Der Gedanke an eine Privatinsolvenz kann überwältigend sein. Viele Menschen verbinden damit Versagen, Scham und die Angst vor dem Verlust von allem, was sie sich aufgebaut haben. Doch in Wahrheit ist die Privatinsolvenz genau das Gegenteil: Sie ist ein gesetzlich geregelter und bewährter Weg aus der Schuldenfalle und Ihre zweite Chance auf ein Leben ohne finanziellen Druck.
Bei der Kanzlei Brandt verstehen wir, dass dies eine emotional belastende Zeit für Sie ist. Deshalb möchten wir Ihnen mit diesem Leitfaden nicht nur die juristischen Fakten an die Hand geben, sondern auch die Sicherheit, dass Sie diesen Weg nicht alleine gehen müssen.
Für wen ist die Privatinsolvenz der richtige Weg?
Bevor wir in den Ablauf eintauchen, lassen Sie uns kurz klären, ob die Privatinsolvenz für Sie überhaupt infrage kommt. Grundsätzlich richtet sich das Verfahren an Privatpersonen (daher der Name), die ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft begleichen können. Wenn Mahnungen sich stapeln, das Konto ständig gepfändet wird und Sie keinen Ausweg mehr sehen, ist es an der Zeit, diese Option ernsthaft zu prüfen.
Der Ablauf der Privatinsolvenz – Schritt für Schritt
Das Verfahren lässt sich in drei große Phasen unterteilen. Jeder Schritt hat seine eigene Bedeutung und bringt Sie der finanziellen Freiheit ein Stück näher.
Phase 1: Die Vorbereitung und der außergerichtliche Einigungsversuch (ca. 4-8 Wochen)
Dies ist der wichtigste und oft entscheidende erste Schritt. Das Gesetz schreibt vor, dass Sie, bevor Sie Insolvenz anmelden, ernsthaft versuchen müssen, sich mit Ihren Gläubigern (also den Personen oder Unternehmen, denen Sie Geld schulden) außergerichtlich zu einigen.
- Schritt 1: Professionelle Hilfe suchen. Spätestens jetzt sollten Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen spezialisierten Anwalt wenden. Wir als Kanzlei Brandt erstellen mit Ihnen gemeinsam eine exakte Übersicht über Ihre finanzielle Situation: Wer sind Ihre Gläubiger? Wie hoch sind die Schulden? Welches Einkommen und Vermögen haben Sie?
- Schritt 2: Der Schuldenbereinigungsplan. Basierend auf diesen Informationen erarbeiten wir einen realistischen Plan. Dieser Plan zeigt den Gläubigern auf, welchen Teil ihrer Schulden Sie über einen bestimmten Zeitraum zurückzahlen können. Oft ist dies nur eine kleine Quote der Gesamtsumme.
- Schritt 3: Die Verhandlung mit den Gläubigern. Wir senden diesen Plan an alle Gläubiger. Stimmen alle zu, ist die Privatinsolvenz abgewendet! Sie zahlen dann wie im Plan vereinbart Ihre Raten und sind nach Ablauf der Frist schuldenfrei. Scheitert die Einigung jedoch (was häufig der Fall ist), stellen wir Ihnen die notwendige Bescheinigung über das Scheitern aus. Diese Bescheinigung ist die Eintrittskarte für das eigentliche Insolvenzverfahren.
Phase 2: Das gerichtliche Insolvenzverfahren (ca. 1 Jahr)
Mit der Bescheinigung über das Scheitern der Einigung können wir nun den offiziellen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht stellen.
- Schritt 4: Der Insolvenzantrag. Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den umfangreichen Antrag aus und reichen ihn mit allen notwendigen Unterlagen ein. Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet das Verfahren. Ab diesem Moment sind Sie vor den meisten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ihrer Gläubiger geschützt. Der Gerichtsvollzieher kommt nicht mehr vorbei.
- Schritt 5: Der Insolvenzverwalter übernimmt. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter (Treuhänder). Seine Aufgabe ist es, Ihr pfändbares Vermögen zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Aber keine Sorge: Alltägliche Gegenstände und alles, was Sie für ein bescheidenes Leben und Ihre Arbeit benötigen, sind unpfändbar. Auch Ihr Gehalt ist durch die Pfändungsfreigrenzen geschützt, die Ihnen Ihr Existenzminimum sichern. Hier kommt auch das wichtige P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ins Spiel, über dessen Einrichtung und Vorteile wir Sie umfassend beraten.
- Schritt 6: Das „vereinfachte Insolvenzverfahren“. Nach der Verwertung des pfändbaren Vermögens wird das eigentliche gerichtliche Verfahren in der Regel abgeschlossen.
Phase 3: Die Wohlverhaltensphase und die Restschuldbefreiung (3 Jahre)
Dies ist die letzte Etappe auf Ihrem Weg. Sie beginnt mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch das Gericht.
- Schritt 7: Die Pflichten des Schuldners. In diesen drei Jahren haben Sie bestimmte Pflichten (Obliegenheiten). Die wichtigste ist, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abzutreten. Außerdem müssen Sie jede zumutbare Arbeit annehmen, Umzüge und Jobwechsel dem Gericht und Verwalter melden und kein neues, unangemessenes Vermögen anhäufen.
- Schritt 8: Der Neubeginn. Während dieser Zeit können Sie wieder normal wirtschaften und leben. Sie behalten den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens und können finanziell neu starten, ohne dass alte Schulden Sie belasten.
- Schritt 9: Die Restschuldbefreiung. Haben Sie sich an alle Regeln gehalten, spricht Ihnen das Gericht nach genau drei Jahren die Restschuldbefreiung aus. Das bedeutet: Alle Schulden, die vor dem Verfahren bestanden haben – egal wie hoch sie waren – werden Ihnen erlassen. Sie sind nun offiziell schuldenfrei.
Ihr Partner auf dem Weg in ein neues Leben
Ein Insolvenzverfahren ist mehr als nur ein juristischer Prozess. Es ist ein tiefgreifender persönlicher Einschnitt. Wir bei der Kanzlei Brandt in Bad Doberan begleiten Sie nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich durch diese Zeit.
Haben Sie den Mut, den ersten Schritt zu tun. Rufen Sie uns für eine unverbindliche und vertrauliche Erstberatung an. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihre Situation.


