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Finanziertes und sicherungsübereignetes Auto in der Insolvenz – darf ich es behalten, wenn ich es für die Arbeit brauche?

Finanziertes und sicherungsübereignetes Auto in der Insolvenz – Viele Schuldnerinnen und Schuldner stehen bei einer drohenden Insolvenz vor derselben Frage:
„Ich habe ein Auto, das noch nicht abbezahlt ist und als Sicherheit an die Bank übereignet wurde – was passiert, wenn ich in die Privat- oder Regelinsolvenz gehe? Kann ich das Auto behalten, weil ich es für meinen Job benötige?“

Die Antwort ist leider nicht so einfach, wie es oft in Foren oder sozialen Medien dargestellt wird. Wir erklären Schritt für Schritt, was rechtlich passiert, welche Sonderregelungen es gibt und welche Strategien helfen können, das Fahrzeug zu sichern.


1. Was bedeutet „sicherungsübereignet“ überhaupt?

Bei einer Sicherungsübereignung überträgt der Käufer dem Kreditgeber (meist einer Bank oder Autobank) das Eigentum am Fahrzeug als Sicherheit für den Kredit.
Das Auto bleibt zwar in Ihrem Besitz, Eigentümer ist aber rechtlich die Bank, bis der Kredit vollständig getilgt ist.
Sie sind also nur der Besitzer, nicht der Eigentümer. Das hat in der Insolvenz entscheidende Folgen.


2. Was passiert mit dem Fahrzeug in der Insolvenz?

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, fallen alle pfändbaren Vermögenswerte in die Insolvenzmasse.
Bei einem sicherungsübereigneten Fahrzeug gilt:

  • Die Bank hat ein Absonderungsrecht (§ 50 InsO). Sie darf das Fahrzeug verwerten, um ihre offene Forderung aus dem Kredit zu begleichen.
  • Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das Auto für die Masse einen Überschuss bringen kann (nach Abzug der Bankforderung und Verwertungskosten).
    • Kein Überschuss → Das Auto geht direkt an die Bank zurück.
    • Überschuss → Der Insolvenzverwalter wird das Auto verwerten.


3. Aber ist das Auto nicht unpfändbar, wenn ich es für die Arbeit brauche?

Nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO sind Gegenstände unpfändbar, die für die Berufsausübung unentbehrlich sind.
Das gilt z. B. für Handwerkerwerkzeuge oder Fahrzeuge von selbständigen Paketfahrern.

Wichtiger Haken:

  • Diese Regel greift nur, wenn Sie Eigentümer des Autos sind.
  • Bei einem sicherungsübereigneten Fahrzeug gehört das Auto aber der Bank – daher greift der Unpfändbarkeitsschutz hier nicht direkt.

Das bedeutet: Die Bank darf das Fahrzeug grundsätzlich zurückverlangen, auch wenn Sie es für die Arbeit benötigen.


4. Möglichkeiten, das Auto zu behalten

Es gibt dennoch strategische Optionen, um das Auto nicht zu verlieren:

  1. Mit der Bank verhandeln
    Wenn Sie die Kreditraten auch während der Insolvenz weiterzahlen können (aus Ihrem unpfändbaren Einkommen), sind viele Banken bereit, den Vertrag fortzusetzen.
  2. Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters
    Wenn der Insolvenzverwalter feststellt, dass das Auto für die Insolvenzmasse keinen Wert hat, kann er es freigeben. Dann können Sie mit der Bank eine individuelle Vereinbarung treffen.
  3. Dritte Person übernimmt den Kredit
    Ein Familienmitglied oder Freund kann den Kredit übernehmen und Ihnen das Auto zur Nutzung überlassen.
  4. Austausch gegen günstigeres Fahrzeug
    Falls das Auto für die Arbeit notwendig ist, aber der Kredit zu hoch ist, kann der Insolvenzverwalter unter Umständen zustimmen, dass Sie ein günstigeres Auto behalten und das teurere Fahrzeug an die Bank geht.


5. Sonderfälle bei Arbeitnehmern und Selbständigen

  • Arbeitnehmer: Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass ohne Auto die Arbeitsstelle verloren geht (z. B. Außendienst, Schichtdienst ohne ÖPNV-Anbindung), erhöht das die Chancen auf eine Einigung.
  • Selbständige: Bei einem Fahrzeug, das direkt für die berufliche Leistung erforderlich ist (z. B. Taxi, Lieferwagen, Handwerkerfahrzeug), ist die Argumentation für die Unpfändbarkeit deutlich stärker – aber auch hier nur bei eigenem Eigentum, nicht bei Sicherungsübereignung.


6. Unser Fazit

Ein sicherungsübereignetes Auto in der Insolvenz zu behalten, ist rechtlich schwierig, weil das Eigentum bei der Bank liegt und die Unpfändbarkeit nach § 811 ZPO nur Eigentümer schützt.
Es gibt aber Lösungswege, vor allem über Verhandlungen mit der Bank oder durch Freigabe des Insolvenzverwalters. Wer das Fahrzeug unbedingt benötigt, sollte frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um Optionen zu sichern, bevor das Verfahren eröffnet wird.


Tipp der Kanzlei Brandt:
Je eher Sie handeln, desto größer sind die Chancen, Ihr Fahrzeug zu behalten. Oft können wir schon im Vorfeld des Insolvenzverfahrens Lösungen mit Kreditgebern aushandeln, bevor es zur Rückgabe kommt.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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