Insolvenz einer GbR – Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine beliebte Rechtsform für kleinere Unternehmen und Zusammenschlüsse. Doch was passiert, wenn eine GbR in finanzielle Schwierigkeiten gerät und insolvent wird? In diesem Beitrag erläutern wir die Besonderheiten einer GbR-Insolvenz und die Haftungsfragen für die Gesellschafter.
Haftung der Gesellschafter
Eine GbR zeichnet sich durch das Fehlen einer Haftungsbeschränkung aus. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem persönlichen Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR haften. Im Falle einer Insolvenz können Gläubiger somit auf das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter zugreifen.
Insolvenzverfahren und Gläubigerrechte
Während des Insolvenzverfahrens hat gemäß § 93 der Insolvenzordnung (InsO) ausschließlich der Insolvenzverwalter das Recht, die persönlichen Haftungsansprüche gegen die Gesellschafter geltend zu machen. Das bedeutet, dass einzelne Gläubiger während dieser Phase keine eigenen rechtlichen Schritte gegen die Gesellschafter einleiten können. Diese Regelung dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und verhindert bevorzugte Zahlungen an einzelne Parteien.
Auflösung der GbR bei Insolvenz
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GbR in der Regel aufgelöst (§ 728 Abs. 1 Satz 1 BGB). Eine Fortführung der Gesellschaft ist nur möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag entsprechende Klauseln enthält, die die Ausscheidung des insolventen Gesellschafters und die Fortsetzung der GbR mit den verbleibenden Gesellschaftern vorsehen.
Insolvenz einer GbR – Fazit
Die Insolvenz einer GbR bringt spezifische Herausforderungen mit sich, insbesondere hinsichtlich der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Es ist daher ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln und persönliche Risiken zu minimieren. Unsere Rechtsanwältin Brandt steht Ihnen als Fachanwältin für Insolvenzrecht mit Rat und Tat zur Verfügung.
Bei Fragen zur GbR-Insolvenz stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 03 82 03 / 74 50 0 oder senden uns Ihre Anfrage zu.
