Wenn eine GmbH ihre fälligen Rechnungen, Löhne, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr zuverlässig bezahlen kann, zählt vor allem eines: schnell Klarheit schaffen und strukturiert handeln. Für Geschäftsführer kann eine verspätete Reaktion erhebliche Risiken mit sich bringen.
Die Kanzlei Brandt unterstützt kleine GmbHs und UGs bei der Vorbereitung und Einreichung eines Insolvenzantrags – mit transparent kalkulierbaren Kosten.
Was kostet ein Insolvenzantrag für eine GmbH oder UG?
Für die Vorbereitung und Einreichung einer Firmeninsolvenz bei einer GmbH oder UG berechnet die Kanzlei Brandt einen Festpreis ab 2.975,00 € brutto beziehungsweise 2.500,00 € netto.
Der konkrete Endpreis richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand, insbesondere nach der Anzahl der Gläubiger und Aktenzeichen. Für jeweils drei weitere Gläubiger ist nach der veröffentlichten Preisübersicht ein zusätzlicher Betrag vorgesehen. So bleiben die Kosten von Anfang an nachvollziehbar und planbar.
GmbH-/UG-Insolvenzantrag zum Festpreis ab 2.975,00 € brutto
Transparente Kostenstruktur – ohne unübersichtliche Abrechnung nach Einzelstunden.
Bitte beachten Sie: Das anwaltliche Honorar ist von den Kosten des gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu unterscheiden. Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters entstehen im Verfahren selbst und sind nicht Bestandteil des anwaltlichen Festpreises.
Welche Leistungen sind beim Insolvenzantrag enthalten?
Eine GmbH-Insolvenz besteht nicht nur aus einem Formular. Vor dem Antrag muss die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sorgfältig geprüft und die benötigten Angaben müssen vollständig zusammengestellt werden.
Die Kanzlei Brandt unterstützt Sie insbesondere bei:
- der ersten Einordnung Ihrer wirtschaftlichen Situation,
- der Prüfung, ob ein Insolvenzgrund in Betracht kommt,
- der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen,
- der Erfassung von Gläubigern, Forderungen und Aktenzeichen,
- der Vorbereitung des Insolvenzantrags,
- der Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen,
- der Einreichung beim zuständigen Insolvenzgericht,
- Rückfragen im Zusammenhang mit der Antragstellung.
Der genaue Leistungsumfang wird vor Mandatsbeginn mit Ihnen abgestimmt. Damit wissen Sie, welche Unterstützung Sie erhalten und welche Unterlagen noch benötigt werden.
Warum ist bei einer GmbH schnelles Handeln wichtig?
Geschäftsführer einer GmbH oder UG dürfen eine Krise nicht einfach aussitzen. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann eine gesetzliche Pflicht bestehen, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Als Höchstfristen gelten grundsätzlich drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Diese Fristen sind jedoch keine frei verfügbare Bedenkzeit: Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, wenn ernsthafte Aussichten bestehen, die Krise rechtzeitig zu beseitigen.
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt im Grundsatz vor, wenn die Gesellschaft ihre fälligen Zahlungspflichten voraussichtlich dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Überschuldung kann vorliegen, wenn das Gesellschaftsvermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Die Beurteilung hängt immer von den konkreten Zahlen und Umständen des Einzelfalls ab.
Welche Unterlagen werden für den Insolvenzantrag benötigt?
Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto zügiger lässt sich die Antragstellung vorbereiten. Typischerweise werden unter anderem benötigt:
- aktueller Handelsregisterauszug,
- Gesellschaftsvertrag,
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen,
- Summen- und Saldenlisten, soweit vorhanden,
- Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre,
- Kontoauszüge der Geschäftskonten,
- vollständige Liste aller Gläubiger,
- offene Rechnungen, Mahnungen und Vollstreckungsunterlagen,
- Informationen zu Steuerverbindlichkeiten,
- Informationen zu Sozialversicherungsbeiträgen,
- Unterlagen zu Mitarbeitern und offenen Löhnen,
- Miet-, Leasing-, Kredit- und sonstige laufende Verträge,
- Übersicht über vorhandenes Vermögen der GmbH oder UG.
