Die Angst vor der Privatinsolvenz sitzt bei vielen tief. Kaum ein anderes Verfahren ist mit so vielen Gerüchten, Halbwahrheiten und Fehlinformationen behaftet.
„Ich verliere alles!“ – „Ich bekomme nie wieder einen Kredit!“ – „Das bleibt für immer in meiner Akte!“
Solche Mythen halten viele Menschen in Sachsen-Anhalt davon ab, rechtzeitig den Weg zur Entschuldung zu gehen. Dabei ist die Privatinsolvenz in den meisten Fällen der einzige sichere Weg zu einem schuldenfreien Leben.
Die Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt klärt auf, was wirklich stimmt – und was nicht.
Mythos 1: „Ich verliere automatisch mein Haus oder Auto“
❌ Falsch.
Ob Sie Ihr Eigentum verlieren, hängt immer von der Art des Vermögens und den Finanzierungsverhältnissen ab.
In Sachsen-Anhalt – etwa in Städten wie Magdeburg, Halle oder Dessau – gilt:
- Immobilien: Wenn Ihr Haus bereits vollständig bezahlt ist, wird geprüft, ob es zur Insolvenzmasse gehört. Häufig kann es im Rahmen eines Insolvenzplans oder durch eine Übernahme durch Familienangehörige erhalten bleiben.
- Auto: Wird das Fahrzeug beruflich benötigt (z. B. für den Arbeitsweg oder Pflegedienst), kann es als unpfändbar gelten.
👉 In vielen Fällen finden wir Wege, um notwendiges Eigentum zu sichern – besonders, wenn frühzeitig gehandelt wird.
Mythos 2: „Ich kann nie wieder einen Kredit aufnehmen“
❌ Falsch – aber Geduld ist gefragt.
Nach Abschluss der Privatinsolvenz und erteilter Restschuldbefreiung (meist nach 3 bis 6 Jahren) können Sie wieder Kredite beantragen.
Zwar bleibt der Eintrag über die Insolvenz für eine gewisse Zeit in der Schufa (aktuell meist 3 Jahre nach Entschuldung), doch er verschwindet danach vollständig.
In Sachsen-Anhalt zeigen viele unserer Mandanten, dass sie nach erfolgreicher Insolvenz wieder:
✅ einen Mietvertrag erhalten,
✅ Handyverträge abschließen,
✅ kleinere Kredite aufnehmen konnten.
Die Bonität erholt sich mit konsequenter Finanzplanung und professioneller Unterstützung Schritt für Schritt.
Mythos 3: „Ich darf kein Konto mehr haben“
❌ Falsch.
Jeder Schuldner – auch in der Insolvenz – hat Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Damit bleibt Ihr Existenzminimum geschützt, auch bei laufender Pfändung.
In Sachsen-Anhalt erkennen fast alle Banken (z. B. Sparkasse Magdeburg, Volksbank Halle, Harzsparkasse) P-Konten problemlos an.
Tipp:
Auf www.p-kontobescheinigung.de erhalten Sie eine gültige P-Konto-Bescheinigung, mit der Sie Ihren Freibetrag sofort nachweisen können.
Mythos 4: „Ich darf in der Insolvenz nichts mehr besitzen“
❌ Ebenfalls falsch.
Sie dürfen Ihr Einkommen und Vermögen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen behalten.
Das heißt:
- Kleidung, Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände bleiben Ihnen.
- Nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens geht an den Insolvenzverwalter.
- Geschenke, kleine Rücklagen oder notwendige Anschaffungen sind erlaubt, solange sie nicht den Pfändungsfreibetrag überschreiten.
In Sachsen-Anhalt liegt dieser Freibetrag derzeit (Stand 2025) bei rund 1.410 € netto – bei Unterhaltspflichten entsprechend mehr.
Mythos 5: „Ich muss in der Insolvenz arbeitslos bleiben oder jede Arbeit annehmen“
❌ Falsch – aber Mitwirkung ist Pflicht.
Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie zumutbare Arbeit suchen oder ausüben.
Das bedeutet:
- Wer arbeitet, darf den unpfändbaren Teil behalten.
- Wer keine Arbeit hat, muss regelmäßig Bewerbungen nachweisen.
- Eine sinnlose oder gefährliche Tätigkeit kann niemand verlangen.
In Sachsen-Anhalt berücksichtigen Insolvenzgerichte wie Halle (Saale) oder Magdeburg regionale Arbeitsmarktsituationen – realistische Bemühungen reichen aus.
Mythos 6: „Die Insolvenz bleibt ewig bestehen“
❌ Nein.
Die Restschuldbefreiung ist in Sachsen-Anhalt – wie bundesweit – bereits nach 3 Jahren möglich. Danach sind alle betroffenen Schulden erlassen.
Danach sind Sie ein vollwertiger Wirtschaftsteilnehmer – ohne Altlasten, ohne Pfändungen.
Mythos 7: „Insolvenz ist ein persönliches Versagen“
❌ Absolut falsch.
Niemand ist vor Überschuldung sicher. In Sachsen-Anhalt sind die häufigsten Gründe:
- Arbeitsplatzverlust oder Kurzarbeit,
- gescheiterte Selbstständigkeit,
- Trennung oder Scheidung,
- Krankheit oder Pflegekosten.
Das Insolvenzrecht ist kein Strafrecht, sondern ein Sanierungsrecht.
Es soll Ihnen helfen, wieder auf die Beine zu kommen – gesetzlich geschützt und sozial akzeptiert.
Realität: Die Privatinsolvenz ist der Weg in ein neues Leben
Wer die Angst ablegt und sich professionell begleiten lässt, kann schon bald schuldenfrei neu beginnen.
In Sachsen-Anhalt gelingt dies vielen Menschen bereits nach wenigen Jahren – mit anwaltlicher Hilfe, realistischen Zahlungsplänen und gezielter Vorbereitung.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich nicht von Mythen leiten – holen Sie sich echte Beratung.
Die Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt berät Sie in ganz Sachsen-Anhalt – von Halle über Magdeburg bis Stendal – zur Privatinsolvenz, zu Vergleichsverfahren und zur Sicherung Ihres Existenzminimums.
📞 03 82 03 / 74 50 20
🌐 www.rain-brandt.de
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