Klopfen an der Tür. Ihr Herz rast. Sie ahnen bereits, wer da draußen steht. Der Gerichtsvollzieher. Was jetzt? Tür öffnen oder nicht? Zahlen oder schweigen? Dieser Moment kann Ihr Leben verändern – aber nur, wenn Sie Ihre Rechte nicht kennen.
In diesem Artikel erfahren Sie als Betroffene:r in Bad Doberan, Rostock und ganz Mecklenburg-Vorpommern exakt, was Sie tun müssen, wenn der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür steht – rechtssicher, ohne Panik und mit konkreten Handlungsschritten, die Ihr Existenzminimum schützen.
Inhaltsverzeichnis
- Was darf der Gerichtsvollzieher – und was nicht?
- Muss ich dem Gerichtsvollzieher die Tür öffnen?
- Die 7 wichtigsten Sofortmaßnahmen beim Gerichtsvollzieher-Besuch
- Unterschied: Gerichtsvollzieher vs. Inkasso – wen haben Sie vor sich?
- Unpfändbare Gegenstände: Was der Gerichtsvollzieher NICHT mitnehmen darf
- P-Konto: Ihr wichtigster Schutz – und die 4-Tage-Frist
- Widerspruch gegen das Pfändungsprotokoll – wann lohnt sich das?
- Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) – Ihre Pflichten
- Ihre Ansprechpartner: Zuständige Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher in MV
- Checkliste: Gerichtsvollzieher-Gespräch vorbereiten
- Was Sie NICHT tun sollten – 5 häufige Fehler
- Wie die Kanzlei Brandt Sie schützt
1. Was darf der Gerichtsvollzieher – und was nicht?
Der Gerichtsvollzieher ist kein Inkasso-Mitarbeiter, sondern ein staatliches Vollstreckungsorgan nach § 753 ZPO. Er handelt im Auftrag eines Gläubigers, der bereits einen vollstreckbaren Titel (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil) gegen Sie erwirkt hat.
Das DARF der Gerichtsvollzieher:
✅ Pfändbare Gegenstände beschlagnahmen (Möbel, Elektronik, Wertgegenstände – siehe Liste unten)
✅ Lohn- und Kontopfändung beim Arbeitgeber/Bank veranlassen
✅ Vermögensauskunft von Ihnen verlangen (früher: Eidesstattliche Versicherung)
✅ Mit gerichtlichem Durchsuchungsbeschluss Ihre Wohnung betreten (§ 758 ZPO)
✅ Gewalt anwenden, wenn Sie den Zutritt mit Durchsuchungsbeschluss verweigern
✅ Haftbefehl beantragen, wenn Sie unentschuldigt zum Termin für die Vermögensauskunft fehlen
Das darf der Gerichtsvollzieher NICHT:
❌ Ohne Ihre Zustimmung oder ohne Durchsuchungsbeschluss in Ihre Wohnung eindringen
❌ Unpfändbare Gegenstände mitnehmen (siehe § 811 ZPO)
❌ Sofortige Barzahlung erzwingen (Ratenzahlung ist verhandelbar)
❌ Sie bedrohen oder beleidigen
❌ Nachts oder sonntags vollstrecken (Ausnahmen: besondere gerichtliche Erlaubnis)
❌ Gegenstände Dritter pfänden (z. B. Eigentum Ihres Ehepartners, Mitbewohners)
Wichtig: Der Gerichtsvollzieher muss sich ausweisen und den Vollstreckungsauftrag vorlegen können.
2. Muss ich dem Gerichtsvollzieher die Tür öffnen?
Kurze Antwort: Nein – aber es ist strategisch oft klüger, zu öffnen.
Rechtliche Lage:
- Ohne Durchsuchungsbeschluss: Sie sind nicht verpflichtet, die Tür zu öffnen.
- Mit Durchsuchungsbeschluss (§ 758 ZPO): Der Gerichtsvollzieher darf mit Polizei die Tür gewaltsam öffnen lassen – die Kosten tragen Sie.
