Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Neue Unterhaltsbeträge ab 2026: Das ändert sich für Eltern und Unterhaltsberechtigte

ASeit dem 1. Januar 2026 gilt die aktuelle Düsseldorfer Tabelle. Sie dient Gerichten und Familien als wichtige Richtlinie für die Bemessung des Kindesunterhalts. Die Tabelle berücksichtigt das bereinigte Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person sowie das Alter des Kindes.

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Sie ist jedoch die maßgebliche Orientierung für die Berechnung von Kindesunterhalt und wird bundesweit von den Gerichten herangezogen.

Die wichtigsten Änderungen 2026

Die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder wurden zum Jahresbeginn angehoben. Gleichzeitig beträgt das Kindergeld seit Januar 2026 einheitlich 259 € je Kind und Monat.

Bei minderjährigen Kindern wird grundsätzlich die Hälfte des Kindergeldes, also 129,50 €, auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet.

Dadurch steigen die tatsächlichen Zahlbeträge bei vielen Unterhaltspflichtigen nur geringfügig.

Düsseldorfer Tabelle 2026 – Tabellenbedarf

Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 JahreAb 18 JahrenProzentsatz
Bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €100 %
2.101–2.500 €511 €586 €686 €733 €105 %
2.501–2.900 €535 €614 €719 €768 €110 %
2.901–3.300 €559 €642 €751 €803 €115 %
3.301–3.700 €584 €670 €784 €838 €120 %
3.701–4.100 €623 €715 €836 €894 €128 %
4.101–4.500 €661 €759 €889 €950 €136 %
4.501–4.900 €700 €804 €941 €1.006 €144 %
4.901–5.300 €739 €849 €993 €1.061 €152 %
5.301–5.700 €778 €893 €1.045 €1.117 €160 %
5.701–6.400 €817 €938 €1.098 €1.173 €168 %
6.401–7.200 €856 €983 €1.150 €1.229 €176 %
7.201–8.200 €895 €1.027 €1.202 €1.285 €184 %
8.201–9.700 €934 €1.072 €1.254 €1.341 €192 %
9.701–11.200 €972 €1.116 €1.306 €1.396 €200 %

Bei einem höheren Einkommen als 11.200 € monatlich wird der Unterhalt im Einzelfall berechnet.

Zahlbeträge abzüglich Kindergeld

Der Tabellenbedarf ist nicht automatisch der Betrag, der tatsächlich gezahlt werden muss. Entscheidend ist der Zahlbetrag nach Anrechnung des Kindergeldes.

Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 JahreAb 18 Jahren
Bis 2.100 €356,50 €428,50 €523,50 €439,00 €
2.101–2.500 €381,50 €456,50 €556,50 €474,00 €
2.501–2.900 €405,50 €484,50 €589,50 €509,00 €
2.901–3.300 €429,50 €512,50 €621,50 €544,00 €
3.301–3.700 €454,50 €540,50 €654,50 €579,00 €
3.701–4.100 €493,50 €585,50 €706,50 €635,00 €
4.101–4.500 €531,50 €629,50 €759,50 €691,00 €
4.501–4.900 €570,50 €674,50 €811,50 €747,00 €
4.901–5.300 €609,50 €719,50 €863,50 €802,00 €
5.301–5.700 €648,50 €763,50 €915,50 €858,00 €
5.701–6.400 €687,50 €808,50 €968,50 €914,00 €
6.401–7.200 €726,50 €853,50 €1.020,50 €970,00 €
7.201–8.200 €765,50 €897,50 €1.072,50 €1.026,00 €
8.201–9.700 €804,50 €942,50 €1.124,50 €1.082,00 €
9.701–11.200 €842,50 €986,50 €1.176,50 €1.137,00 €

Mindestunterhalt 2026

In der ersten Einkommensgruppe bis 2.100 € bereinigtem Nettoeinkommen gilt folgender Mindestunterhalt:

  • 0 bis 5 Jahre: 486 € Tabellenbedarf / 356,50 € Zahlbetrag
  • 6 bis 11 Jahre: 558 € Tabellenbedarf / 428,50 € Zahlbetrag
  • 12 bis 17 Jahre: 653 € Tabellenbedarf / 523,50 € Zahlbetrag
  • Ab 18 Jahren: 698 € Tabellenbedarf / 439 € Zahlbetrag

Bei volljährigen Kindern setzt der Zahlbetrag voraus, dass das gesamte Kindergeld von 259 € anzurechnen ist. Die konkrete Berechnung kann abweichen, etwa wenn das volljährige Kind eigenes Einkommen erzielt oder nicht mehr bei einem Elternteil wohnt.

Selbstbehalt 2026

Auch der Selbstbehalt ist für die Unterhaltsberechnung entscheidend. Er soll sicherstellen, dass der unterhaltspflichtigen Person ein angemessener Betrag für den eigenen Lebensunterhalt verbleibt.

Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern

  • Erwerbstätige Unterhaltspflichtige: 1.450 € monatlich
  • Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige: 1.200 € monatlich

In diesen Beträgen sind jeweils bis zu 520 € für Warmmiete enthalten.

Gegenüber sonstigen volljährigen Kindern

Der angemessene Selbstbehalt beträgt mindestens 1.750 € monatlich, einschließlich einer Warmmiete bis 650 €.

Gegenüber getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten

  • Erwerbstätige Unterhaltspflichtige: 1.600 € monatlich
  • Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige: 1.475 € monatlich

Gegenüber Eltern oder Enkeln

Der angemessene Selbstbehalt beträgt grundsätzlich 2.650 € monatlich einschließlich einer Warmmiete von 1.000 €. Für mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebende Ehegatten gilt ein Mindestbetrag von 2.120 € einschließlich 800 € Warmmiete.

