Schadenersatz, Strafverfahren und Schulden, die bleiben
Graffiti â fĂŒr die einen Kunst, fĂŒr andere SachbeschĂ€digung. Was viele nicht wissen: Wer fremdes Eigentum mit Sprayfarbe verziert, begeht keine Bagatelle, sondern riskiert hohe Schadensersatzforderungen, strafrechtliche Konsequenzen und lebenslange Schulden, die nicht einmal durch eine Privatinsolvenz gelöscht werden.
In diesem Beitrag erfÀhrst du:
- welche zivil- und strafrechtlichen Folgen Graffiti mit sich bringt
- wie hoch die Kosten der Beseitigung sein können
- warum solche Schulden als âForderungen aus unerlaubter Handlungâ gelten
- und wie du dich im Ernstfall schĂŒtzen oder wehren kannst
đ§Ÿ Der EigentĂŒmer hat ein Recht auf Schadenersatz â §âŻ823 BGB
Wer ein fremdes GebÀude, eine Wand, ein Fahrzeug oder sonstiges Eigentum mit Graffiti versieht, verletzt das Eigentumsrecht des Besitzers.
đ Rechtsgrundlage: §âŻ823 Abs. 1 BGB
âWer vorsĂ€tzlich oder fahrlĂ€ssig […] das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.â
Das bedeutet: Der Sprayer oder die beteiligte Person muss zahlen.
⥠Das gilt auch, wenn:
- du noch minderjÀhrig bist (unter UmstÀnden die Eltern mithaften)
- du gar nicht direkt erwischt wurdest, aber spÀter ermittelt wirst
- du das Graffiti als âharmlosâ empfindest
âïž Graffiti ist strafbar â das droht laut Strafgesetzbuch (StGB)
Graffiti ist nicht nur teuer â es ist auch eine Straftat.
đš §âŻ303 StGB â SachbeschĂ€digung
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschÀdigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Graffiti gilt regelmĂ€Ăig als SachbeschĂ€digung, auch ohne Substanzverletzung â allein durch die Farbbeschichtung.
đš §âŻ304 StGB â Besonders schwerer Fall bei öffentlichen Einrichtungen
Wer öffentliche DenkmÀler, Kirchen, Schulen oder Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs beschmiert, riskiert Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Wenn du z.âŻB. eine Bushaltestelle, ein SchulgebĂ€ude oder eine U-Bahn-Station bemalst, wird es noch ernster.
đž Die Kosten â Graffiti kann extrem teuer werden
Die Beseitigung von professionellem Graffiti ist aufwĂ€ndig â besonders bei:
- denkmalgeschĂŒtzten Fassaden
- porösen WÀnden
- Farbschichten mit aggressiven Pigmenten
| đ Beispielhafte Kosten laut Praxis: | Betrag (âŹ) |
|---|---|
| Graffiti-Entfernung einfache Wand (2â3âŻqm) | 200 â 400 ⏠|
| Reinigung von Naturstein oder Glasfassade | 800 â 2.000 ⏠|
| Austausch beschĂ€digter Bauteile (z.âŻB. Fensterbank) | bis 5.000 ⏠|
| SachverstĂ€ndigenkosten bei Gutachterverfahren | ca. 400 â 1.000 ⏠|
Dazu kommen ggf.:
- Gerichts- und Anwaltskosten
- ErmittlungsgebĂŒhren bei Strafverfahren
- SchmerzensgeldansprĂŒche (bei beleidigenden Inhalten)
đ Das kann sich schnell zu einem Betrag im fĂŒnfstelligen Bereich summieren.
đ„ Forderung aus unerlaubter Handlung = Nicht restschuldbefreit
Wird jemand wegen Graffiti zu Schadenersatz verurteilt oder durch Vergleich verpflichtet, handelt es sich um eine sogenannte âForderung aus unerlaubter Handlungâ (§âŻ302 InsO).
Das hat harte Konsequenzen:
â Diese Schulden bleiben auch nach einer Privatinsolvenz bestehen!
Sie werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
đĄ Betroffen sind also:
- die Reinigungskosten
- Gerichtskosten und Zinsen
- alle weiteren SchadensersatzansprĂŒche
Selbst wenn du durch ein Insolvenzverfahren sonst schuldenfrei wĂ€rst â die Graffiti-Schuld bleibt.
đŻ Was du tun kannst â Tipps & Hilfe vom Anwalt
đ Du bist beschuldigt worden?
Lass prĂŒfen:
- ob du wirklich der Verursacher bist (Beweise, Zeugen, Kameraaufnahmen)
- ob die Kosten realistisch und belegt sind
- ob ggf. ein Vergleich möglich ist, um den Betrag zu senken
- ob du als MinderjĂ€hriger ĂŒberhaupt haftbar bist
đ§° Du willst dich absichern?
- Niemals bei âSprayaktionenâ mitmachen â auch nicht als Zuschauer!
- HĂ€nde weg von fremdem Eigentum â schon âKratzenâ ist strafbar
- Keine Sprayer-Gruppen online oder im Chat tolerieren â bei Anzeige zĂ€hlt oft der Chatverlauf
đ Wir helfen dir â auch wenn es ernst wird
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt ist auf Schadensersatz- und Strafsachen im Bereich SachbeschĂ€digung spezialisiert. Wir unterstĂŒtzen dich:
â
bei Vorladungen, Anzeigen oder Ermittlungen
â
bei der PrĂŒfung von Schadenersatzforderungen
â
im Umgang mit GlÀubigern und Inkassofirmen
â
bei Vergleichen oder rechtlicher Schuldenregulierung
â
und im Zweifel: bei der Vermeidung lebenslanger Schulden
đČ Jetzt beraten lassen: 03 82 03 / 74 50 0
đ www.rain-brandt.de
đ§ Fazit: Graffiti kann mehr zerstören als eine Wand â nĂ€mlich dein Leben
Was mit einer Spraydose beginnt, kann dich finanziell ruinieren. Nicht nur wegen des Gesetzes â sondern weil die Folgekosten dich ĂŒber Jahre begleiten können.
Wer fremdes Eigentum beschĂ€digt, haftet â auch nach der Insolvenz.
Mach dir bewusst: Kunst ist legal â SachbeschĂ€digung nicht.