Praktische Konsequenzen, wenn Sie nicht öffnen:
- Zweiter Besuch: Der Gerichtsvollzieher kommt erneut – auf Ihre Kosten (ca. 30–50 € zusätzlich).
- Durchsuchungsbeschluss: Beim dritten Mal kann der Gläubiger einen Durchsuchungsbeschluss beantragen → weitere Kosten, Stress, Eskalation.
- Vermögensauskunft: Der Gerichtsvollzieher lädt Sie zu einem Termin in sein Büro → bei Nichterscheinen droht Haftbefehl.
Empfehlung der Kanzlei Brandt:
Öffnen Sie spätestens beim zweiten Besuch – ruhig, höflich und vorbereitet. Führen Sie das Gespräch vor der Tür oder im Flur, um dem Gerichtsvollzieher keinen Einblick in Ihre Wohnung zu geben (sofern kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt).
3. Die 7 wichtigsten Sofortmaßnahmen beim Gerichtsvollzieher-Besuch
Sofortmaßnahme 1: Ruhe bewahren und Ausweis verlangen
- Lassen Sie sich Dienstausweis und Vollstreckungsauftrag zeigen.
- Notieren Sie: Name des Gerichtsvollziehers, Aktenzeichen, Gläubiger, Forderungshöhe.
Sofortmaßnahme 2: P-Konto SOFORT beantragen (4-Tage-Frist nutzen!)
Das ist Ihre wichtigste Schutzmaßnahme!
- Gehen Sie noch am selben Tag zu Ihrer Bank.
- Beantragen Sie schriftlich die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto).
- Frist: Die Bank muss innerhalb von 4 Werktagen umwandeln (§ 850k ZPO).
- Schutz: Ab Umwandlung sind monatlich 1.560 € automatisch geschützt (Grundfreibetrag 2026).
Wichtig: Der Schutz gilt rückwirkend zum Monatsersten, wenn die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgt.
➡️ Mehr Infos: https://www.p-kontobescheinigung.de
Sofortmaßnahme 3: Keine sofortige Barzahlung leisten
- Sie müssen nicht sofort zahlen.
- Verhandeln Sie über Ratenzahlung (z. B. 50–100 €/Monat).
- Der Gerichtsvollzieher kann von der Vermögensauskunft absehen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten glaubhaft machen, dass Sie zahlen können.
Sofortmaßnahme 4: Unpfändbare Gegenstände kennen und benennen
- Zeigen Sie dem Gerichtsvollzieher, dass Sie Ihre Rechte kennen.
- Weisen Sie auf unpfändbare Gegenstände hin (siehe Kapitel 5).
- Widersprechen Sie der Pfändung von Gegenständen Dritter (z. B. Laptop des Ehepartners).
Sofortmaßnahme 5: Pfändungsprotokoll prüfen – SOFORT
- Der Gerichtsvollzieher erstellt ein Pfändungsprotokoll.
- Lesen Sie es vor der Unterschrift genau durch.
- Fehler? Widersprechen Sie schriftlich innerhalb von 2 Wochen (§ 766 ZPO – „Erinnerung“).
Sofortmaßnahme 6: Keine Vermögensauskunft ohne Vorbereitung
- Wenn der Gerichtsvollzieher Sie zur Vermögensauskunft lädt: Gehen Sie hin (sonst droht Haftbefehl).
- Aber: Vereinbaren Sie vorher einen Termin mit einer Schuldnerberatung (z. B. Kanzlei Brandt).
- Sie können den Termin einmalig verschieben (mit Begründung).
Sofortmaßnahme 7: Schuldnerberatung kontaktieren – JETZT
- Kontaktieren Sie noch am selben Tag eine anerkannte Schuldnerberatung.
- Kanzlei Brandt: Telefonische Soforthilfe unter 038203 / 7450 20 (Mo–Fr 8–17 Uhr).
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4. Unterschied: Gerichtsvollzieher vs. Inkasso – wen haben Sie vor sich?
