Wie melde ich Privatinsolvenz an? Die Privatinsolvenz ist oft der letzte Ausweg für Personen, die ihre Schulden nicht mehr eigenständig bewältigen können. Aber wie geht man eigentlich vor, wenn man eine Privatinsolvenz anmelden möchte?
So funktioniert die Schuldenbefreiung in drei Jahren: verständlich, rechtssicher und mit anwaltlicher Unterstützung.
🔍 Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll?
Eine Privatinsolvenz ist dann sinnvoll, wenn Sie:
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dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden zu tilgen,
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bereits Mahnbescheide, Lohnpfändungen oder Kontopfändungen erhalten haben,
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ein Gläubigervergleich gescheitert ist.
Wichtig: Je früher Sie handeln, desto besser. Wer zu lange wartet, riskiert Vollstreckungen, Mietkündigungen oder den Verlust des Arbeitsplatzes.
🔎 Voraussetzungen für die Privatinsolvenz
Damit Sie überhaupt einen Insolvenzantrag stellen dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
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Sie sind Privatperson (nicht mehr selbstständig oder mit untergeordneter Selbstständigkeit).
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Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung liegt vor.
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Der außergerichtliche Einigungsversuch mit Gläubigern ist gescheitert (Nachweis erforderlich).
Alternative Lösungen prüfen:
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Gläubigervergleich: oft schneller & diskreter
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Insolvenzplanverfahren: Schuldenregulierung ohne Restschuldbefreiung
✍️ Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung der Privatinsolvenz
1. Finanzübersicht erstellen
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Listen Sie alle Gläubiger auf (Name, Forderungshöhe, Verzugskosten)
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Erfassen Sie Einkommen & Ausgaben
2. Außergerichtlichen Vergleich versuchen
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Schuldnerberatung oder Anwalt kontaktieren
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Vergleichsvorschlag unterbreiten
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Bei Scheitern: Bescheinigung gem. §305 InsO einholen
3. Insolvenzantrag vorbereiten
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Gerichtliches Formular ausfüllen (mit allen Nachweisen)
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Notwendige Unterlagen: Gläubigerverzeichnis, Einkommen, Bescheinigung
4. Antrag beim Insolvenzgericht einreichen
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Bei Eröffnung wird ein Insolvenzverwalter bestellt
5. Wohlverhaltensphase beginnen
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Dritteilen Sie pfändbares Einkommen ab (P-Konto nicht vergessen!)
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Keine neuen Schulden eingehen
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Mitwirkungspflichten beachten
6. Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
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Wenn Sie mitgewirkt haben, erfolgt die vollständige Entschuldung
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Die Eintragung in der SCHUFA wird nach 6 Monaten gelöscht
🔄 Ablauf der Privatinsolvenz im Überblick
| Phase | Dauer | Inhalt |
|---|---|---|
| Vorbereitung | ca. 1-3 Monate | Vergleich, Antragstellung, Unterlagenprüfung |
| Insolvenzverfahren | ca. 6-12 Monate | Vermögensprüfung, Verwertung durch Insolvenzverwalter |
| Wohlverhaltensphase | 3 Jahre | Abgabe pfändbarer Beträge, Pflichten beachten |
| Restschuldbefreiung | nach 3 Jahren | Vollständiger Schuldenerlass |
⚡ Häufige Fehler vermeiden
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Antrag ohne Vergleichsbescheinigung: wird zurückgewiesen
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Unvollständige Gläubigerliste: führt zu späteren Problemen
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Kein P-Konto eingerichtet: Pfändungsschutz fehlt
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Neue Schulden in der Wohlverhaltensphase: Restschuldbefreiung in Gefahr
📄 FAQ zur Privatinsolvenz
Kann ich die Insolvenz selbst anmelden?
Ja. Aber: Anwaltliche Begleitung vermeidet Fehler und spart Zeit.
Wie lange dauert das Verfahren insgesamt?
Regelverfahren mit Wohlverhaltensphase: 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung.
Bleibt das Verfahren in der Schufa sichtbar?
Ja, aber nur 6 Monate nach der Entschuldung.
Ist die Privatinsolvenz im Ausland günstiger?
Inzwischen nicht mehr. Deutsche Verfahren wurden auf 3 Jahre verkürzt.
🚀 Fazit
Die Privatinsolvenz ist ein rechtssicherer Weg, um innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Der wichtigste Schritt: Holen Sie sich professionelle Unterstützung – für den außergerichtlichen Vergleich, die Antragstellung und die Vermeidung von Fallstricken in der Wohlverhaltensphase.
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Rechtsanwältin Caroline Brandt – Ihre erfahrene Ansprechpartnerin für Insolvenzrecht.