Auch wenn Ihre Buchhaltung noch nicht vollständig aufgearbeitet ist, sollten Sie nicht abwarten. Gerade dann ist eine zeitnahe rechtliche Prüfung sinnvoll.
Festpreis statt unklarer Kosten
In der Unternehmenskrise ist finanzielle Planbarkeit besonders wichtig. Ein Festpreis schafft Klarheit: Sie wissen vorab, mit welchem anwaltlichen Honorar Sie für die Vorbereitung des Insolvenzantrags rechnen können.
Die veröffentlichten Preise der Kanzlei Brandt orientieren sich an der Anzahl der Gläubiger und Aktenzeichen. Dadurch kann der Aufwand transparent eingeordnet werden. Für kleine GmbHs und UGs mit überschaubarer Gläubigerzahl ist das besonders hilfreich.
Vor der Beauftragung wird geklärt:
- Welche Ausgangslage liegt vor?
- Wie viele Gläubiger und Aktenzeichen sind zu bearbeiten?
- Welche Unterlagen liegen bereits vor?
- Welche Leistungen umfasst die Beauftragung?
- Welche Kosten entstehen verbindlich?
GmbH liquidieren oder Insolvenzantrag stellen?
Nicht jede Gesellschaft muss zwangsläufig insolvent werden. Eine freiwillige Liquidation kommt aber nur in Betracht, wenn die GmbH oder UG ihre Verbindlichkeiten erfüllen kann. Besteht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ist eine bloße Abmeldung oder Löschung im Handelsregister keine Lösung für bestehende Schulden.
Ob eine Liquidation, Sanierung, Vergleichslösung oder ein Insolvenzantrag der richtige Weg ist, hängt von der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage ab. Eine frühzeitige Prüfung hilft dabei, Risiken zu erkennen und die nächsten Schritte rechtssicher zu planen.
Häufige Fragen zur GmbH-Insolvenz zum Festpreis
Gilt der Festpreis auch für eine UG?
Ja. Das Angebot richtet sich an kleine GmbHs und UGs. Maßgeblich für die konkrete Vergütung sind insbesondere Umfang, Gläubigerzahl und Aktenzeichen.
Sind Gerichtskosten und Insolvenzverwalterkosten im Festpreis enthalten?
Nein. Der Festpreis betrifft die anwaltliche Tätigkeit bei der Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags. Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters entstehen im gerichtlichen Verfahren.
Hafte ich als Geschäftsführer automatisch mit meinem Privatvermögen?
Nein, eine automatische persönliche Haftung besteht nicht allein deshalb, weil die GmbH oder UG insolvent ist. Persönliche Risiken können aber etwa durch Pflichtverletzungen, Bürgschaften, Darlehen, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge oder eine verspätete Antragstellung entstehen. Deshalb sollte die individuelle Situation früh geprüft werden.
Kann die GmbH nach dem Insolvenzantrag weiterarbeiten?
Das hängt von der Art des Verfahrens, der Finanzierung, den Entscheidungen des Insolvenzgerichts und gegebenenfalls des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich.
Was passiert, wenn die Buchhaltung nicht aktuell ist?
Eine unvollständige Buchhaltung ist in der Praxis kein seltener Ausnahmefall. Sie ersetzt aber nicht die Pflicht, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu klären. Sichern Sie alle verfügbaren Unterlagen und lassen Sie zeitnah prüfen, welche Informationen für die Antragstellung noch aufbereitet werden müssen.
Jetzt Insolvenzreife prüfen und Kosten klären
Wenn Ihre GmbH oder UG offene Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann, sollten Sie keine Zeit verlieren. Die Kanzlei Brandt prüft mit Ihnen die Ausgangslage, erläutert den erforderlichen Ablauf und klärt die Kosten vor der Beauftragung transparent.
Insolvenzantrag für GmbH und UG zum Festpreis ab 2.975,00 € brutto.
Telefon: 038203 / 7450 0
E-Mail: kanzlei@rain-brandt.de
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine Insolvenzantragspflicht besteht und welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.