Viele Betroffene verwechseln Inkasso-Mitarbeiter und Gerichtsvollzieher. Der Unterschied ist entscheidend:
| Merkmal | Inkasso-Unternehmen | Gerichtsvollzieher |
|---|---|---|
| Rechtsstatus | Privates Unternehmen im Auftrag des Gläubigers | Staatliches Vollstreckungsorgan (§ 753 ZPO) |
| Befugnisse | Nur Mahnungen, keine Zwangsvollstreckung | Pfändung, Durchsuchung, Vermögensauskunft |
| Titel nötig? | Nein (handelt außergerichtlich) | Ja (vollstreckbarer Titel = Urteil, Vollstreckungsbescheid) |
| Zugang zur Wohnung | Nein – niemals ohne Ihre Zustimmung | Ja, mit Durchsuchungsbeschluss |
| Aussehen | Zivilkleidung, oft aggressives Auftreten | Dienstkleidung, Dienstausweis, sachlich |
Achtung: Inkasso-Mitarbeiter dürfen sich niemals als Gerichtsvollzieher ausgeben – das ist strafbar (Amtsanmaßung, § 132 StGB).
➡️ Verdacht auf Inkasso-Betrug?
5. Unpfändbare Gegenstände: Was der Gerichtsvollzieher NICHT mitnehmen darf
Nach § 811 ZPO sind bestimmte Gegenstände absolut unpfändbar, weil sie zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz nötig sind.
Absolut unpfändbare Gegenstände (§ 811 Abs. 1 ZPO):
✅ Kleidung, Wäsche, Schuhe (angemessene Menge)
✅ Bett, Bettwäsche, Matratze
✅ Einfache Möbel (Tisch, Stühle, Schrank – soweit notwendig)
✅ Kühlschrank, Herd, Waschmaschine
✅ Lebensmittel für 4 Wochen
✅ Heizmaterial für Heizperiode
✅ 1 Handy/Smartphone (auch wenn hochwertig – seit BGH-Urteil 2021)
✅ 1 Computer/Laptop (wenn beruflich nötig oder für Kinder)
✅ Rollstuhl, Gehhilfen, medizinische Hilfsmittel
✅ Trauringe, Erinnerungsstücke ohne Verkaufswert
Pfändbare Gegenstände (Beispiele):
❌ Zweiter Fernseher, zweites Smartphone
❌ Wertvolle Sammlungen (Briefmarken, Münzen, Uhren über 1.000 €)
❌ Schmuck (außer Ehering)
❌ PKW (außer bei beruflicher Notwendigkeit, z. B. Pflegedienst)
❌ Luxusmöbel, Antiquitäten
❌ Spielkonsolen (außer für Kinder als einziges Unterhaltungsgerät)
Sonderfall: Computer und Fernseher
- 1 Computer/Laptop: Unpfändbar, wenn für Bewerbungen, Homeschooling oder Home-Office nötig.
- 1 Fernseher: Gilt als unpfändbares Minimum zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (BGH).
- Gaming-PC, High-End-Geräte: Der Gerichtsvollzieher kann den Mehrwert über einfache Geräte hinaus pfänden.
Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher unpfändbare Gegenstände mitnehmen will?
- Widersprechen Sie sofort mündlich („Dieser Gegenstand ist nach § 811 ZPO unpfändbar“).
- Notieren Sie den Widerspruch im Pfändungsprotokoll.
- Legen Sie innerhalb von 2 Wochen Erinnerung ein (§ 766 ZPO) – schriftlich beim zuständigen Amtsgericht.
6. P-Konto: Ihr wichtigster Schutz – und die 4-Tage-Frist
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist Ihr wichtigstes Instrument, um Ihr Existenzminimum zu schützen.
So funktioniert das P-Konto:
- Automatischer Schutz: Monatlich 1.560 € Grundfreibetrag (Stand 2026) sind vor Pfändung geschützt.
- Kein Girokonto mehr nötig: Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.
- Kostenlos: Die Umwandlung ist gebührenfrei (BGH-Urteil, XI ZR 260/12).
Die 4-Tage-Frist:
Nach § 850k ZPO muss die Bank Ihr Girokonto innerhalb von 4 Werktagen in ein P-Konto umwandeln.
