Sie erhalten eine E-Mail, die angeblich von ELSTER, dem „Online-Finanzamt“ oder der Finanzverwaltung stammt. Darin wird Ihnen eine hohe Steuererstattung versprochen – beispielsweise 5.626 Euro. Um das Guthaben auszahlen zu lassen, sollen Sie auf einen Link klicken, Ihre Steuer-ID und Ihr Geburtsdatum eingeben, Ihre Bank auswählen und sich anschließend im Online-Banking anmelden.
Achtung: Bei solchen Nachrichten handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Phishing-Versuch. Klicken Sie nicht auf enthaltene Links, geben Sie keine Daten ein und führen Sie keine angebliche „Bankverbindung“ mit ELSTER durch.
Die Finanzverwaltung warnt ausdrücklich davor, auf E-Mails zu reagieren, die zur Preisgabe von Steuerdaten, Passwörtern, Zertifikaten oder anderen sicherheitsrelevanten Daten auffordern. ELSTER weist außerdem darauf hin, dass die Steuerverwaltung nicht direkt im E-Mail-Text über eine konkrete Steuererstattung oder Nachzahlung informiert.
Beispiel: „Handlung erforderlich für Ihr Steuerguthaben“
Aktuell kursieren E-Mails mit Formulierungen wie:
„Ihre Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2025 wurde erfolgreich bearbeitet.“
„Ein Einkommensteuerguthaben von 5.626,00 € steht zur Auszahlung bereit.“
„Wählen Sie Ihre Bank aus und schließen Sie die Anmeldung bei Ihrer Bank ab.“
„Die Erstattung wird erst überwiesen, nachdem die Bankverbindung über ELSTER erfolgreich abgeschlossen wurde.“
Die Nachricht erzeugt gezielt Zeitdruck: Die Auszahlung solle angeblich nur erfolgen, wenn der Empfänger innerhalb weniger Tage tätig wird. Gleichzeitig wird ein hoher Erstattungsbetrag genannt. Genau diese Kombination aus Geldversprechen, Dringlichkeit und einem Link zur Eingabe sensibler Daten ist ein typisches Warnsignal für Phishing. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt Phishing als Vorgehen, bei dem Kriminelle über gefälschte E-Mails auf manipulierte Internetseiten locken, um Zugangsdaten oder andere persönliche Informationen abzugreifen.
Woran erkennen Sie die gefälschte ELSTER-E-Mail?
Die uns vorliegende E-Mail weist mehrere deutliche Warnsignale auf:
- Der Absender lautet nicht auf eine offizielle ELSTER- oder Behörden-Domain, sondern beispielsweise auf eine fremde Adresse wie
suffice@et-consulting.net. - Der Link „Bank auswählen und verbinden“ führt nicht zu einer offiziellen ELSTER-Adresse, sondern auf eine fremde Internetadresse.
- Die Nachricht fordert dazu auf, Steuer-ID, Geburtsdatum und anschließend Bank-Zugangsdaten preiszugeben.
- Sie enthält eine konkrete hohe Steuererstattung, ein Aktenzeichen und eine kurze Frist, um Druck aufzubauen.
- Sie fordert eine angebliche Verbindung des Firmenkontos mit ELSTER, damit die Erstattung „freigegeben“ werde.
ELSTER erklärt ausdrücklich, dass die Finanzverwaltung niemals E-Mails mit Handlungsanweisungen versendet, die auf die Herausgabe sicherheitsrelevanter Daten wie Steuerdaten, PIN, Passwort oder persönlichem Zertifikat gerichtet sind.
Wie informiert das Finanzamt tatsächlich über eine Steuererstattung?
Ein Einkommensteuerbescheid wird nicht dadurch wirksam, dass eine E-Mail zu einer „Bankverbindung“ oder einem Online-Banking-Login auffordert. Steuerpflichtige sollten Steuerbescheide und Erstattungen ausschließlich über die offiziellen Kommunikationswege prüfen.
