Zunahme der Insolvenzen bei Selbständigen – Die Zahl der Unternehmens- und Privatinsolvenzen unter Selbständigen in Deutschland steigt im Jahr 2024 deutlich an – und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. Die Schuldnerberatung Brandt, spezialisiert auf Insolvenzrecht und außergerichtliche Schuldenbereinigung, beobachtet einen alarmierenden Trend: Selbständige geraten zunehmend in die Schuldenfalle. Warum ist das so? Und was können Betroffene tun?
🔍 Ursachen der Insolvenzwelle bei Selbständigen
2024 treffen mehrere Entwicklungen zusammen, die insbesondere kleine Unternehmen und Solo-Selbständige stark belasten:
- ❗️Gestiegene Betriebskosten: Energiepreise, Versicherungsbeiträge und Mietkosten sind nach wie vor hoch.
- ❗️Rückzahlungen aus Corona-Hilfen: Viele Selbständige müssen Soforthilfen und Überbrückungskredite zurückzahlen.
- ❗️Konsumzurückhaltung: Hohe Inflation und wirtschaftliche Unsicherheit bremsen die Nachfrage.
- ❗️Zinserhöhungen: Kredite sind teurer geworden, Umschuldungen schwieriger.
- ❗️Fehlende Rücklagen: Viele Selbständige sind nach den Krisenjahren finanziell ausgelaugt.
Diese Kombination führt zu Liquiditätsengpässen, Zahlungsunfähigkeit und letztlich zur Insolvenz. Oft führt dies auch zur Privatinsolvenz, wenn persönliche Bürgschaften oder Steuerschulden ins Spiel kommen.
📊 Aktuelle Zahlen sprechen eine klare Sprache
Laut vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Regelinsolvenzen in den ersten Monaten 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über 30 % gestiegen. Besonders stark betroffen sind:
- Einzelunternehmer im Dienstleistungssektor
- Online-Händler
- Freiberufler (z. B. Kreative, Coaches, Berater)
- Gewerbetreibende mit geringer Kapitaldecke
🛡 Welche Optionen haben Selbständige?
Wer als Selbständiger in eine finanzielle Schieflage gerät, hat mehrere Möglichkeiten:
✅ Schuldnerberatung durch spezialisierte Kanzlei
Eine erste Analyse durch eine erfahrene Kanzlei wie Brandt kann helfen, einen klaren Überblick zu gewinnen.
✅ Außergerichtlicher Einigungsversuch
Ein Schuldenbereinigungsplan kann Gläubiger zur Mitwirkung bewegen und eine Insolvenz verhindern.
✅ Insolvenzplanverfahren
Besonders attraktiv für Selbständige: Das verkürzte Insolvenzplanverfahren. Es ermöglicht einen gerichtlichen Schuldenschnitt mit Restschuldbefreiung – oft in weniger als 12 Monaten. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter:
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✅ Privatinsolvenz / Regelinsolvenz
Wenn keine Einigung gelingt, ist das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung die letzte, aber oft beste Option für einen wirtschaftlichen Neuanfang.
🧭 Was tun im Ernstfall?
Warten Sie nicht, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder das Finanzamt Konten pfändet. Frühzeitige anwaltliche Beratung zahlt sich aus. Die Schuldnerberatung Brandt begleitet Selbständige deutschlandweit durch wirtschaftlich schwierige Zeiten – kompetent, empathisch und rechtssicher.
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Telefon: 03 82 03 / 74 50 20
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