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Checkliste für eine Vollstreckungsabwehrklage bzw. Feststellungsklage nach Restschuldbefreiung

Checkliste für eine Vollstreckungsabwehrklage bzw. Feststellungsklage – Nach der erfolgreichen Restschuldbefreiung sollte eigentlich Ruhe einkehren – doch was, wenn ein Gläubiger trotzdem weiter vollstrecken will? Viele ehemalige Schuldner erleben genau diesen Schock: Sie haben die Wohlverhaltensphase gemeistert, die Restschuldbefreiung erhalten, und dennoch flattert plötzlich ein Vollstreckungsbescheid oder eine Kontopfändung ins Haus.

In solchen Fällen sind Sie nicht rechtlos. Mit der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) oder einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) können Sie sich effektiv zur Wehr setzen. Damit Sie richtig und rechtzeitig handeln können, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, mit der Sie prüfen können, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat – und welche Unterlagen und Informationen Sie benötigen.

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Wann ist eine Vollstreckungsabwehrklage sinnvoll?

Eine Vollstreckungsabwehrklage kommt insbesondere dann in Betracht, wenn…

  • die Restschuldbefreiung bereits rechtskräftig erteilt wurde und
  • ein Gläubiger dennoch die Zwangsvollstreckung aus einem alten Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, Schuldanerkenntnis) betreibt.

⚠️ Achtung: Der ursprüngliche Titel bleibt zwar formal bestehen, ist aber nicht mehr vollstreckbar, wenn die Forderung unter die Restschuldbefreiung fällt.


Wann ist eine Feststellungsklage notwendig?

Die Feststellungsklage ist häufig sinnvoll, wenn…

  • der Gläubiger behauptet, die Forderung sei nicht von der Restschuldbefreiung erfasst (z. B. bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung),
  • Sie eine negative Feststellung anstreben (z. B. „Die Forderung besteht nicht mehr“),
  • keine konkrete Vollstreckung läuft, aber eine künftige droht.

Checkliste für eine Vollstreckungsabwehrklage bzw. Feststellungsklage : Was Sie für Ihre Klage benötigen

Damit wir Sie zielgerichtet vertreten können, bereiten Sie bitte die folgenden Unterlagen und Informationen vor:

✅ 1. Restschuldbefreiungsbeschluss

  • Vollständige Ausfertigung des Beschlusses des Insolvenzgerichts über die Restschuldbefreiung
  • Datum der Rechtskraft

✅ 2. Titel, aus dem vollstreckt wird

  • Vollstreckungsbescheid, Urteil oder notarielles Schuldanerkenntnis
  • Datum und Aktenzeichen
  • Bezeichnung des Gläubigers

✅ 3. Vollstreckungsmaßnahmen

  • Gerichtsvollzieherankündigungen
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • Kontoauszüge mit Abbuchungen
  • Schreiben der Bank oder Arbeitgeber

✅ 4. Schriftverkehr mit dem Gläubiger

  • Mahnungen nach der Restschuldbefreiung
  • Androhungen weiterer Vollstreckung
  • Antwortschreiben (falls vorhanden)

✅ 5. Nachweise zur Forderungshistorie

  • Entstehungszeitpunkt der Forderung
  • Angaben zum Inhalt der Forderung (z. B. Schadensersatz, Kredit, Miete)
  • Mögliche Hinweise auf vorsätzliche unerlaubte Handlung

Was übernimmt die Kanzlei Brandt für Sie?

Wir prüfen für Sie:

✔️ Ob die Forderung unter die Restschuldbefreiung fällt
✔️ Ob eine Vollstreckungsabwehrklage oder Feststellungsklage notwendig und erfolgversprechend ist
✔️ Welche Beweise eingebracht werden müssen
✔️ Ob eine einstweilige Verfügung oder Schutzanordnung sinnvoll ist

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte vertreten Sie bundesweit bei der Abwehr unrechtmäßiger Vollstreckungsversuche nach einer Insolvenz.


Fristen beachten!

Eine Vollstreckungsabwehrklage sollte zeitnah nach Kenntnis der Vollstreckung erhoben werden, um Nachteile zu vermeiden. Bei Feststellungsklagen gibt es zwar keine festen Fristen, doch empfiehlt sich auch hier ein rasches Handeln – insbesondere zur Vermeidung weiterer Pfändungsmaßnahmen oder negativer SCHUFA-Einträge.


Checkliste für eine Vollstreckungsabwehrklage bzw. Feststellungsklage – Fazit: Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Die Restschuldbefreiung gibt Ihnen eine zweite Chance – lassen Sie sich diese nicht durch rechtswidrige Vollstreckungsversuche nehmen. Prüfen Sie mit unserer Checkliste, ob eine Klage erforderlich ist, und lassen Sie sich professionell beraten.

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Bitte beachten Sie, das es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt. Fragen Sie uns gerne nach den Kosten. Zu diesen könnenw ir nach Mitteilung des Gegenstandswertes etwas sagen.

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Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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