Rückwirkender Schutz:
- Erfolgt die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses, greift der Schutz rückwirkend zum Monatsersten.
- Beispiel: Pfändungsbeschluss zugestellt am 15. März → P-Konto beantragt am 28. März → Schutz gilt ab 1. März.
Erhöhung des Freibetrags bei Unterhaltspflichten:
Wenn Sie Unterhalt zahlen, können Sie den Freibetrag erhöhen lassen:
| Unterhaltspflichtige Personen | Zusätzlicher Freibetrag (2026) |
|---|---|
| 1. Person | + 585,23 € |
| 2. Person | + 326,04 € |
| 3. Person | + 326,04 € |
| 4. Person | + 326,04 € |
| 5. Person | + 326,04 € |
Beispiel: Sie haben 2 Kinder → Freibetrag = 1.560 € + 585,23 € + 326,04 € = 2.471,27 €
➡️ Sie brauchen eine P-Konto-Bescheinigung? Die Kanzlei Brandt stellt diese aus (als anerkannte Schuldnerberatung nach § 305 InsO).
Wo stelle ich den Antrag?
Bei Ihrer Bank – schriftlich, z. B. per E-Mail oder Brief:
„Hiermit beantrage ich die Umwandlung meines Girokontos (IBAN: DE…) in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gemäß § 850k ZPO.“
7. Widerspruch gegen das Pfändungsprotokoll – wann lohnt sich das?
Nach der Pfändung erstellt der Gerichtsvollzieher ein Pfändungsprotokoll. Dieses Protokoll ist entscheidend – hier wird festgehalten, was gepfändet wurde.
Häufige Fehler im Pfändungsprotokoll:
- Unpfändbare Gegenstände werden als pfändbar eingestuft.
- Gegenstände Dritter (z. B. Laptop der Ehefrau) werden mitgepfändet.
- Falscher Wert angesetzt (z. B. alter Laptop für 500 € bewertet).
Widerspruch einlegen: So geht’s (§ 766 ZPO – „Erinnerung“)
- Frist: 2 Wochen ab Zustellung des Pfändungsprotokolls.
- Adresse: Vollstreckungsgericht des zuständigen Amtsgerichts (nicht der Gerichtsvollzieher!).
- Form: Schriftlich, per Post oder Fax.
Musterformulierung:
An das Amtsgericht [Rostock/Güstrow]
Vollstreckungsgericht
Aktenzeichen: [siehe Pfändungsprotokoll]Betreff: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen Pfändungsmaßnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Erinnerung gegen das Pfändungsprotokoll vom [Datum] ein.
Begründung:
Der Gerichtsvollzieher hat meinen Laptop (Wert: ca. 200 €) gepfändet. Dieser ist nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbar, da ich ihn zur Stellensuche (Bewerbungen) zwingend benötige.Ich beantrage, die Pfändung aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wichtig: Die Erinnerung stoppt die Vollstreckung nicht automatisch. Sie können aber zusätzlich einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§ 769 ZPO).
8. Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) – Ihre Pflichten
Wenn der Gerichtsvollzieher keine pfändbaren Gegenstände findet, fordert er Sie zur Vermögensauskunft auf (§ 802c ZPO – früher „Eidesstattliche Versicherung“ oder „Offenbarungseid“).
Was ist die Vermögensauskunft?
Sie müssen alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen:
- Arbeitgeber, Gehalt
- Konten, Sparguthaben
- Immobilien, Lebensversicherungen
- Fahrzeuge
Folgen der Vermögensauskunft:
✅ Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (3 Jahre öffentlich einsehbar)
✅ Schufa-Eintrag (= erhebliche Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit)
✅ Gläubiger können gezielt pfänden (Lohn, Konto)
Was passiert, wenn ich nicht zum Termin erscheine?
❌ Haftbefehl (§ 802g ZPO) – Sie können bis zu 6 Monate in Erzwingungshaft genommen werden.
Kann ich den Termin verschieben?
