Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Warum kann die Schuldnerberatung mit meinen Gläubigern einen besseren Vergleich erzielen als ich?

Schuldenfrei durch professionelle Verhandlungen – das unterschätzte Potenzial der Schuldnerberatung

Viele Schuldner versuchen zunächst auf eigene Faust, ihre Schulden durch Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleiche mit den Gläubigern zu reduzieren. Doch meist ohne Erfolg. Die Reaktionen sind ernüchternd: Ablehnungen, unbeantwortete Schreiben oder Forderungen, die alles andere als realistisch sind. Doch warum schafft es die Schuldnerberatung Brandt, deutlich bessere Ergebnisse zu erzielen?

In diesem Beitrag erklären wir, warum Sie mit professioneller Unterstützung wesentlich höhere Chancen auf einen erfolgreichen Vergleich haben – und warum sich das für Sie schnell und nachhaltig auszahlt.


Gläubiger nehmen professionelle Schuldnerberatung ernster

Ein entscheidender Faktor ist die Wirkung nach außen. Wenn ein Schuldner selbst Kontakt aufnimmt, fehlt es oft an Fachsprache, Argumentation und rechtlicher Struktur. Gläubiger – insbesondere Inkassobüros, Banken und Anwaltskanzleien – nehmen ein solches Angebot nicht gleichwertig ernst.

Ganz anders bei einem Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei oder zertifizierten Schuldnerberatung. Hier spüren Gläubiger sofort, dass:

  • rechtliche Fachkenntnis vorhanden ist,
  • Verfahrenskenntnisse bestehen,
  • Vergleiche bewusst und realistisch angeboten werden,
  • im Zweifel auch rechtliche Konsequenzen (z. B. Insolvenzverfahren, P-Konto, Vollstreckungsschutz) sicher beherrscht werden.

Ergebnis: Die Verhandlungsposition verbessert sich spürbar. Gläubiger sind eher bereit, Teilforderungen zu erlassen oder niedrigere Vergleichssummen zu akzeptieren.


Wir kennen die Spielräume – und nutzen sie gezielt

Ein erfolgreicher Schuldnervergleich lebt von Erfahrung, Psychologie und Strategie. Die Schuldnerberatung Brandt kennt die gängigen Praktiken und Verhandlungsstrategien der Gläubiger und weiß genau, wo Spielräume bestehen.

Beispiele für typische Verhandlungsvorteile:

  • Verjährung: Manche Forderungen sind verjährt oder formal angreifbar.
  • Inkassokosten: Nicht selten überhöht oder gar nicht erstattungsfähig.
  • Pfändungsgrenze: Wir kalkulieren realistische Zahlungsoptionen anhand Ihrer Einkommensverhältnisse.
  • Vergleichsquote: Wir kennen übliche Quoten und akzeptable Beträge – oft unter 30 % der Ursprungsschuld.

📌 Unser Vorteil: Wir sprechen dieselbe Sprache wie Ihre Gläubiger – juristisch, sachlich, mit Verhandlungskompetenz.


Emotionen raus – Struktur rein

Wer selbst verhandelt, steht emotional unter Druck. Angst, Schuldgefühle, Hoffnung auf Entgegenkommen oder die Angst vor Ablehnung führen zu ungeregelten oder übereilten Zugeständnissen.

Die Schuldnerberatung handelt dagegen emotionslos, strategisch und verlässlich. Wir analysieren nüchtern:

  • Ihre Schuldenstruktur
  • Ihr Einkommen und Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • Die Stärke und Schwäche der einzelnen Gläubigerforderungen
  • Realistische Vergleichsszenarien

Diese strukturierte Vorgehensweise vermittelt Sicherheit und Verbindlichkeit – und schafft Vertrauen auf Seiten der Gläubiger.


Schriftlich, nachvollziehbar und rechtlich abgesichert

Wir formulieren Vergleichsangebote rechtsverbindlich, prüfbar und professionell. Das erhöht die Erfolgschancen massiv. Denn:

  • Unsere Schreiben enthalten alle notwendigen rechtlichen Hinweise (z. B. § 305 InsO bei Vergleichsangeboten).
  • Wir setzen Fristen korrekt und verbindlich.
  • Unsere Mandanten erhalten eine Gläubigerliste.
  • Im Erfolgsfall regeln wir auch die Zahlungsabwicklung und Quittierung.


P-Konto? Kontopfändung? Wir wissen, was zu tun ist

Wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt oder Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen, ist es wichtig, auch das parallel abzusichern. Wir sorgen dafür, dass Ihre Vergleichsverhandlungen nicht ins Leere laufen, weil Ihr Konto weiter blockiert bleibt.

👉 Mehr dazu auf unserer Spezialseite: www.p-kontobescheinigung.de

Dort können Sie auch direkt Ihre aktuelle P-Konto-Bescheinigung anfordern, um Ihre Freibeträge zu sichern.


Alternative: Insolvenzplan statt langer Insolvenz

Sollte ein Gläubigervergleich scheitern oder nicht mit allen Gläubigern gelingen, haben wir noch eine starke Karte in der Hand: das Insolvenzplanverfahren. Damit können wir auch in der Privatinsolvenz gezielt mit ausgewählten Gläubigern verhandeln, eine schnelle Entschuldung erreichen und die sonst üblichen 3 Jahre verkürzen – sogar ohne Restschuldbefreiung.

💡 Lesen Sie mehr zum Thema auf unserer Partnerseite www.insolvenzplan-einfach.de


Fallbeispiel: So hilft die Schuldnerberatung Brandt wirklich

Herr M. aus Rostock hatte rund 38.000 € Schulden bei 7 Gläubigern. Sein eigenes Vergleichsangebot über 10.000 € wurde von vier Gläubigern abgelehnt. Nach Mandatserteilung an uns haben wir die Gläubiger angeschrieben, Forderungsnachweise eingefordert, unzulässige Inkassogebühren gestrichen und ein neues Angebot in Höhe von 8.500 € aufgesetzt.

➡ Ergebnis: 6 von 7 Gläubigern haben akzeptiert. Der letzte wurde später über einen Insolvenzplan geregelt. Herr M. war nach 4 Monaten schuldenfrei – ohne Insolvenzverfahren.


Fazit: Schuldnerberatung erzielt bessere Vergleiche – aus gutem Grund

Wenn Sie sich fragen, warum Sie alleine nicht weiterkommen und Ihre Gläubiger einfach nicht kooperieren wollen, dann liegt das selten an Ihnen – sondern an der Art der Verhandlung. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie:

  • eine starke Verhandlungsposition,
  • juristisches Know-how,
  • Zugang zu Vergleichsoptionen wie dem Insolvenzplanverfahren,
  • und ein Team, das Sie sicher aus der Schuldenspirale führt.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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