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✅ Freigabe des Geschäftsbetriebes in der Insolvenz – Was bedeutet das und welche Folgen hat sie?

Die Freigabe des Geschäftsbetriebes in der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter ist ein entscheidender Schritt in vielen Insolvenzverfahren – vor allem bei Selbstständigen, Einzelunternehmern und Kleingewerbetreibenden. Doch was bedeutet diese Freigabe genau? Was sind ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen? Und wie sollten Betroffene reagieren?

Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt praktische Folgen auf und liefert wertvolle Tipps für Betroffene, Unternehmer und Berater.


🔍 Was bedeutet „Freigabe des Geschäftsbetriebes“?

Im Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter grundsätzlich das Recht, das gesamte Vermögen des Schuldners zu verwalten und zu verwerten – dazu gehört auch der Geschäftsbetrieb, sofern einer vorhanden ist.

Der Insolvenzverwalter kann jedoch gemäß § 35 Abs. 2 InsO den Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse freigeben, wenn:

  • der Betrieb dauerhaft unrentabel ist,
  • keine Insolvenzmasse daraus zu erwarten ist oder
  • der Weiterbetrieb nicht im Interesse der Gläubiger liegt.

Nach dieser Freigabe betreibt der Schuldner sein Geschäft auf eigene Rechnung und Gefahr weiter, es gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse.


📘 Gesetzliche Grundlage: § 35 Abs. 2 InsO

„Nicht zur Insolvenzmasse gehören Vermögenswerte, die der Schuldner aus einer selbständigen Tätigkeit erlangt, sofern der Insolvenzverwalter die Ausübung dieser Tätigkeit freigibt.“
(Quelle: § 35 Abs. 2 InsO)

Die Freigabe ist somit ein rechtlich geregelter Akt, bei dem der Insolvenzverwalter bewusst darauf verzichtet, den laufenden Geschäftsbetrieb in die Insolvenzmasse einzubeziehen.


⚠️ Folgen der Freigabe – Das müssen Sie wissen

Die Freigabe bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich – mit Chancen, aber auch Risiken für den Schuldner:

✅ Vorteile

  • Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Der Schuldner kann sein Gewerbe weiterführen.
  • Neuer wirtschaftlicher Start möglich
  • Einnahmen gehören dem Schuldner, nicht der Insolvenzmasse.
  • Freie Preis- und Auftragsgestaltung

❌ Nachteile

  • Volles Haftungsrisiko: Der Schuldner haftet für Verluste persönlich.
  • Pfändbarkeit der Gewinne: Überschüsse können dem Insolvenzverwalter zur Abführung angezeigt werden.
  • Sozialversicherungspflicht: Keine automatische Versicherung über das Insolvenzverfahren
  • Kein Schutz durch Insolvenzverwalter bei neuen Gläubigern oder Verträgen


💼 Was bedeutet das für Selbstständige und Freiberufler?

Viele Selbstständige glauben fälschlicherweise, dass sie nach der Freigabe „frei von der Insolvenz“ sind. Tatsächlich läuft das Insolvenzverfahren weiter, aber:

  • Neue Schulden werden nicht in die Restschuldbefreiung einbezogen
  • Das Finanzamt, Krankenkassen und neue Gläubiger können direkt vollstrecken
  • Eine Pfändung des Girokontos ist trotz Insolvenz jederzeit möglich, wenn neue Schulden entstehen

👉 Sie benötigen also dringend ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) mit aktuellem Freibetrag.
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🔄 Muss ich der Freigabe zustimmen?

Nein – die Freigabe ist eine Entscheidung des Insolvenzverwalters. Sie erfolgt ohne Zustimmung des Schuldners. Allerdings können Sie sich gegen bestimmte Folgen (z. B. gewerberechtliche Konsequenzen) ggf. rechtlich wehren.


📑 Dokumentation und Transparenzpflichten nach Freigabe

Auch nach der Freigabe sind Sie zur Auskunft und Rechenschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet. Dazu gehören:

  • Übersendung von Gewinnermittlungen
  • Vorlage von Kontoauszügen
  • Mitteilung über Veränderungen im Geschäftsbetrieb
  • Zahlung von pfändbaren Beträgen, sofern Einkünfte über der Pfändungsfreigrenze liegen


👨‍⚖️ Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

Die rechtliche Lage nach Freigabe ist komplex. Fehler können teuer werden – insbesondere, wenn:

  • neue Schulden entstehen
  • Steuern oder Abgaben nicht korrekt abgeführt werden
  • keine klare Trennung zwischen altem und neuem Vermögen erfolgt

Ein erfahrener Anwalt für Insolvenzrecht kann helfen, Risiken zu minimieren, und prüfen, ob eine andere Lösung – z. B. das Insolvenzplanverfahren – für Sie sinnvoller ist.

👉 Insolvenzplanverfahren einfach erklärt – Schuldenfrei ohne Restschuldbefreiung


🧠 Praxisbeispiel – Selbstständiger nach Freigabe

Ein Einzelunternehmer erhält in der Insolvenz die Freigabe seines Onlineshops. Er erzielt monatlich 2.000 € Gewinn, zahlt aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Folge:

  • Nachträgliche Forderungen der Krankenkasse
  • Finanzamt fordert Umsatzsteuer nach
  • Neues Inkassoverfahren trotz laufender Insolvenz

Lösung: Umstellung auf Kleinunternehmerregelung, rechtzeitige Anmeldung zur freiwilligen Versicherung, Einrichtung eines P-Kontos, rechtliche Beratung.


📌 Fazit: Freigabe = Freiheit mit Verantwortung

Die Freigabe des Geschäftsbetriebs eröffnet Chancen für Selbstständige – bringt aber auch Pflichten, Haftungsrisiken und die Gefahr neuer Schulden mit sich. Ohne rechtliche und steuerliche Begleitung kann diese Freiheit schnell zur Falle werden.


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Lassen Sie Ihre Situation anwaltlich prüfen, bevor Sie wichtige Schritte unternehmen.

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Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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