Der Zugewinnausgleich gehört zu den wichtigsten Themen im deutschen Familienrecht – und zu den häufigsten Streitpunkten im Scheidungsverfahren. Wer verheiratet ist, lebt in der Regel automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Doch was bedeutet das konkret? Und wie wird der Zugewinnausgleich berechnet, wenn die Ehe geschieden wird?
In diesem Beitrag erklärt Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Brandt den Zugewinnausgleich verständlich, praxistauglich und mit vielen Beispielen – damit Sie genau wissen, worauf Sie Anspruch haben oder was auf Sie zukommt.
1. Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Der Begriff „Zugewinnausgleich“ beschreibt einen Vermögensausgleich zwischen Ehepartnern, der nach einer Scheidung stattfindet. Ziel ist es, einen finanziellen Ausgleich für den während der Ehe gemeinsam erzielten Vermögenszuwachs zu schaffen.
👉 Wichtig: Der Ausgleich findet nur bei Scheidung oder Tod statt – nicht während der laufenden Ehe.
2. Wer lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft?
Wenn Sie bei der Heirat keinen Ehevertrag geschlossen haben, befinden Sie sich automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB).
Das bedeutet:
- Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen.
- Es gibt kein gemeinsames Eigentum – außer bei gemeinsam angeschafften Gütern.
- Nur am Ende der Ehe wird das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen ausgeglichen.
3. So funktioniert der Zugewinnausgleich in 3 Schritten
Der Zugewinnausgleich wird nach klaren gesetzlichen Regeln berechnet:
Schritt 1: Anfangsvermögen ermitteln
Jeder Ehepartner gibt an, welches Vermögen er zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte. Dazu gehören z. B.:
- Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere
- Immobilien
- Unternehmensanteile
- Schulden werden abgezogen
💡 Hinweis: Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe gelten als „privilegiertes Anfangsvermögen“ – sie werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet.
Schritt 2: Endvermögen feststellen
Dann wird festgestellt, was jeder Ehegatte zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags besitzt.
Das Endvermögen umfasst:
- Geld, Immobilien, Vermögenswerte
- Lebensversicherungen, Kapitalanlagen
- Abzüglich Schulden
Schritt 3: Zugewinn berechnen und ausgleichen
Nun wird der Zugewinn (Endvermögen – Anfangsvermögen) jedes Ehepartners berechnet. Hat ein Partner mehr Zugewinn erzielt, muss er dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen.
🧮 Beispiel:
Ehepartner A | Ehepartner B |
---|---|
Anfangsvermögen: 10.000 € | 5.000 € |
Endvermögen: 100.000 € | 40.000 € |
Zugewinn: 90.000 € | 35.000 € |
➡️ Differenz: 55.000 € → Ausgleichsanspruch = 27.500 €
4. Was fällt nicht in den Zugewinnausgleich?
Es gibt Vermögenswerte, die nicht ausgeglichen werden:
- Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe, soweit sie nicht durch Wertsteigerung über den ursprünglichen Betrag hinausgehen
- Entschädigungen oder Schmerzensgeld
- Nicht realisierte Ansprüche, z. B. reine Anwartschaften
5. Wann kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden?
- Ehevertrag: Ehepartner können den Zugewinnausgleich vor oder während der Ehe vertraglich ausschließen oder modifizieren.
- Härtefälle: Bei schwerwiegendem Fehlverhalten (z. B. mutwillige Vermögensverschwendung) kann ein Ausschluss oder eine Korrektur erfolgen (§ 1381 BGB).
💡 Tipp: Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich immer, um ungerechte Ergebnisse zu verhindern.
6. Besonderheiten beim Zugewinnausgleich
Immobilien
Immobiliengewinne werden voll angerechnet – auch bei Alleineigentum. Eine Wertsteigerung z. B. durch Renovierung kann relevant sein.
Unternehmen
Bei Selbstständigen oder Unternehmern kann der Zugewinnausgleich existenzgefährdend sein. Hier ist anwaltlicher Rat unbedingt nötig – ggfs. ist eine „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ sinnvoll.
Schulden
Auch negative Vermögensentwicklungen (z. B. durch Kredite) wirken sich auf den Zugewinnausgleich aus. Wer am Ende weniger hat als zu Beginn, kann einen negativen Zugewinn ausweisen.
7. Warum ein Anwalt beim Zugewinnausgleich wichtig ist
Ein fairer Zugewinnausgleich erfordert Fachwissen, Erfahrung und rechtliche Sorgfalt:
- Korrekte Vermögensbewertung
- Rechtskonforme Berechnung
- Schutz vor Benachteiligung oder Manipulation
- Vertretung im Scheidungsverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt berät Sie kompetent, diskret und mit Durchsetzungsvermögen bei allen Fragen zum Zugewinnausgleich – ob als Antragsteller oder zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.
8. Fazit: Zugewinnausgleich ist kein Hexenwerk – mit dem richtigen Anwalt an Ihrer Seite
Der Zugewinnausgleich sorgt für gerechte Vermögensverhältnisse nach einer Ehe, kann aber schnell komplex werden. Wer den Überblick über Vermögen, Fristen und Rechte behalten will, sollte sich frühzeitig an eine spezialisierte Kanzlei wenden.
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