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Wenn Personalratsmitglieder gemobbt oder bedroht werden: So wehren Sie sich gegen Mobbing und Kündigungsdruck

Von Rechtsanwältin Brandt

Ein Mandat im Personalrat ist nicht immer bequem. Wer sich für die Rechte von Kolleginnen und Kollegen einsetzt, gerät leicht in Konflikt mit Vorgesetzten oder der Dienststellenleitung. Leider kommt es immer wieder vor, dass Personalratsmitglieder massivem Druck, Ausgrenzung oder gar Mobbing ausgesetzt werden.
In besonders gravierenden Fällen wird ihnen sogar mit einer Kündigung gedroht, um sie einzuschüchtern oder mundtot zu machen.

Doch das ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern in der Regel rechtswidrig.
Personalratsmitglieder genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz – und sie haben wirksame rechtliche Mittel, um sich gegen Mobbing und Drohungen zu wehren.


1. Ausgangslage: Mobbing gegen Personalratsmitglieder ist kein Einzelfall

Immer wieder berichten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, dass sie nach ihrer Wahl in den Personalrat plötzlich „anders behandelt“ werden:

  • Man schließt sie aus Arbeitsgruppen aus,
  • Gespräche finden ohne sie statt,
  • Dienstvorgesetzte drohen mit Disziplinarmaßnahmen oder einer Kündigung,
  • oder sie werden in ihrer dienstlichen Beurteilung schlechter bewertet.

Solche Handlungen sind nicht bloß unhöflich – sie können gezieltes Mobbing darstellen und verstoßen gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB).


2. Besondere Schutzposition von Personalratsmitgliedern

Personalratsmitglieder stehen unter einem besonderen Kündigungs- und Behinderungsschutz:

  • § 8 BPersVG (bzw. entsprechende Landesregelungen) verbietet jede Benachteiligung wegen der Personalratstätigkeit.
  • § 108 BPersVG gewährt während der Amtszeit und bis zu einem Jahr danach Schutz vor ordentlicher Kündigung.
  • Zudem besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung und ein Recht auf ungestörte Amtsausübung.

Das bedeutet:
Wird ein Personalratsmitglied gemobbt, herabgesetzt oder unter Druck gesetzt, verstößt der Arbeitgeber gegen geltendes Personalvertretungsrecht – mit möglichen rechtlichen und disziplinarischen Folgen.


3. Typische Formen von Mobbing durch Vorgesetzte

Mobbing kann viele Gesichter haben. Gerade gegenüber Personalratsmitgliedern treten häufig folgende Muster auf:

  • Diffamierung oder Lächerlichmachung vor Kolleginnen und Kollegen
  • Ausschluss aus Kommunikationswegen („Du wirst sowieso alles in den Personalrat tragen“)
  • Überhäufung mit sinnlosen Aufgaben oder gezieltes Ignorieren
  • Androhung von Disziplinarmaßnahmen oder Kündigungen
  • Abwertung in dienstlichen Beurteilungen
  • Verweigerung von Fortbildungen oder Aufstiegsmöglichkeiten

Solche Maßnahmen können den Tatbestand des Mobbings erfüllen – insbesondere, wenn sie systematisch und zielgerichtet erfolgen.


4. Kündigungsandrohungen: Ein häufiger Einschüchterungsversuch

Oft versuchen Vorgesetzte, Personalratsmitglieder mit einer angeblich drohenden Kündigung unter Druck zu setzen.
Dabei gilt eindeutig:

➡️ Eine ordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds ist während der Amtszeit unzulässig (§ 108 Abs. 1 BPersVG).
➡️ Nur eine außerordentliche Kündigung ist möglich – und auch nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Personalrat zugestimmt hat.

Fazit:
Eine bloße Kündigungsandrohung gegenüber einem Personalratsmitglied ist rechtsmissbräuchlich und unzulässig.
Sie kann sogar als Behinderung der Personalratsarbeit (§ 8 Abs. 1 BPersVG) gewertet werden – ein Dienstvergehen des Vorgesetzten.


5. Juristische Möglichkeiten zur Gegenwehr

Ein Personalratsmitglied muss sich Mobbing oder Einschüchterung nicht gefallen lassen.
Folgende rechtliche Schritte kommen in Betracht:

a) Dienstaufsichtsbeschwerde

Bei Behörden oder Kommunen kann das betroffene Personalratsmitglied eine formelle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorgesetzten einreichen.
Diese wird in der Regel an die nächsthöhere Ebene oder an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet.

b) Einschaltung des Gesamtpersonalrats oder der Stufenvertretung

Häufig kann auch die nächsthöhere Personalvertretung (z. B. Gesamtpersonalrat oder Hauptpersonalrat) eingeschaltet werden, um institutionell Druck aufzubauen und die Rechtslage klarzustellen.

c) Antrag auf Unterlassung oder einstweilige Verfügung

Bei schweren Eingriffen (z. B. versetzungsähnliche Maßnahmen, dauerhafte Schikanen, Kündigungsandrohungen) kann ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht gestellt werden, um die Maßnahmen sofort zu stoppen.

d) Arbeits- oder beamtenrechtliche Klage

Bei tatsächlichen rechtswidrigen Maßnahmen (z. B. Disziplinarmaßnahme, unzulässige Abmahnung oder Kündigung) kann das Personalratsmitglied gerichtlich gegen den Dienstherrn oder Arbeitgeber vorgehen.

e) Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wird durch Mobbing eine gesundheitliche Schädigung (z. B. Depression, Burn-out) verursacht, kann zusätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld (§§ 823, 253 BGB) bestehen.


6. Beweissicherung: Ohne Dokumentation kein Erfolg

Mobbing lässt sich oft schwer nachweisen.
Daher ist es entscheidend, Beweise frühzeitig zu sichern:

  • Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch (Datum, Uhrzeit, Handlung, Beteiligte, Zeugen).
  • Bewahren Sie E-Mails, Schreiben, SMS oder Chatverläufe auf.
  • Bitten Sie Kolleginnen und Kollegen, als Zeugen zur Verfügung zu stehen.
  • Notieren Sie Gesprächsinhalte und Aussagen unmittelbar nach Gesprächen.

Diese Dokumentation ist später entscheidend, wenn es um dienstrechtliche Schritte oder Schadensersatzansprüche geht.


7. Psychologische und juristische Unterstützung kombinieren

Wer über längere Zeit Mobbing oder Druck erlebt, sollte sich nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch unterstützen lassen.
Ein Attest des Arztes oder Psychotherapeuten kann im Verfahren helfen, den gesundheitlichen Schaden nachzuweisen und die Ernsthaftigkeit der Situation zu unterstreichen.

Gleichzeitig ist die frühzeitige anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst wichtig, um formale Fehler zu vermeiden und schnell zu reagieren, bevor sich der Druck verfestigt.


8. Fazit: Nicht einschüchtern lassen – handeln

Personalratsmitglieder sind rechtlich besonders geschützt, weil sie eine zentrale Rolle für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst spielen.
Wer versucht, sie durch Mobbing oder Kündigungsdrohungen einzuschüchtern, verstößt gegen geltendes Personalvertretungsrecht – mit ernsthaften dienstrechtlichen Konsequenzen.

➡️ Wichtig:
Betroffene sollten den Konflikt nicht aussitzen, sondern frühzeitig juristische Hilfe suchen, bevor die Situation eskaliert.
Die Chancen, Mobbing zu stoppen oder Drucksituationen rechtssicher zu entschärfen, stehen deutlich besser, wenn konsequent und dokumentiert vorgegangen wird.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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