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Auto finanziert, Rate nicht gezahlt – Darf die Bank mein Auto einfach wegnehmen?

Ein finanziertes Auto ist für viele Menschen unverzichtbar – besonders, wenn es für die Arbeit benötigt wird. Doch was passiert, wenn die monatliche Kreditrate nicht mehr gezahlt werden kann? Welche Rechte hat die Bank – und welche Rechte haben Sie? Besonders wichtig: Was gilt bei einer Sicherungsübereignung? Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt klärt auf.


1. Was bedeutet „Auto finanziert“ und „sicherungsübereignet“?

Wenn Sie ein Auto finanzieren, zahlen Sie es nicht auf einmal, sondern in monatlichen Raten über ein Kreditinstitut oder eine Autobank ab. In vielen Fällen verlangt die Bank als Sicherheit eine sogenannte Sicherungsübereignung.

Das bedeutet:

  • Das Auto gehört formell der Bank.
  • Sie dürfen es nutzen, sind aber nicht Eigentümer.
  • Die Bank behält sich vor, das Fahrzeug zurückzunehmen, wenn Sie mit den Raten in Rückstand geraten.


2. Sie können die Raten nicht mehr zahlen – was passiert jetzt?

a) Zahlungsverzug

Sobald Sie eine oder mehrere Raten nicht zahlen, geraten Sie in Verzug. In der Regel erhalten Sie:

  • Eine Mahnung
  • Eine Fristsetzung zur Zahlung
  • Den Hinweis auf die Kündigung des Kreditvertrags bei weiterer Nichtzahlung

b) Kreditkündigung durch die Bank

Wenn der Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen wird (meist 2 volle Raten), kann die Bank den Vertrag kündigen. Die Folge:

  • Der gesamte Restbetrag wird sofort fällig.
  • Die Bank fordert die Herausgabe des Fahrzeugs, um es zu verwerten.
  • Sie verlieren die Möglichkeit, den Vertrag regulär weiterzuführen.


3. Was passiert mit dem Auto bei Sicherungsübereignung?

Bei einer Sicherungsübereignung kann die Bank das Fahrzeug zurückfordern, sobald sie den Vertrag gekündigt hat. Sie ist rechtlich Eigentümerin und kann:

  • Die Herausgabe verlangen
  • Das Auto abholen oder abholen lassen
  • Das Fahrzeug verwerten (z. B. durch Verkauf) und den Erlös mit der Restschuld verrechnen

⚠️ Wichtig:

Die Bank darf das Fahrzeug auch dann zurückverlangen, wenn Sie es für die Arbeit brauchen. Das berufliche oder private Bedürfnis schützt nicht vor der Rückgabe – es sei denn, es bestehen besondere vertragliche Vereinbarungen, was äußerst selten ist.


4. Kann ich das Auto behalten, wenn ich es beruflich brauche?

Nur unter bestimmten Bedingungen. Im Normalfall nein, denn die Bank hat bei Sicherungsübereignung das Recht auf Herausgabe, unabhängig davon, wofür das Auto genutzt wird.

Mögliche Ausnahmen:

  • Vergleich mit der Bank: Manchmal lässt sich eine Rücknahme verhindern, wenn eine Einigung erzielt wird (z. B. Ratenreduzierung, Stundung).
  • Selbstständige mit Betriebsvermögen: Wenn das Auto Teil des notwendigen Betriebsvermögens ist, kann in einem Insolvenzverfahren ggf. eine Sonderregelung greifen.
  • Härtefallregelung: In sehr seltenen Fällen (z. B. bei Schwerbehinderung und fehlender ÖPNV-Anbindung) kann versucht werden, per einstweiligen Rechtsschutz die Herausgabe aufzuschieben – jedoch mit geringer Erfolgsaussicht.


5. Welche Folgen hat die Rückgabe des Fahrzeugs?

Die Rückgabe bedeutet nicht automatisch, dass Sie von der Schuld befreit sind:

  • Die Bank verkauft das Auto.
  • Der Verkaufserlös wird mit Ihrer Restschuld verrechnet.
  • Reicht der Erlös nicht aus, bleiben Sie auf einem Restbetrag sitzen (Differenzforderung).
  • Beispiel: Restschuld 8.000 €, Verwertungserlös 5.000 € → Sie schulden weiterhin 3.000 € + ggf. Verwertungskosten.


6. Was können Sie tun?

✅ Handeln Sie frühzeitig

Je schneller Sie reagieren, desto größer die Chancen auf eine Lösung:

  • Suchen Sie das Gespräch mit der Bank, bevor der Verzug zu groß wird.
  • Bitten Sie um Stundung oder Ratenanpassung.
  • Lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen.

✅ Schuldnerberatung oder rechtlicher Beistand

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie:

  • Bei der Kommunikation mit der Bank
  • Bei der Prüfung von Vertragsklauseln zur Sicherungsübereignung
  • Bei der Abwehr unrechtmäßiger Rückforderungen
  • Bei der Entwicklung von Alternativen zur Rückgabe


7. Droht eine Kontopfändung oder Schufa-Eintragung?

Ja, wenn die Bank den Vertrag kündigt und die Zahlung ausbleibt:

  • Die Bank kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
  • Es kann zu negativen SCHUFA-Einträgen kommen.
  • Im weiteren Verlauf droht auch Lohn- oder Kontopfändung.

Deshalb ist es entscheidend, rechtzeitig aktiv zu werden und eine juristisch saubere Lösung zu finden.


8. Unser Fazit

Ein finanziertes Auto ist bei Zahlungsausfall nicht geschützt, selbst wenn es für die Arbeit benötigt wird. Die Bank kann das Fahrzeug zurückverlangen, sobald der Kreditvertrag gekündigt wurde – insbesondere bei Sicherungsübereignung. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu handeln und sich rechtlich beraten zu lassen.


Ihre nächsten Schritte – Unsere Hilfe für Sie

Lassen Sie sich jetzt von der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt helfen. Wir prüfen:

  • Ihren Finanzierungsvertrag
  • Ihre aktuelle Schuldensituation
  • Mögliche Lösungen wie Vergleich, Stundung oder Insolvenzschutz

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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