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Zugewinnausgleich: Risiken für Hauseigentümer und Unternehmer

Zugewinnausgleich: Risiken für Hauseigentümer und Unternehmer – Der Zugewinnausgleich spielt im Falle einer Scheidung eine zentrale Rolle, insbesondere für Hauseigentümer und Unternehmer. Er kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, wenn kein vorheriger Schutz durch Ehevertrag oder andere vertragliche Regelungen besteht. Doch worin bestehen die Risiken genau, und wie kann man sich absichern?

Zugewinnausgleich: Risiken für Hauseigentümer und Unternehmer – Berechnung des Zugewinnausgleichs

Der Zugewinnausgleich wird durch den Vergleich des Anfangs- und Endvermögens beider Ehepartner ermittelt. Das Anfangsvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die ein Ehepartner zu Beginn der Ehe besitzt. Das Endvermögen wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags festgestellt. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ergibt den Zugewinn. Der Ehepartner, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen.

Herausforderungen für Unternehmer

Für Unternehmer birgt der Zugewinnausgleich ein erhebliches Risiko. Die Bewertung eines Unternehmens zum Zeitpunkt der Scheidung ist oft komplex und umstritten. Hierbei kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz, die zu stark abweichenden Ergebnissen führen können. Das bedeutet, dass der Unternehmer im schlimmsten Fall einen hohen Ausgleichsbetrag zahlen muss, obwohl das Unternehmen selbst nicht liquide Mittel in entsprechender Höhe besitzt.

Risiken bei geerbten Immobilien

Auch geerbte Immobilien können eine unerwartete Belastung darstellen. Obwohl das Anfangsvermögen um den Wert der Erbschaft erhöht wird, führt eine Wertsteigerung der Immobilie dennoch zu einem ausgleichspflichtigen Zugewinn. Dies kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen, wenn der Ehepartner den Ausgleichsbetrag in Geld leisten muss, aber das Vermögen in der Immobilie gebunden ist.

Schutz durch Ehevertrag

Um diese Risiken zu minimieren, kann ein Ehevertrag eine sinnvolle Lösung sein. Darin kann der Zugewinnausgleich ganz ausgeschlossen oder auf bestimmte Vermögenswerte beschränkt werden. Besonders Unternehmer sollten darüber nachdenken, frühzeitig klare Regelungen zu treffen, um finanzielle Unsicherheiten im Scheidungsfall zu vermeiden.

Wenn Sie Fragen zum Zugewinnausgleich haben oder eine individuelle Beratung wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Brandt gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 0.

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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