Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Insolvenzantrag für GmbH & UG zum Festpreis

Ihre GmbH oder UG kann fällige Rechnungen nicht mehr zuverlässig bezahlen?

Wenn offene Lieferantenrechnungen, Steuern, Sozialabgaben, Löhne oder Darlehensraten nicht mehr fristgerecht bedient werden können, besteht dringender Handlungsbedarf. Wir unterstützen Geschäftsführer kleiner GmbHs und UGs bei der Prüfung der wirtschaftlichen Lage, der Vorbereitung des Insolvenzantrags und der strukturierten Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht.

Kanzlei Brandt begleitet Sie diskret, verständlich und mit transparenter Vergütung.

Firmeninsolvenz für GmbH und UG zum Festpreis

ab 2.975 € brutto
für die Vorbereitung und Einreichung eines Insolvenzantrags bei überschaubarer Gläubigerzahl.

Die konkrete Vergütung richtet sich nach Umfang, Gläubigerzahl und Aktenzeichen. Kosten für Gericht, Insolvenzverwalter, Steuerberater oder erforderliche Buchhaltungsarbeiten sind nicht im anwaltlichen Honorar enthalten.

Jetzt vertraulich anfragen:
Telefon: 038203 / 7450 0
E-Mail: kanzlei@rain-brandt.de


Für wen ist unser Angebot geeignet?

Unser Angebot richtet sich insbesondere an Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen von:

  • kleinen GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt),
  • Ein-Personen-GmbHs und Ein-Personen-UGs,
  • Gesellschaften mit wenigen Mitarbeitenden,
  • Unternehmen mit überschaubarer Zahl an Gläubigern,
  • bereits ruhenden Gesellschaften mit offenen Verbindlichkeiten,
  • Gesellschaften mit Zahlungsrückständen bei Lieferanten, Banken, Finanzamt, Krankenkassen oder Vermietern.

Auch wenn die Buchhaltung nicht vollständig aktuell ist, sollten Sie nicht abwarten. Gerade dann ist eine zügige Prüfung der Situation wichtig.


Wann muss eine GmbH oder UG Insolvenzantrag stellen?

GmbH und UG sind juristische Personen. Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, müssen die Mitglieder der Geschäftsführung grundsätzlich ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen.

Das Gesetz nennt als Höchstfristen:

  • maximal drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit,
  • maximal sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.

Diese Fristen sind keine automatische Warte- oder Bedenkzeit. Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn innerhalb dieser Zeit eine ernsthafte und realistische Aussicht besteht, den Insolvenzgrund zu beseitigen. Im Einzelfall kann deshalb ein sofortiges Handeln erforderlich sein.

Wichtig: Ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tatsächlich vorliegt, kann nur anhand der konkreten Zahlen, Verbindlichkeiten und der Fortführungsprognose beurteilt werden. Lassen Sie die Insolvenzreife frühzeitig prüfen.


Typische Warnsignale bei einer kleinen GmbH oder UG

Sie sollten kurzfristig handeln, wenn eines oder mehrere dieser Warnzeichen auftreten:

  • Fällige Rechnungen werden nur noch verspätet oder gar nicht bezahlt.
  • Es werden neue Aufträge angenommen, obwohl klar ist, dass Material, Löhne oder Lieferanten nicht finanziert werden können.
  • Löhne, Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern bleiben offen.
  • Die Bank reduziert oder kündigt den Kreditrahmen.
  • Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse.
  • Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen oder Pfändungen gehen ein.
  • Das Geschäftskonto weist dauerhaft keine ausreichende Liquidität auf.
  • Es bestehen erhebliche Verbindlichkeiten, ohne dass eine tragfähige Finanzierung oder Fortführungsprognose erkennbar ist.
  • Die Buchhaltung ist nicht aktuell und niemand kann zuverlässig sagen, welche Forderungen offen sind.

Was wir für Ihre GmbH oder UG übernehmen

Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte geordnet vorzubereiten. Der konkrete Leistungsumfang wird zu Beginn transparent abgestimmt.

Je nach Fall unterstützen wir insbesondere bei:

  • der ersten rechtlichen und wirtschaftlichen Einordnung Ihrer Situation,
  • der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen,
  • der Erstellung einer Gläubiger- und Forderungsübersicht,
  • der Vorbereitung des Insolvenzantrags,
  • der Zusammenstellung der Antragsanlagen,
  • der Einreichung beim zuständigen Insolvenzgericht,
  • der Kommunikation im vereinbarten Umfang mit Gericht und Beteiligten,
  • der Klärung der nächsten organisatorischen Schritte für die Geschäftsführung.

Unser Ziel: Sie erhalten eine klare Orientierung, welche Unterlagen fehlen, welche Schritte jetzt erforderlich sind und wie der Insolvenzantrag strukturiert vorbereitet wird.


