Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Leitfaden für getrennte Eltern: So gelingt das Familienleben nach der Trennung

Leitfaden für getrennte Eltern – Eine Trennung ist nie einfach – vor allem dann nicht, wenn Kinder betroffen sind. Plötzlich muss vieles neu geregelt werden: der Alltag, der Umgang, die Finanzen. Doch auch nach einer Trennung können Eltern gemeinsam dafür sorgen, dass sich das Kind weiterhin geborgen und sicher fühlt.

Dieser Leitfaden bietet Ihnen klare Orientierung und zeigt, worauf getrennte Eltern achten sollten – rechtlich, organisatorisch und emotional.


1. Das Kindeswohl im Mittelpunkt

Nach einer Trennung sollte der wichtigste Grundsatz sein:
👉 „Wir bleiben Eltern – auch wenn wir kein Paar mehr sind.“

Kinder brauchen Stabilität und Liebe von beiden Seiten. Eltern sollten deshalb ihre persönlichen Konflikte von der Elternrolle trennen und gemeinsam nach Lösungen suchen, die dem Kind guttun.

Was Kinder brauchen:

  • Verlässliche Strukturen
  • Klare Kommunikation
  • Beide Elternteile als Bezugspersonen
  • Keine Abwertungen des anderen Elternteils


2. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nach der Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Das bedeutet: Wichtige Entscheidungen – etwa zur Schule, Gesundheit oder Religion – treffen beide Eltern weiterhin gemeinsam.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet darüber, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt. Alternativ kann das Wechselmodell vereinbart werden, wenn beide Eltern das Kind zu etwa gleichen Teilen betreuen.

💡 Tipp: Klären Sie frühzeitig, wie Sie Entscheidungen künftig treffen wollen – am besten schriftlich.


3. Umgangsrecht und Umgangsregelung

Jeder Elternteil hat das Recht – und die Pflicht – zum Umgang mit seinem Kind. Ziel ist ein regelmäßiger, verlässlicher Kontakt. Klassische Modelle sind z. B.:

  • 14-tägiger Wochenendumgang
  • Umgang in den Ferien
  • Besuchstage unter der Woche

Alternativ kann das Kind abwechselnd bei beiden Eltern wohnen (Wechselmodell), sofern Kommunikation und Wohnortnähe stimmen.

Tipp aus der Praxis: Ein klarer Umgangsplan schafft Sicherheit – für Kind und Eltern.


4. Kindesunterhalt – Wer zahlt was?

Auch nach der Trennung sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Im Residenzmodell zahlt der nicht betreuende Elternteil Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Im Wechselmodell haften beide anteilig nach ihrem Einkommen.

Das Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte angerechnet.

👉 Lassen Sie sich rechtlich beraten, um faire und rechtssichere Lösungen zu finden.


5. Kommunikation: Reden hilft – auch nach der Trennung

Die Grundlage für ein funktionierendes Elternteam ist eine respektvolle Kommunikation. Gerade in der Anfangszeit kann es helfen, feste Absprachen schriftlich festzuhalten.

Dos:

  • Neutraler Ton
  • Fokussiert auf das Kind
  • Klare Regeln und Termine

Don’ts:

  • Vorwürfe oder Schuldzuweisungen
  • Kind als „Bote“ benutzen
  • Emotionale Erpressung


6. Hilfe annehmen – niemand muss alles allein schaffen

Es ist kein Zeichen von Schwäche, sich Unterstützung zu holen. Bei rechtlichen, emotionalen oder organisatorischen Fragen helfen:

  • Rechtsanwälte für Familienrecht
  • Jugendamt und Erziehungsberatung
  • Mediatoren für Umgangskonflikte
  • Schuldnerberatung bei finanziellen Engpässen


7. Kinder im Blick behalten

Kinder erleben Trennungen auf ihre ganz eigene Weise. Achten Sie auf mögliche Anzeichen von Belastung:

  • Rückzug oder Aggression
  • Schlafprobleme
  • Schulprobleme

🧡 Tipp: Hören Sie zu, nehmen Sie Gefühle ernst – und zeigen Sie Ihrem Kind: Es darf beide Eltern lieben.


Fazit: Trennung mit Verantwortung – Eltern bleiben, neu organisiert

Auch wenn die Partnerschaft endet – die gemeinsame Verantwortung für das Kind bleibt. Mit klaren Absprachen, gegenseitigem Respekt und professioneller Unterstützung gelingt es, dem Kind trotz Trennung ein stabiles Umfeld zu bieten.


Sie haben Fragen zu Unterhalt, Umgang oder Sorgerecht?
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen mit Erfahrung und Herz zur Seite.

📞 Rufen Sie uns an: 03 82 03 / 74 50 0
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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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