Kanzlei Brandt – Ihr Leuchtturm in stürmischen Zeiten bei Gläubigervergleich oder Insolvenz anmelden

Ich habe Schulden und kann meine Raten nicht mehr bezahlen – was soll ich tun?

Autorin: RAin Caroline Brandt, Fachanwältin für Insolvenzrecht | Rechtsanwaltskanzlei Brandt, Bad Doberan


Ich habe Schulden und kann meine Raten nicht mehr bezahlen – Wenn das Gehalt aufgebraucht ist, bevor alle Rechnungen bezahlt sind, beginnt ein Kreislauf, der sich ohne Hilfe kaum durchbrechen lässt. Die gute Nachricht: Es gibt klare, rechtlich gesicherte Wege aus der Schuldenspirale – und je früher Sie handeln, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen.

Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was Sie tun können, wenn Sie Ihre Raten nicht mehr bezahlen können.


Das Wichtigste in Kürze

  • Ignorieren verschlimmert die Situation: Mahngebühren, Inkasso und Pfändung folgen automatisch, wenn Sie nicht reagieren.
  • Der erste Schritt ist immer eine vollständige Aufstellung aller Schulden, Gläubiger und Einnahmen.
  • Oft ist ein außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern möglich – ohne Insolvenz.
  • Wenn das nicht klappt, ist die Privatinsolvenz kein Scheitern, sondern ein gesetzlich geregelter Neustart.
  • Eine kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht klärt innerhalb von 30 Minuten, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Warum Sie jetzt handeln müssen – und nicht abwarten dürfen

Viele Betroffene warten zu lang. Das Schweigen gegenüber Gläubigern kostet: Mahngebühren nach § 288 BGB (Verzugszinsen bis zu 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz), Inkassokosten, Schufa-Einträge und schließlich gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) bis hin zur Lohn- oder Kontopfändung.

Wer hingegen früh reagiert, hat deutlich mehr Spielraum:

  • Verhandlungsposition gegenüber Gläubigern ist noch intakt.
  • Außergerichtliche Einigungen (Ratenstundung, Teilvergleich) sind noch realistisch.
  • Das Insolvenzverfahren kann sauber vorbereitet werden, wenn es nötig wird.

Faustregel: Wenn Sie zwei aufeinanderfolgende Raten nicht bezahlen können, ist es Zeit für professionellen Rat.


Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick

Bevor irgendetwas anderes möglich ist, brauchen Sie eine ehrliche Bestandsaufnahme. Notieren Sie:

  • Alle Gläubiger mit Namen, ausstehenden Beträgen, Zinssätzen und aktuellen Mahnständen
  • Alle monatlichen Einnahmen (Nettolohn, Kindergeld, Mieteinnahmen, Unterhalt)
  • Alle monatlichen Pflichtausgaben (Miete, Strom, Krankenversicherung, Lebensmittel)
  • Den verbleibenden Betrag – also das, was tatsächlich für Schuldentilgung zur Verfügung steht

Diese Aufstellung ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt – ob außergerichtliche Einigung, Schuldenbereinigungsplan oder Privatinsolvenz.

Tipp: Nutzen Sie den Pfändungsrechner auf unserer Website, um sofort zu prüfen, welcher Anteil Ihres Einkommens pfändungsgeschützt ist (§ 850c ZPO). Der pfändungsfreie Grundbetrag liegt 2026 bei 1.491,75 Euro netto pro Monat.


Schritt 2: Kontaktieren Sie Ihre Gläubiger proaktiv

Viele Menschen vermeiden den Kontakt zu Gläubigern aus Scham oder Angst. Das ist verständlich, aber der falsche Ansatz. Gläubiger – insbesondere Banken – bevorzugen in der Regel eine Einigung gegenüber einem teuren gerichtlichen Mahnverfahren.

Was Sie ansprechen können:

  • Ratenstundung: Aussetzung der Zahlung für 2–3 Monate
  • Ratenreduzierung: Vorübergehend niedrigere Monatsraten
  • Zinsstundung: Zinsfreie Zahlungspause
  • Vergleichsangebot: Einmalige Zahlung eines reduzierten Betrags zur vollständigen Schuldenbefreiung

Wichtig: Halten Sie jeden Kontakt schriftlich fest und bestätigen Sie Vereinbarungen per E-Mail oder Brief. Mündliche Zusagen sind schwer durchzusetzen.

