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Wie melde ich Privatinsolvenz an? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie melde ich Privatinsolvenz an? Die Privatinsolvenz ist oft der letzte Ausweg für Personen, die ihre Schulden nicht mehr eigenständig bewältigen können. Aber wie geht man eigentlich vor, wenn man eine Privatinsolvenz anmelden möchte?

So funktioniert die Schuldenbefreiung in drei Jahren: verständlich, rechtssicher und mit anwaltlicher Unterstützung.

🔍 Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll?

Eine Privatinsolvenz ist dann sinnvoll, wenn Sie:

  • dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden zu tilgen,

  • bereits Mahnbescheide, Lohnpfändungen oder Kontopfändungen erhalten haben,

  • ein Gläubigervergleich gescheitert ist.

Wichtig: Je früher Sie handeln, desto besser. Wer zu lange wartet, riskiert Vollstreckungen, Mietkündigungen oder den Verlust des Arbeitsplatzes.


🔎 Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

Damit Sie überhaupt einen Insolvenzantrag stellen dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Alternative Lösungen prüfen:


✍️ Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung der Privatinsolvenz

1. Finanzübersicht erstellen

  • Listen Sie alle Gläubiger auf (Name, Forderungshöhe, Verzugskosten)

  • Erfassen Sie Einkommen & Ausgaben

2. Außergerichtlichen Vergleich versuchen

3. Insolvenzantrag vorbereiten

  • Gerichtliches Formular ausfüllen (mit allen Nachweisen)

  • Notwendige Unterlagen: Gläubigerverzeichnis, Einkommen, Bescheinigung

4. Antrag beim Insolvenzgericht einreichen

5. Wohlverhaltensphase beginnen

6. Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

  • Wenn Sie mitgewirkt haben, erfolgt die vollständige Entschuldung

  • Die Eintragung in der SCHUFA wird nach 6 Monaten gelöscht


🔄 Ablauf der Privatinsolvenz im Überblick

Phase Dauer Inhalt
Vorbereitung ca. 1-3 Monate Vergleich, Antragstellung, Unterlagenprüfung
Insolvenzverfahren ca. 6-12 Monate Vermögensprüfung, Verwertung durch Insolvenzverwalter
Wohlverhaltensphase 3 Jahre Abgabe pfändbarer Beträge, Pflichten beachten
Restschuldbefreiung nach 3 Jahren Vollständiger Schuldenerlass

⚡ Häufige Fehler vermeiden

  • Antrag ohne Vergleichsbescheinigung: wird zurückgewiesen

  • Unvollständige Gläubigerliste: führt zu späteren Problemen

  • Kein P-Konto eingerichtet: Pfändungsschutz fehlt

  • Neue Schulden in der Wohlverhaltensphase: Restschuldbefreiung in Gefahr


📄 FAQ zur Privatinsolvenz

Kann ich die Insolvenz selbst anmelden?
Ja. Aber: Anwaltliche Begleitung vermeidet Fehler und spart Zeit.

Wie lange dauert das Verfahren insgesamt?
Regelverfahren mit Wohlverhaltensphase: 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung.

Bleibt das Verfahren in der Schufa sichtbar?
Ja, aber nur 6 Monate nach der Entschuldung.

Ist die Privatinsolvenz im Ausland günstiger?
Inzwischen nicht mehr. Deutsche Verfahren wurden auf 3 Jahre verkürzt.


🚀 Fazit

Die Privatinsolvenz ist ein rechtssicherer Weg, um innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Der wichtigste Schritt: Holen Sie sich professionelle Unterstützung – für den außergerichtlichen Vergleich, die Antragstellung und die Vermeidung von Fallstricken in der Wohlverhaltensphase.


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Rechtsanwältin Caroline Brandt – Ihre erfahrene Ansprechpartnerin für Insolvenzrecht.

 

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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