Wenn Sie Mein ELSTER nutzen, rufen Sie Ihr Konto ausschließlich auf, indem Sie die Adresse selbst im Browser eingeben oder ein gespeichertes Lesezeichen verwenden. Klicken Sie nicht auf einen Link in einer verdächtigen E-Mail. Das BSI empfiehlt ebenfalls, bei Zweifeln die Website einer Organisation über deren Startseite aufzurufen und nicht über den Link in der Nachricht.
Was sollten Sie tun, wenn Sie diese E-Mail erhalten haben?
Wenn Sie die E-Mail erhalten, aber noch nichts angeklickt und keine Daten eingegeben haben:
- Klicken Sie auf keinen Link und öffnen Sie keine Anhänge.
- Antworten Sie nicht auf die E-Mail.
- Markieren Sie die Nachricht als Phishing oder Spam.
- Löschen Sie die E-Mail anschließend.
- Prüfen Sie eine mögliche Steuererstattung nur über Ihr offiziell aufgerufenes Mein-ELSTER-Konto oder direkt beim zuständigen Finanzamt.
Das BSI rät dazu, in unerwarteten oder verdächtigen E-Mails keine Links anzuklicken und keine Anhänge zu öffnen – auch dann nicht, wenn der Absender auf den ersten Blick bekannt wirkt.
Ich habe bereits auf den Link geklickt – was jetzt?
Wenn Sie den Link nur geöffnet, aber keine Daten eingegeben und nichts heruntergeladen haben, schließen Sie die Seite. Geben Sie anschließend die offizielle ELSTER-Adresse selbst in Ihren Browser ein und prüfen Sie dort, ob es tatsächlich eine Nachricht in Ihrem Konto gibt.
Aktualisieren Sie vorsorglich Browser, Betriebssystem und Virenschutz. Prüfen Sie außerdem, ob auf Ihrem Gerät unerwartete Downloads oder Programme erschienen sind. Die bloße Tatsache, dass eine E-Mail professionell gestaltet ist oder ELSTER-Logos enthält, macht sie nicht echt. Phishing-Mails können optisch sehr überzeugend wirken.
Ich habe meine ELSTER-Daten eingegeben – was muss ich tun?
Haben Sie auf einer verlinkten Seite Ihr ELSTER-Passwort, Ihre Steuer-ID, Ihr Zertifikatspasswort oder andere Zugangsdaten eingegeben, sollten Sie von einem möglichen Datenabgriff ausgehen.
Gehen Sie dann sofort wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie unverzüglich die Finanzverwaltung beziehungsweise Ihr zuständiges Finanzamt.
- Melden Sie den Vorfall bei ELSTER.
- Prüfen Sie, ob Ihr Mein-ELSTER-Benutzerkonto gesichert oder gelöscht und neu eingerichtet werden muss.
- Ändern Sie Passwörter, wenn Sie diese auch für andere Dienste verwendet haben.
- Kontrollieren Sie Ihr ELSTER-Konto auf unbekannte Nachrichten, geänderte Bankverbindungen oder sonstige Auffälligkeiten.
ELSTER rät ausdrücklich dazu, nach der Preisgabe von Daten auf einer zweifelhaften Internetseite unverzüglich Kontakt mit der Finanzverwaltung aufzunehmen und gegebenenfalls das Benutzerkonto bei Mein ELSTER zu löschen.
Ich habe mich auch bei meiner Bank angemeldet oder eine TAN bestätigt
Wenn Sie auf der verlinkten Seite Bankzugangsdaten eingegeben oder eine TAN bestätigt haben, besteht ein erhebliches Risiko, dass Dritte Zugang zum Online-Banking erlangt oder einen Auftrag ausgelöst haben könnten.
Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank über die Ihnen bekannte offizielle Rufnummer. Nutzen Sie dabei keine Telefonnummer, keinen Chat und keinen Link aus der verdächtigen E-Mail. Lassen Sie gegebenenfalls den Online-Banking-Zugang sperren und prüfen Sie mit der Bank, ob Karten, Zugänge oder Freigabeverfahren gesichert werden müssen.