Ja, einmalig – mit begründetem Antrag (z. B. Krankheit, Terminkollision). Kontaktieren Sie den Gerichtsvollzieher sofort.
Strategie der Kanzlei Brandt:
Vermeiden Sie die Vermögensauskunft, wenn möglich:
- Ratenzahlungsvereinbarung mit Gläubiger (über Schuldnerberatung)
- Außergerichtlicher Vergleich (§ 305 InsO)
- Vorbereitung Privatinsolvenz
➡️ Termin zur Vermögensauskunft erhalten?
9. Ihre Ansprechpartner: Zuständige Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher in MV
Zuständigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern:
| Region | Zuständiges Amtsgericht | Kontakt |
|---|---|---|
| Bad Doberan | Amtsgericht Rostock | Zochstraße 13, 18057 Rostock |
| Rostock | Amtsgericht Rostock | Tel.: 0381 / 4971-0 |
| Güstrow | Amtsgericht Güstrow | Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow |
| Wismar, Grevesmühlen | Amtsgericht Wismar | – |
| Stralsund | Amtsgericht Stralsund | – |
Hinweis: Das Amtsgericht Bad Doberan wurde 2015 aufgelöst und in das Amtsgericht Rostock überführt.
➡️ Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle Rostock: 0381 / 4971-0 (zentrale Vermittlung)
10. Checkliste: Gerichtsvollzieher-Gespräch vorbereiten
Vor dem Besuch:
☑️ P-Konto beantragen (SOFORT zur Bank)
☑️ Unterlagen bereitlegen: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Unterhaltsverpflichtungen
☑️ Unpfändbare Gegenstände kennen (§ 811 ZPO – siehe oben)
☑️ Wertgegenstände Dritter kennzeichnen (z. B. Laptop der Ehefrau)
☑️ Schuldnerberatung kontaktieren (Kanzlei Brandt: 038203 / 7450 20)
Während des Besuchs:
☑️ Ruhe bewahren – höflich, aber bestimmt
☑️ Ausweis und Vollstreckungsauftrag zeigen lassen
☑️ Gespräch vor der Tür (wenn kein Durchsuchungsbeschluss)
☑️ Keine sofortige Barzahlung – Ratenzahlung verhandeln
☑️ Widerspruch bei unpfändbaren Gegenständen
☑️ Pfändungsprotokoll genau prüfen – VOR Unterschrift
Nach dem Besuch:
☑️ P-Konto-Umwandlung kontrollieren (4 Tage Frist!)
☑️ Pfändungsprotokoll kopieren
☑️ Erinnerung einlegen (wenn nötig, innerhalb 2 Wochen)
☑️ Schuldnerberatungstermin vereinbaren (außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz)
11. Was Sie NICHT tun sollten – 5 häufige Fehler
Fehler 1: Panik und Verweigerung
❌ Falsch: Tür nicht öffnen, Gerichtsvollzieher beschimpfen
✅ Richtig: Ruhig bleiben, höflich kommunizieren, Rechte kennen
Fehler 2: Sofort alles bezahlen (z. B. Dispo überziehen)
❌ Falsch: Sofortzahlung aus Angst
✅ Richtig: Ratenzahlung verhandeln, P-Konto schützen
Fehler 3: P-Konto nicht oder zu spät beantragen
❌ Falsch: „Das schaffe ich später“
✅ Richtig: NOCH AM SELBEN TAG zur Bank
Fehler 4: Pfändungsprotokoll ungelesen unterschreiben
❌ Falsch: „Ich unterschreibe einfach, dann ist er weg“
✅ Richtig: Genau lesen, Fehler markieren, ggf. Widerspruch
Fehler 5: Termin zur Vermögensauskunft ignorieren
❌ Falsch: Nicht hingehen, Termin vergessen
✅ Richtig: Hingehen ODER verschieben + Schuldnerberatung kontaktieren
12. Wie die Kanzlei Brandt Sie schützt
Die Kanzlei Brandt ist Ihre anerkannte Schuldnerberatung in Bad Doberan und Rostock – mit über 20 Jahren Erfahrung im Insolvenzrecht.
