Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

✅ Checkliste für Unterhaltszahler: Alles, was Sie wissen müssen

Checkliste für Unterhaltszahler: Ob Kindes-, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt – wer verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, sollte gut informiert und vorbereitet sein. Fehler können teuer werden, rechtliche Unsicherheiten zu langwierigen Konflikten führen.

Diese praktische Checkliste hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und rechtssicher zu handeln. Perfekt für alle, die regelmäßig Unterhalt zahlen (müssen), ob freiwillig oder aufgrund gerichtlicher Anordnung.


📌 1. Unterhaltsverpflichtung klären

Welche Art von Unterhalt schulde ich?

  • Kindesunterhalt (minderjährig oder volljährig?)
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Elternunterhalt?

Gibt es einen Titel oder eine Unterhaltsvereinbarung?

  • Gerichtlicher Beschluss
  • Jugendamtsurkunde
  • Schriftliche Vereinbarung?

Liegt eine rechtliche Verpflichtung vor oder zahle ich freiwillig?


📌 2. Einkommen korrekt ermitteln

Nettoeinkommen vollständig berechnen (inkl. Sonderzahlungen, Boni, Nebeneinkünfte)
Berufsbedingte Aufwendungen abziehen (z. B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung)
Angemessenen Selbstbehalt prüfen
(2025: z. B. bei Erwerbstätigen ca. 1.450 € monatlich beim Kindesunterhalt)

Nachweise über Einkünfte bereithalten (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide etc.)


📌 3. Düsseldorfer Tabelle anwenden

Richtige Einkommensgruppe und Altersstufe des Kindes einordnen
Kindergeld korrekt anrechnen
(häufig zur Hälfte, im Wechselmodell anteilig nach Einkommen)

Eigenbedarf (Selbstbehalt) prüfen – insbesondere bei mehreren Unterhaltsverpflichtungen


📌 4. Zahlungsverpflichtung dokumentieren

Alle Unterhaltszahlungen lückenlos dokumentieren (Kontoauszüge aufbewahren)
Zahlungen zweckgebunden überweisen (z. B. „Kindesunterhalt für Max, Mai 2025“)
Keine Barzahlungen ohne schriftliche Quittung!


📌 5. Änderungen rechtzeitig melden

Einkommensveränderung oder Jobwechsel dem Unterhaltsempfänger mitteilen
Neue Lebenssituation angeben (z. B. neue Ehe, weiteres Kind, Krankheit)
Anpassung des Unterhalts bei wesentlichen Veränderungen beantragen


📌 6. Checkliste für UnterhaltszahlerSteuerliche Aspekte prüfen

Anlage U bei Ehegattenunterhalt beantragen (mit Zustimmung des Ex-Partners)
Kindesunterhalt ist nicht steuerlich absetzbar – aber Einfluss auf Kindergeld beachten
Unterhaltszahlungen ggf. als außergewöhnliche Belastung geltend machen


📌 7. Rückforderungen und Überzahlungen vermeiden

Nur auf Grundlage aktueller Einkommensverhältnisse zahlen
Keine freiwilligen Überzahlungen ohne schriftliche Absicherung
Bei Täuschungsverdacht rechtlich prüfen lassen, ob Rückforderung möglich ist


📌 8. Checkliste für UnterhaltszahlerBeratung einholen

Regelmäßig rechtlichen Rat einholen – besonders bei:

  • Streit über Höhe oder Dauer des Unterhalts
  • Zahlungsschwierigkeiten
  • Vermutung falscher Angaben beim Empfänger
  • Wechselmodell oder besonderen Betreuungskonstellationen

Verjährungsfristen im Blick behalten (i. d. R. 3 Jahre)


📝 Checkliste für Unterhaltszahler – Fazit: Wer gut vorbereitet ist, zahlt sicher – und nicht zu viel

Unterhaltspflichten sind oft komplex, ändern sich über die Zeit und können mit emotionalem Stress verbunden sein. Diese Checkliste hilft, Ihre Rechte und Pflichten zu erkennen und finanziell wie rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.


Fragen zu Unterhalt, Rückforderung oder Einkommensberechnung?
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen mit Erfahrung im Familienrecht zur Seite.

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🌐 Weitere Infos unter: www.rain-brandt.de


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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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