Unterhalt für volljährige Kinder

Volljährige Kinder haben grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in einer allgemeinen Schulausbildung, einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden und ihre Ausbildung zielstrebig verfolgen.

Für volljährige Kinder, die noch bei einem Elternteil wohnen, gilt die vierte Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Lebt ein studierendes Kind in einem eigenen Haushalt, beträgt sein angemessener monatlicher Bedarf in der Regel 990 €. Darin sind bis zu 440 € für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung enthalten.

Wichtig: Die Berechnung bleibt eine Einzelfallprüfung

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein wichtiger Ausgangspunkt, ersetzt aber keine individuelle Berechnung. Unter anderem können folgende Umstände die Höhe des Unterhalts beeinflussen:

  • bereinigtes Nettoeinkommen und berufsbedingte Aufwendungen,
  • weitere Unterhaltspflichten,
  • Einkommen des Kindes,
  • Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder sonstige Sozialleistungen,
  • Betreuung im Wechselmodell,
  • Mehrbedarf, etwa für Krankenversicherung, Kita, Nachhilfe oder besonderen Förderbedarf,
  • hohe oder angemessene Wohnkosten,
  • Mangelfälle bei geringem Einkommen.

Wir prüfen Ihre Unterhaltssituation

Sie möchten wissen, wie hoch der Kindesunterhalt in Ihrem Fall ist oder ob eine bestehende Unterhaltsvereinbarung angepasst werden muss?

Wir prüfen Ihre Einkommenssituation, Unterhaltspflichten und möglichen Selbstbehalt individuell und rechtssicher. Gerade bei Trennung, Scheidung, mehreren Kindern, schwankendem Einkommen oder Unterhaltsschulden ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll.

Die Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2026 finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle 2026


Regionale Unterschiede beim Unterhalt

Die Regelungen zu den Unterhaltsbeträgen sind grundsätzlich bundesweit einheitlich. Allerdings gibt es regionale Aspekte, die bei der Berechnung des Unterhalts eine Rolle spielen können:

✅ Lebenshaltungskosten je Bundesland:
Die Lebenshaltungskosten unterscheiden sich stark zwischen den Regionen. Während beispielsweise die Lebenshaltungskosten in Städten wie München oder Frankfurt deutlich höher sind, fallen sie in ländlichen Gebieten wie Mecklenburg-Vorpommern oder der Uckermark geringer aus.

✅ Wohnraumkosten:
Mietpreise spielen eine wesentliche Rolle bei der Berechnung des unterhaltsrechtlichen Bedarfs. Hier kann es deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Städten und Bundesländern geben.

✅ Regionale Ansätze zur Unterstützung:
Einige Bundesländer bieten zusätzliche Unterstützung für von Armut bedrohte Familien an, wie etwa die Möglichkeit von Zuschüssen für Bildung und Teilhabe. Diese können sich positiv auf die Unterhaltshöhe auswirken.


Ihre Rechte als Schuldner und Unterhaltsberechtigter

Die neuen Unterhaltsbeträge können eine Entlastung für unterhaltsberechtigte Personen, aber auch eine weitere Herausforderung für unterhaltspflichtige Eltern bedeuten. Um finanzielle Probleme oder Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, Ihre Situation frühzeitig zu prüfen und mögliche Anpassungen gezielt vorzunehmen.

💬 Wann sollte ich eine Unterhaltsprüfung durchführen lassen?
Wir empfehlen eine Überprüfung, wenn sich Ihre finanzielle Situation verändert hat, z. B. durch:

  • eine Erhöhung oder Senkung Ihres Einkommens,
  • den Wegfall oder die Hinzunahme von unterhaltsberechtigten Personen (z. B. Geburt eines Kindes oder Volljährigkeit eines Kindes),
  • den Eintritt neuer Lebensumstände (z. B. Arbeitslosigkeit oder Eheschließung).

Ein persönlicher Termin bei uns hilft Ihnen dabei, Klarheit zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden.


So unterstützen wir Sie – individuell und zuverlässig

Als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um Unterhaltszahlungen beratend zur Seite. Unsere Angebote umfassen:

  • Prüfung Ihrer Unterhaltspflichten: Wir analysieren Ihre Einkommens- und Lebensverhältnisse, um die korrekten Unterhaltssummen individuell zu berechnen.
  • Anpassung der Unterhaltszahlungen: Wenn sich die Tabelle oder Ihre Lebensumstände ändern, helfen wir Ihnen dabei, Ihre Zahlungen rechtssicher anzupassen.
  • Regionale Expertise: Ob Bayern, NRW oder Sachsen – wir kennen die lokalen Regelungen, Tipps und Fördermöglichkeiten, die zu Ihrer Situation passen können.

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Fazit

Die neuen Unterhaltsbeträge ab 2026 bringen viele Veränderungen mit sich – und es ist wichtig, frühzeitig zu handeln. Egal, ob Sie als unterhaltspflichtige Person Ihre Belastungen prüfen lassen möchten oder als unterhaltsberechtigte Person Ihre Ansprüche absichern möchten: Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Klarheit über Ihre finanzielle Situation zu schaffen.

Warten Sie nicht – kontaktieren Sie uns noch heute und schützen Sie Ihre finanzielle Zukunft.
Ihr Team der Kanzlei Brandt


Hinweis: Bleiben Sie dran! Sobald die Düsseldorfer Tabelle 2026 veröffentlicht wird, finden Sie auf unserer Website eine umfassende Übersicht aller Zahlen und Freigrenzen.

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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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