Wenn die Unternehmensgesellschaft (UG) in die Schieflage gerät – Stellen Sie sich Ihre Unternehmensgesellschaft (UG) als ein Schiff vor, das auf hoher See navigiert. Solange das Wetter ruhig ist, segelt es problemlos. Doch was passiert, wenn ein Sturm aufzieht und das Schiff Schlagseite bekommt? In solchen Momenten ist es entscheidend, die richtigen Schritte zu kennen, um das Schiff wieder auf Kurs zu bringen oder es sicher in den Hafen zu steuern.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten die Geschäftsführung einer UG im Falle einer drohenden Insolvenz hat, welche Konsequenzen eine verspätete Antragstellung mit sich bringt und welche Möglichkeiten zur Sanierung bestehen.
1. Die Insolvenzantragspflicht: Wann muss gehandelt werden?
Ein plötzliches Leck im Schiffsrumpf kann schnell zur Gefahr werden. Ebenso kann eine UG durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in eine kritische Lage geraten. In solchen Fällen ist die Geschäftsführung gesetzlich verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Ein Zögern kann hier fatale Folgen haben.
Praktischer Tipp: Überwachen Sie regelmäßig die finanzielle Situation Ihrer UG, um frühzeitig auf finanzielle Engpässe reagieren zu können.
2. Haftungsrisiken für die Geschäftsführung: Persönliche Konsequenzen vermeiden
Ein Kapitän trägt die Verantwortung für sein Schiff und seine Crew. Ebenso kann die Geschäftsführung einer UG persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommt. Bei verspäteter oder unterlassener Insolvenzantragstellung drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen (§ 15a Abs. 4 InsO). Zudem kann die Geschäftsführung für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden, persönlich in Anspruch genommen werden.
Praktischer Tipp: Stellen Sie sicher, dass alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.
3. Die Rolle des Insolvenzverwalters: Ein Lotse in stürmischen Gewässern
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder. Er sichert das Vermögen der UG, prüft die Forderungen der Gläubiger und entscheidet über die Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens. Ziel ist es, eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen.
Praktischer Tipp: Kooperieren Sie eng mit dem Insolvenzverwalter und stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zeitnah zur Verfügung.
4. Sanierungsmöglichkeiten: Das Steuer herumreißen
Nicht jedes Schiff, das in einen Sturm gerät, muss sinken. Es gibt Möglichkeiten, die UG zu sanieren und wieder auf Kurs zu bringen. Ein Insolvenzplan kann helfen, das Unternehmen zu restrukturieren und fortzuführen. Voraussetzung ist jedoch eine positive Fortführungsprognose und die Zustimmung der Gläubiger.
Praktischer Tipp: Entwickeln Sie frühzeitig einen Sanierungsplan und kommunizieren Sie offen mit Ihren Gläubigern, um Vertrauen aufzubauen.
5. Kosten des Insolvenzverfahrens: Den finanziellen Wellengang meistern
Die Kosten eines Insolvenzverfahrens trägt die insolvente UG selbst. Eine Stundung der Verfahrenskosten oder die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist in der Regel nicht möglich. Daher ist es wichtig, die finanzielle Belastung im Blick zu behalten und entsprechend zu planen.
Praktischer Tipp: Kalkulieren Sie die voraussichtlichen Verfahrenskosten frühzeitig und prüfen Sie, welche finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung stehen.
Fazit: Mit Umsicht und Verantwortung durch die Krise steuern
Eine drohende Insolvenz ist zweifellos eine Herausforderung für jede UG. Doch mit rechtzeitigem Handeln, klarer Kommunikation und der Bereitschaft zur Veränderung kann diese Krise auch als Chance für einen Neuanfang genutzt werden. Denken Sie daran: Auch nach dem stärksten Sturm kann wieder die Sonne scheinen. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen zur Seite.
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