Kontrollieren Sie anschließend Ihre Kontoumsätze und informieren Sie die Bank sofort über unberechtigte Überweisungen, Lastschriften oder Änderungen an Ihren Kontodaten.
Warum ist die Aufforderung zur „Verbindung“ mit der Bank verdächtig?
Eine Steuererstattung setzt keine Anmeldung im Online-Banking über einen Link aus einer E-Mail voraus. Wer dazu aufgefordert wird, erst eine Bank auszuwählen, sich im Bankkonto anzumelden und eine angebliche ELSTER-Verbindung zu bestätigen, soll häufig dazu gebracht werden, seine Online-Banking-Zugangsdaten oder eine TAN auf einer gefälschten Seite einzugeben.
Besonders gefährlich ist, dass Betrüger mit echten Namen, Logos und professionell wirkenden Gestaltungselementen arbeiten. Das BSI weist darauf hin, dass Phishing-Nachrichten zunehmend professioneller werden und nicht jedes typische Erkennungsmerkmal enthalten müssen.
Die wichtigsten Warnzeichen auf einen Blick
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn eine angebliche Nachricht von ELSTER oder dem Finanzamt:
- eine hohe Steuererstattung verspricht,
- eine Frist von wenigen Tagen setzt,
- zur Eingabe von Steuer-ID, Geburtsdatum oder Zertifikatsdaten auffordert,
- zur Anmeldung beim Online-Banking auffordert,
- eine TAN oder Freigabe verlangt,
- einen Link enthält, der nicht auf
elster.deführt, - von einer fremden oder auffälligen Absenderadresse stammt.
Die Finanzverwaltung warnt, dass Absenderadresse und Inhalt betrügerischer E-Mails ständig variieren können. Entscheidend ist daher nicht allein die sichtbare Absenderbezeichnung „ELSTER“, sondern insbesondere die tatsächliche Absender- und Linkadresse sowie die Aufforderung zur Herausgabe vertraulicher Daten.
Fazit: Steuererstattung niemals über einen E-Mail-Link „freigeben“
Eine E-Mail, die eine Steuererstattung verspricht und Sie zur Eingabe von ELSTER- oder Online-Banking-Daten auffordert, sollten Sie als möglichen Phishing-Versuch behandeln.
Klicken Sie nicht auf den Link. Geben Sie keine Daten ein. Prüfen Sie Ihr ELSTER-Konto ausschließlich über die offizielle Website. Wenn Sie bereits Zugangsdaten, TAN oder Bankdaten eingegeben haben, informieren Sie unverzüglich Bank und Finanzverwaltung.
Wir helfen Betroffenen von Phishing und Online-Banking-Betrug
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FAQ
Verschickt ELSTER E-Mails über eine Steuererstattung?
Die Steuerverwaltung erklärt, dass sie nicht direkt im E-Mail-Text über eine mögliche Steuererstattung oder Nachzahlung informiert. E-Mails, die zugleich zur Eingabe persönlicher Daten oder zum Online-Banking-Login auffordern, sind ein deutliches Warnsignal.
Muss ich meine Bank mit ELSTER verbinden, um eine Steuererstattung zu erhalten?
Nein. Folgen Sie keiner entsprechenden Aufforderung aus einer E-Mail. Prüfen Sie mögliche Steuererstattungen ausschließlich in Ihrem offiziell aufgerufenen Mein-ELSTER-Konto oder direkt bei Ihrem Finanzamt.
Was mache ich, wenn ich auf einen Phishing-Link geklickt habe?
Wenn Sie keine Daten eingegeben haben, schließen Sie die Seite und prüfen Sie Ihr ELSTER-Konto nur über die selbst eingegebene offizielle Adresse. Haben Sie Zugangsdaten oder Bankdaten eingegeben, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank und die Finanzverwaltung.
Kann ich eine Phishing-E-Mail einfach löschen?
Ja. Wenn Sie weder auf Links geklickt noch Anhänge geöffnet haben, können Sie die Nachricht als Spam oder Phishing markieren und löschen. Antworten Sie nicht auf die E-Mail.


