Rechtsanwältin Brandt berät Mandanten zu Pfändungsschutz – Kanzlei Brandt, Ihr Anwalt in Bad Doberan

Mythen rund um die Privatinsolvenz – aufgeklärt: Was Schuldner in Sachsen-Anhalt wirklich wissen sollten

Die Angst vor der Privatinsolvenz sitzt bei vielen tief. Kaum ein anderes Verfahren ist mit so vielen Gerüchten, Halbwahrheiten und Fehlinformationen behaftet.
„Ich verliere alles!“ – „Ich bekomme nie wieder einen Kredit!“ – „Das bleibt für immer in meiner Akte!“
Solche Mythen halten viele Menschen in Sachsen-Anhalt davon ab, rechtzeitig den Weg zur Entschuldung zu gehen. Dabei ist die Privatinsolvenz in den meisten Fällen der einzige sichere Weg zu einem schuldenfreien Leben.

Die Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt klärt auf, was wirklich stimmt – und was nicht.


Mythos 1: „Ich verliere automatisch mein Haus oder Auto“

❌ Falsch.

Ob Sie Ihr Eigentum verlieren, hängt immer von der Art des Vermögens und den Finanzierungsverhältnissen ab.
In Sachsen-Anhalt – etwa in Städten wie Magdeburg, Halle oder Dessau – gilt:

  • Immobilien: Wenn Ihr Haus bereits vollständig bezahlt ist, wird geprüft, ob es zur Insolvenzmasse gehört. Häufig kann es im Rahmen eines Insolvenzplans oder durch eine Übernahme durch Familienangehörige erhalten bleiben.
  • Auto: Wird das Fahrzeug beruflich benötigt (z. B. für den Arbeitsweg oder Pflegedienst), kann es als unpfändbar gelten.

👉 In vielen Fällen finden wir Wege, um notwendiges Eigentum zu sichern – besonders, wenn frühzeitig gehandelt wird.


Mythos 2: „Ich kann nie wieder einen Kredit aufnehmen“

❌ Falsch – aber Geduld ist gefragt.

Nach Abschluss der Privatinsolvenz und erteilter Restschuldbefreiung (meist nach 3 bis 6 Jahren) können Sie wieder Kredite beantragen.
Zwar bleibt der Eintrag über die Insolvenz für eine gewisse Zeit in der Schufa (aktuell meist 3 Jahre nach Entschuldung), doch er verschwindet danach vollständig.

In Sachsen-Anhalt zeigen viele unserer Mandanten, dass sie nach erfolgreicher Insolvenz wieder:
✅ einen Mietvertrag erhalten,
✅ Handyverträge abschließen,
✅ kleinere Kredite aufnehmen konnten.

Die Bonität erholt sich mit konsequenter Finanzplanung und professioneller Unterstützung Schritt für Schritt.


Mythos 3: „Ich darf kein Konto mehr haben“

❌ Falsch.

Jeder Schuldner – auch in der Insolvenz – hat Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Damit bleibt Ihr Existenzminimum geschützt, auch bei laufender Pfändung.
In Sachsen-Anhalt erkennen fast alle Banken (z. B. Sparkasse Magdeburg, Volksbank Halle, Harzsparkasse) P-Konten problemlos an.

Tipp:
Auf www.p-kontobescheinigung.de erhalten Sie eine gültige P-Konto-Bescheinigung, mit der Sie Ihren Freibetrag sofort nachweisen können.


Mythos 4: „Ich darf in der Insolvenz nichts mehr besitzen“

❌ Ebenfalls falsch.

Sie dürfen Ihr Einkommen und Vermögen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen behalten.
Das heißt:

  • Kleidung, Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände bleiben Ihnen.
  • Nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens geht an den Insolvenzverwalter.
  • Geschenke, kleine Rücklagen oder notwendige Anschaffungen sind erlaubt, solange sie nicht den Pfändungsfreibetrag überschreiten.

In Sachsen-Anhalt liegt dieser Freibetrag derzeit (Stand 2025) bei rund 1.410 € netto – bei Unterhaltspflichten entsprechend mehr.


Mythos 5: „Ich muss in der Insolvenz arbeitslos bleiben oder jede Arbeit annehmen“

❌ Falsch – aber Mitwirkung ist Pflicht.

Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie zumutbare Arbeit suchen oder ausüben.
Das bedeutet:

  • Wer arbeitet, darf den unpfändbaren Teil behalten.
  • Wer keine Arbeit hat, muss regelmäßig Bewerbungen nachweisen.
  • Eine sinnlose oder gefährliche Tätigkeit kann niemand verlangen.

In Sachsen-Anhalt berücksichtigen Insolvenzgerichte wie Halle (Saale) oder Magdeburg regionale Arbeitsmarktsituationen – realistische Bemühungen reichen aus.


Mythos 6: „Die Insolvenz bleibt ewig bestehen“

❌ Nein.

Die Restschuldbefreiung ist in Sachsen-Anhalt – wie bundesweit – bereits nach 3 Jahren möglich. Danach sind alle betroffenen Schulden erlassen.

Danach sind Sie ein vollwertiger Wirtschaftsteilnehmer – ohne Altlasten, ohne Pfändungen.


Mythos 7: „Insolvenz ist ein persönliches Versagen“

❌ Absolut falsch.

Niemand ist vor Überschuldung sicher. In Sachsen-Anhalt sind die häufigsten Gründe:

  • Arbeitsplatzverlust oder Kurzarbeit,
  • gescheiterte Selbstständigkeit,
  • Trennung oder Scheidung,
  • Krankheit oder Pflegekosten.

Das Insolvenzrecht ist kein Strafrecht, sondern ein Sanierungsrecht.
Es soll Ihnen helfen, wieder auf die Beine zu kommen – gesetzlich geschützt und sozial akzeptiert.


Realität: Die Privatinsolvenz ist der Weg in ein neues Leben

Wer die Angst ablegt und sich professionell begleiten lässt, kann schon bald schuldenfrei neu beginnen.
In Sachsen-Anhalt gelingt dies vielen Menschen bereits nach wenigen Jahren – mit anwaltlicher Hilfe, realistischen Zahlungsplänen und gezielter Vorbereitung.


Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich nicht von Mythen leiten – holen Sie sich echte Beratung.

Die Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt berät Sie in ganz Sachsen-Anhalt – von Halle über Magdeburg bis Stendal – zur Privatinsolvenz, zu Vergleichsverfahren und zur Sicherung Ihres Existenzminimums.

📞 03 82 03 / 74 50 20
🌐 www.rain-brandt.de

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Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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