Unterstützung bei Aufrechnungen durch Krankenkassen und Rentenversicherungen
Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt Dürfen Krankenkassen und Rentenversicherungen Forderungen des Jobcenters aufrechnen? Aufrechnungen durch Krankenkassen – Ja, grundsätzlich haben Krankenkassen und Rentenversicherungen das Recht, offene Forderungen mit den Leistungen, die sie auszahlen müssen, zu verrechnen. Dies ist in § 51 SGB I geregelt. Die Regelung besagt, dass Sozialleistungsträger unter bestimmten Voraussetzungen ihre Forderungen durch Aufrechnung … Unterstützung bei Aufrechnungen durch Krankenkassen und Rentenversicherungen weiterlesen
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