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Mein Partner hat Schulden – Kann auch bei mir gepfändet werden?

Mein Partner hat Schulden – Viele Menschen stellen sich die Frage, ob die Schulden des Partners auch Auswirkungen auf das eigene Vermögen haben können. Besonders wenn eine Pfändung droht, entsteht Unsicherheit. In diesem Beitrag klären wir, in welchen Fällen eine Pfändung beim Partner möglich ist und wie Sie sich schützen können.

Haftung für die Schulden des Partners

Grundsätzlich gilt: Jeder ist für seine eigenen Schulden verantwortlich. In Deutschland haften Ehepartner oder Lebensgefährten nicht automatisch füreinander. Das bedeutet, dass Gläubiger nicht einfach auf das Vermögen des Partners zugreifen können. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:

  • Gemeinsame Schulden: Haben Sie gemeinsam einen Kredit aufgenommen oder einen Vertrag unterschrieben, haften beide gesamtschuldnerisch.
  • Bürgschaft: Hat einer von Ihnen für den anderen gebürgt, kann er bei Zahlungsausfall zur Kasse gebeten werden.
  • Vermögensverflechtung: Wenn das Vermögen stark miteinander verwoben ist, z. B. durch gemeinsame Konten oder Eigentum, könnte eine Gläubigerzugriff möglich sein.

Kann mein Konto gepfändet werden?

Sofern Sie keine gemeinsamen Schulden haben, kann Ihr eigenes Konto nicht gepfändet werden. Problematisch wird es jedoch, wenn das Konto des Schuldners bereits gepfändet ist und er sein Einkommen oder andere Gelder auf Ihr Konto umleitet. In einem solchen Fall könnte ein Gläubiger argumentieren, dass es sich um eine Umgehung der Pfändung handelt.

Um sich abzusichern, empfiehlt es sich, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. So bleiben Ihre Einkünfte bis zum Freibetrag geschützt. Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner auf www.p-kontobescheinigung.de, um Ihren individuellen Freibetrag zu berechnen.

Mein Partner hat Schulden – Schutzmaßnahmen und rechtliche Beratung

Falls Ihr Partner Schulden hat, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Trennen Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten soweit wie möglich.
  • Vermeiden Sie gemeinsame Konten, wenn keine gemeinsame Haftung bestehen soll.
  • Prüfen Sie genau, bevor Sie eine Bürgschaft oder einen Kreditvertrag unterschreiben.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Unsere Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 20 und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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