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