Was kostet ein Insolvenzantrag für GmbH oder UG?

Transparenter Festpreis ab 2.975 € brutto

Für die Firmeninsolvenz einer GmbH oder UG berechnet die Kanzlei Brandt einen Festpreis ab 2.975 € brutto bei überschaubarer Gläubigerzahl. Die Kanzlei kommuniziert hierfür einen Ausgangspreis von 2.500 € netto beziehungsweise 2.975 € brutto; zusätzliche Gläubiger beziehungsweise Aktenzeichen können den Aufwand und damit die Vergütung erhöhen.

Vor Beauftragung klären wir verständlich:

  • welcher Leistungsumfang enthalten ist,
  • wie viele Gläubiger und Aktenzeichen zu berücksichtigen sind,
  • ob besondere Unterlagen oder zusätzliche Arbeiten erforderlich sind,
  • welche Kosten neben dem anwaltlichen Honorar entstehen können,
  • ob eine Ratenzahlung im Einzelfall möglich ist.

Welche Kosten sind nicht im Festpreis enthalten?

Neben den Anwaltskosten können weitere Kosten entstehen, etwa:

  • Gerichtskosten,
  • Kosten und Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beziehungsweise Insolvenzverwalters,
  • Kosten einer erforderlichen Buchhaltungsaufbereitung,
  • Steuerberaterkosten,
  • Kosten für Gutachten oder besondere betriebswirtschaftliche Unterlagen.

Wir sprechen offen darüber, welche Kosten in Ihrem Fall voraussichtlich relevant werden.


Welche Unterlagen brauchen wir?

Je vollständiger Ihre Unterlagen vorliegen, desto zügiger kann die Situation geprüft und der Antrag vorbereitet werden. Hilfreich sind insbesondere:

  • Handelsregisterauszug,
  • Gesellschaftsvertrag,
  • Angaben zu Geschäftsführung und Gesellschaftern,
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern vorhanden,
  • Summen- und Saldenlisten,
  • aktuelle Kontoauszüge aller Geschäftskonten,
  • Jahresabschlüsse und Steuerunterlagen, soweit vorhanden,
  • Aufstellung aller Gläubiger mit Anschrift, Forderungshöhe und Aktenzeichen,
  • offene Rechnungen von Lieferanten, Vermietern, Banken und Leasinggesellschaften,
  • Unterlagen zu Steuerschulden,
  • Unterlagen zu Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Angaben zu Mitarbeitenden, Löhnen und offenen Lohnforderungen,
  • Miet-, Leasing-, Kredit- und Darlehensverträge,
  • Übersicht über Fahrzeuge, Maschinen, Waren, Forderungen und sonstige Vermögenswerte,
  • vorhandene Liquiditätsplanung oder Aufstellung der kurzfristig fälligen Zahlungen.

Sie haben nicht alle Unterlagen? Melden Sie sich trotzdem. Wir klären mit Ihnen, was zuerst beschafft werden muss.


Ablauf: In fünf Schritten zum Insolvenzantrag

1. Vertrauliche Erstkontaktaufnahme

Sie schildern kurz Ihre Ausgangslage: Rechtsform, Zahl der Gläubiger, offene Forderungen, Mitarbeitende und Zeitdruck.

2. Unterlagen übermitteln

Sie erhalten eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen. Diese können – soweit sinnvoll – digital vorbereitet und übermittelt werden.

3. Wirtschaftliche und rechtliche Einordnung

Wir prüfen mit Ihnen, welche Informationen für die Beurteilung der Lage und die Antragstellung benötigt werden. Im Mittelpunkt stehen Liquidität, fällige Verbindlichkeiten, Vermögenswerte und die Fortführungsperspektive.

4. Insolvenzantrag vorbereiten

Wir strukturieren den Antrag, die Gläubigerübersicht und die erforderlichen Anlagen. Fehlende Informationen werden gezielt nachgefordert.

5. Antrag beim Insolvenzgericht einreichen

Nach vollständiger Vorbereitung wird der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Wir erläutern Ihnen, welche Schritte danach regelmäßig folgen können.


GmbH schließen oder Insolvenzantrag stellen?

Eine freiwillige Liquidation ist nicht dasselbe wie ein Insolvenzverfahren.

Eine GmbH oder UG kann grundsätzlich nur dann geordnet liquidiert werden, wenn sie ihre Verbindlichkeiten erfüllen kann. Bestehen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, kann stattdessen eine Insolvenzantragspflicht bestehen. Eine bloße Gewerbeabmeldung, Einstellung der Tätigkeit oder spätere Löschung im Handelsregister beseitigt offene Schulden nicht.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Liquidation, Sanierung, ein Vergleich oder ein Insolvenzantrag der richtige Weg ist, sollte dies frühzeitig geprüft werden.


