Zahlt deine Rechtsschutzversicherung bei einer Privatinsolvenz? – Stell dir vor, du stehst vor einem Berg aus Schulden, der unüberwindbar scheint. In solchen Momenten fragt man sich: Kann meine Rechtsschutzversicherung mir helfen, diesen Berg abzutragen, insbesondere wenn eine Privatinsolvenz unausweichlich ist?
Zahlt deine Rechtsschutzversicherung bei einer Privatinsolvenz? -Die Realität der Rechtsschutzversicherung bei Privatinsolvenz
Leider übernehmen Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht die Kosten einer Privatinsolvenz. Würden sie dies tun, könnten unvorhersehbare Ausgaben auf sie zukommen, die schwer kalkulierbar sind. Daher zählt die Übernahme der Kosten einer Privatinsolvenz meist nicht zu ihrem Leistungsspektrum.
Welche Kosten entstehen bei einer Privatinsolvenz?
Während einer Privatinsolvenz fallen verschiedene Kosten an, darunter Gerichtskosten sowie Vergütungen und Auslagen für den Insolvenzverwalter oder Treuhänder. Die Höhe dieser Kosten hängt vom pfändbaren Einkommen und Vermögen des Schuldners ab. Selbst bei Mittellosigkeit können die Verfahrenskosten im vierstelligen Bereich liegen.
Gibt es Unterstützung bei den Verfahrenskosten?
Für Schuldner mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a Insolvenzordnung (InsO) zu beantragen. Wird diese bewilligt, müssen die Kosten erst nach der dreijährigen Wohlverhaltensphase beglichen werden. Sollte der Schuldner auch dann nicht in der Lage sein zu zahlen, kann das Gericht den Zahlungsaufschub verlängern oder eine Ratenzahlung festsetzen.
Was deckt die Rechtsschutzversicherung ab?
Obwohl die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Privatinsolvenz nicht übernimmt, deckt sie andere rechtliche Bereiche ab, wie z.B. Vertragsstreitigkeiten oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Es ist wichtig, die genauen Leistungen der eigenen Versicherungspolice zu prüfen, um zu wissen, in welchen Situationen Unterstützung gewährt wird.
Vorgerichtlicher Vergleichsversuch
Auch die Kosten für den außergerichtlichen Einigungsversuch, bei Verbraucherinsolvenzverfahren vorgeschrieben, wird von den Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen.
Diese treten oft nur dann ein, wenn es um eine konkrete einzelfallbezogene Rechtsstreitigkeit geht.
Für den vorgerichtlichen Einigungsversuch kommt jedoch Beratungshilfe in Betracht. Näheres dazu finden Sie hier: Beratungshilfeschein .
Fazit -Zahlt deine Rechtsschutzversicherung bei einer Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz ist ein komplexer Prozess mit finanziellen Herausforderungen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen und alle verfügbaren Optionen zu prüfen, um den bestmöglichen Weg aus der Schuldenfalle zu finden.
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