Was Sie vermeiden sollten: Neue Kredite aufnehmen, um alte zu bedienen. Das verschiebt das Problem, löst es aber nicht – und vergrößert die Gesamtschulden.


Schritt 3: Prüfen Sie den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan

Wenn mehrere Gläubiger betroffen sind, ist ein strukturierter außergerichtlicher Einigungsversuch der nächste logische Schritt – und nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO sogar gesetzliche Voraussetzung, bevor eine Privatinsolvenz beantragt werden kann.

Ein Schuldenbereinigungsplan enthält:

  • Eine vollständige Liste aller Gläubiger mit Forderungsbeträgen
  • Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensstatus
  • Ein konkretes Angebot: entweder Ratenzahlung über einen definierten Zeitraum oder Teilvergleiche

Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht übernimmt dabei:

  • Die Kommunikation mit allen Gläubigern
  • Die Verhandlung von Vergleichsangeboten
  • Die rechtssichere Dokumentation aller Vereinbarungen
  • Die Prüfung, ob einzelne Forderungen verjährt oder anfechtbar sind (§§ 195 ff. BGB)

Gelingt der außergerichtliche Vergleich, ist das Verfahren abgeschlossen – ohne Insolvenz, ohne Schufa-Eintrag für das Verfahren selbst, und ohne gerichtliche Öffentlichkeit.


Schritt 4: Was tun, wenn der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert?

Scheitert der Versuch, weil einzelne Gläubiger nicht zustimmen, stellt ein anerkannter Schuldenberater oder Fachanwalt eine Bescheinigung über das Scheitern aus (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Diese ist Pflicht für den nächsten Schritt: die Privatinsolvenz.

Das Privatinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren) gilt für Privatpersonen und ehemalig Selbständige mit überschaubaren Verhältnissen. Es gliedert sich in drei Phasen:

Phase 1: Gerichtliches Insolvenzverfahren

Das Insolvenzgericht (zuständig nach § 3 InsO: Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort) prüft den Antrag. Bei Annahme wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das pfändbare Vermögen verwertet.

Phase 2: Wohlverhaltensphase (3 Jahre)

Seit der Insolvenzrechtsreform 2021 dauert die Wohlverhaltensphase nur noch 3 Jahre (§ 287 Abs. 2 InsO, geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens). In dieser Zeit tritt der Schuldner seinen pfändbaren Einkommensanteil ab und verhält sich kooperativ gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Phase 3: Restschuldbefreiung

Nach erfolgreich abgeschlossener Wohlverhaltensphase erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung (§ 300 InsO). Alle nicht erfüllten Forderungen erlöschen – der Neustart ist rechtlich vollzogen.

Ausnahmen: Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, Geldstrafen und rückständiger Unterhalt sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO).


Welche Schulden können im Insolvenzverfahren bereinigt werden?

SchuldenartBereinigbar durch Insolvenz?
Konsumkredite (Ratenkredite, Dispositionskredite)✅ Ja
Kreditkartenschulden✅ Ja
Mietrückstände✅ Ja
Energieschulden (Strom, Gas)✅ Ja
Handyvertrag / Ratenkäufe✅ Ja
Unterhaltsforderungen (laufende Verpflichtungen)❌ Nein (§ 302 InsO)
Geldstrafen / Bußgelder❌ Nein
Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung❌ Nein

Was passiert mit meiner Wohnung, meinem Auto, meinem Konto?

Das sind die häufigsten Fragen – hier die klaren Antworten:

Wohnung: Mietverhältnisse können grundsätzlich fortgeführt werden, solange die laufende Miete weiter gezahlt wird. Mietrückstände aus der Vergangenheit fallen in die Insolvenzmasse.

Auto: Ein Auto ist pfändbar, es sei denn, es ist für den Beruf zwingend notwendig (§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, z.B. Fahrten zu einem nicht erreichbaren Arbeitsort). Die Pfändungsgrenze liegt auch hier im Einzelfall.