Geschäftsführerhaftung: Nicht zu lange warten

Die beschränkte Haftung einer GmbH oder UG schützt nicht automatisch vor persönlicher Verantwortung der Geschäftsführung. Gerade bei einer möglichen Insolvenzreife können verspätete Entscheidungen, bestimmte Zahlungen oder fehlende Informationen erhebliche Risiken auslösen.

Die gesetzliche Antragspflicht richtet sich an die Mitglieder des Vertretungsorgans, bei einer GmbH oder UG also regelmäßig an die Geschäftsführung. Bei Führungslosigkeit einer GmbH können unter bestimmten Voraussetzungen auch Gesellschafter verpflichtet sein, einen Antrag zu stellen.

Deshalb gilt: Nicht auf die nächste Mahnung, den nächsten Steuerbescheid oder die nächste Kontopfändung warten. Lassen Sie die Lage prüfen, sobald ernsthafte Zahlungsprobleme auftreten.


Häufige Fragen zum Insolvenzantrag für GmbH und UG

Was kostet ein Insolvenzantrag für eine GmbH oder UG?

Der anwaltliche Festpreis für eine Firmeninsolvenz von GmbH oder UG beginnt bei 2.975 € brutto. Entscheidend sind insbesondere Umfang, Anzahl der Gläubiger und Aktenzeichen. Zusätzliche Kosten, etwa für Gericht, Insolvenzverwalter oder Steuerberater, können hinzukommen.

Ist der Betrag wirklich ein Festpreis?

Der Festpreis gilt für den vorab vereinbarten Leistungsumfang. Vor Beginn der Tätigkeit wird geklärt, ob Ihr Fall aufgrund der Gläubigerzahl, fehlender Buchhaltung, besonderer Vermögenswerte oder weiterer Besonderheiten zusätzlichen Aufwand verursacht. So erhalten Sie Klarheit, bevor Kosten entstehen.

Gilt die Insolvenzantragspflicht auch für eine UG?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH und juristische Person. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gelten für die Geschäftsführung grundsätzlich dieselben Regeln zur Antragspflicht.

Wie schnell muss ich als Geschäftsführer handeln?

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ohne schuldhaftes Zögern zu handeln. Das Gesetz sieht maximal drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und maximal sechs Wochen bei Überschuldung vor. Diese Fristen sind Höchstfristen und dürfen nicht pauschal ausgeschöpft werden.

Kann ich einen Insolvenzantrag stellen, wenn die Buchhaltung nicht aktuell ist?

Ja, fehlende oder unvollständige Buchhaltung ist kein Grund, untätig zu bleiben. Sie erschwert aber die Aufbereitung. Deshalb sollten vorhandene Unterlagen, Kontoauszüge, Rechnungen und Informationen über Gläubiger so früh wie möglich gesichert und geordnet werden.

Was passiert mit Mitarbeitenden?

Die Situation von Mitarbeitenden, offenen Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen ist besonders wichtig. Teilen Sie uns deshalb frühzeitig mit, ob Beschäftigte vorhanden sind, ob Löhne offen sind und welche Abrechnungen bereits erfolgt sind.

Darf die GmbH oder UG nach dem Antrag weiterarbeiten?

Das hängt vom Einzelfall, der Liquidität, der Entscheidung des Insolvenzgerichts und den weiteren Verfahrensschritten ab. Treffen Sie hierzu keine weitreichenden Entscheidungen ohne vorherige rechtliche Prüfung.

Bin ich als Geschäftsführer automatisch privat für die Schulden der GmbH verantwortlich?

Nicht automatisch. Dennoch können persönliche Haftungsrisiken bestehen, beispielsweise durch Bürgschaften, bestimmte Zahlungen in der Krise oder eine verspätete Antragstellung. Eine individuelle Prüfung ist deshalb wichtig.

Ist eine Beratung auch bundesweit möglich?

Eine erste Kontaktaufnahme und die Sichtung vieler Unterlagen können digital erfolgen. Ob und wie die weitere Bearbeitung in Ihrem Fall organisiert wird, klären wir im Erstkontakt.


Jetzt Insolvenzantrag für Ihre GmbH oder UG prüfen lassen

Eine Unternehmensinsolvenz ist belastend. Sie muss aber nicht ungeordnet ablaufen. Entscheidend ist, dass Sie die wirtschaftliche Situation früh prüfen lassen und die erforderlichen Schritte nicht unnötig aufschieben.

Kanzlei Brandt unterstützt kleine GmbHs und UGs bei der Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags – transparent und zum Festpreis ab 2.975 € brutto.

Rufen Sie uns an: 038203 / 7450 20
Oder schreiben Sie uns: kanzlei@rain-brandt.de

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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