Unsere Soforthilfe bei Gerichtsvollzieher-Besuch:
✅ P-Konto-Bescheinigung (sofort ausgestellt)
✅ Ratenzahlungsverhandlung mit Gläubigern
✅ Außergerichtlicher Vergleich (§ 305 InsO) – oft ohne Insolvenz möglich
Ihre Vorteile:
🔹 Telefonische Soforthilfe: 038203 / 7450 20 (Mo–Fr 8–17 Uhr)
🔹 Kostenlose Erstberatung für Mandanten in akuter Vollstreckung
🔹 Anerkannte Stelle nach § 305 InsO (berechtigt zur Ausstellung von P-Konto-Bescheinigungen)
🔹 Regionale Expertise: Amtsgerichte Rostock, Güstrow, Wismar
➡️ Jetzt Termin vereinbaren oder sofort anrufen: 038203 / 7450 20
Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick
| Situation | Was tun? |
|---|---|
| Gerichtsvollzieher klingelt | Ruhe bewahren, Ausweis zeigen lassen, Gespräch vor der Tür |
| Kontopfändung droht | SOFORT P-Konto beantragen (4-Tage-Frist!) |
| Unpfändbare Gegenstände | Widersprechen, § 811 ZPO nennen, notieren |
| Pfändungsprotokoll | Genau lesen, Fehler markieren, binnen 2 Wochen Erinnerung |
| Vermögensauskunft | Hingehen (sonst Haftbefehl!) – vorher Schuldnerberatung |
| Ratenzahlung | Mit Gerichtsvollzieher verhandeln (12-Monats-Plan) |
| Zweifel, Angst | Kanzlei Brandt kontaktieren: 038203 / 7450 20 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Kann der Gerichtsvollzieher mein Handy pfänden?
Nein – ein Smartphone gilt seit BGH-Urteil 2021 als unpfändbares Minimum (§ 811 Abs. 1 ZPO). Selbst hochwertige Geräte dürfen nicht gepfändet werden, wenn Sie nur dieses eine Handy besitzen.
2. Was passiert, wenn ich dem Gerichtsvollzieher die Tür nicht öffne?
Er kommt wieder (Kosten für Sie) und kann beim dritten Mal einen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Dann darf er mit Polizei die Tür öffnen lassen – auf Ihre Kosten.
3. Kann ich die Pfändung stoppen?
Ja, durch:
- Ratenzahlung (mit Gläubiger oder Gerichtsvollzieher vereinbaren)
- Außergerichtlicher Vergleich (§ 305 InsO)
- Vollstreckungsschutzantrag beim Amtsgericht (§ 765a ZPO)
4. Wie lange dauert die P-Konto-Umwandlung?
Maximal 4 Werktage (§ 850k ZPO). Die Bank ist gesetzlich verpflichtet.
5. Was ist der Unterschied zwischen Gerichtsvollzieher und Inkasso?
Gerichtsvollzieher = staatliches Vollstreckungsorgan, darf pfänden.
Inkasso = privates Unternehmen, darf nur mahnen (keine Vollstreckung).
6. Muss ich zum Termin für die Vermögensauskunft?
Ja – sonst droht Haftbefehl (§ 802g ZPO). Sie können den Termin aber einmalig verschieben (mit Begründung).
7. Kann der Gerichtsvollzieher meinen Ehering pfänden?
Nein – Trauringe sind unpfändbar (§ 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
8. Was kostet die Schuldnerberatung bei der Kanzlei Brandt?
Die Erstberatung ist für Mandanten in akuter Vollstreckung kostenlos. Weitere Kosten besprechen wir transparent im Erstgespräch – oft besteht Anspruch auf Beratungshilfe (staatlich gefördert).
Kanzlei Brandt – Schuldnerberatung Bad Doberan & Rostock
📞 Telefon Schuldnerberatung: 038203 / 7450 20
🕒 Sprechzeiten: Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr
📍 Adresse: Am Markt 15, 18209 Bad Doberan