Girokonto: Richten Sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unbedingt ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein (§ 850k ZPO). Das P-Konto schützt Ihr Guthaben bis zum Grundfreibetrag (2026: 1.491,75 Euro) vor Pfändungszugriffen.

Schufa: Ein Insolvenzverfahren wird in der Schufa vermerkt. Der Eintrag bleibt dort in der Regel 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Danach ist eine vollständige Kreditwürdigkeit wiederherstellbar.


Häufige Fragen – direkt beantwortet

Muss ich einen Anwalt haben, um Privatinsolvenz anzumelden? Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist ein Anwalt nicht. In der Praxis jedoch erhöht anwaltliche Begleitung die Erfolgsquote erheblich: Formfehler beim Insolvenzantrag führen zu Zurückweisungen, die das Verfahren verzögern. Ein Fachanwalt prüft außerdem, ob Forderungen anfechtbar oder verjährt sind.

Wie lange dauert das gesamte Verfahren? Seit der Reform 2021: 3 Jahre Wohlverhaltensphase + Zeit für das eigentliche Insolvenzverfahren (typisch 6–12 Monate). Gesamtdauer realistisch: ca. 3,5 bis 4 Jahre bis zur vollständigen Schuldenfreiheit.

Was kostet ein Insolvenzverfahren? Gerichtskosten entstehen. Bei fehlender Zahlungsfähigkeit kann Kostenstundung (§ 4a InsO) beantragt werden – die Kosten werden gestundet und erst nach Restschuldbefreiung aus dem wieder aufgebauten Vermögen getilgt, sofern möglich. Anwaltskosten für die Vorbereitung sind ebenfalls möglich; fragen Sie in der kostenlosen Erstberatung nach Prozesskostenhilfe.

Ich habe einen laufenden Pfändungsbescheid – was passiert damit? Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt ein allgemeines Vollstreckungsverbot (§ 89 InsO). Laufende Pfändungen werden grundsätzlich eingestellt.

Kann ich trotz Insolvenz weiterarbeiten? Ja. Das Insolvenzverfahren berührt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Der pfändbare Anteil des Lohns (oberhalb der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO) wird an den Insolvenzverwalter abgeführt.

Was ist der Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Regelinsolvenz? Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz nach §§ 304 ff. InsO) gilt für Privatpersonen und ehemalig Selbständige mit einfachen Verhältnissen (weniger als 20 Gläubiger, keine offenen Forderungen aus Beschäftigungsverhältnissen). Die Regelinsolvenz gilt für alle anderen, insbesondere aktive Unternehmer und Selbständige.

Ich bin selbständig – gilt das alles auch für mich? Für aktiv Selbständige gilt die Regelinsolvenz (§§ 11 ff. InsO). Bei der Kanzlei Brandt werden auch Selbständige und Unternehmer in der Insolvenzberatung betreut. Sprechen Sie uns direkt an.

Was ist, wenn nur einer von mehreren Gläubigern nicht zustimmt? Bei einem gescheiterten außergerichtlichen Versuch genügt die Ablehnung eines einzelnen Gläubigers, um die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen zu können. Die Privatinsolvenz kann dann eingeleitet werden.


Was die Kanzlei Brandt für Sie tut

RAin Caroline Brandt ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und zertifizierte Schuldnerberaterin in Bad Doberan. Die Kanzlei betreut Privatpersonen und Selbständige in allen Phasen der Schuldenbereinigung:

  • Kostenlose Erstberatung und Schuldenanalyse
  • Vollständige Übernahme der Gläubigerkommunikation
  • Verhandlung außergerichtlicher Vergleiche
  • Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags
  • Begleitung durch das gesamte Verfahren bis zur Restschuldbefreiung
  • Bundesweite Betreuung möglich

Jetzt handeln: Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenlose Erstberatung. Telefon: [Telefonnummer einfügen] oder über das Kontaktformular aufrain-brandt.de.


Zuletzt aktualisiert: September 2026 | Rechtsstand: InsO in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (2021)

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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