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Was tun, wenn die Bank kein Konto gibt? – Basiskonto, P-Konto und praktische Hilfen bei Kontoverweigerung

Ohne Girokonto ist ein normales Leben in Deutschland kaum möglich: Lohn, Sozialleistungen, Miete, Strom, Online-Zahlungen – alles läuft über Konten. Trotzdem erleben gerade verschuldete Menschen, Geflüchtete oder Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus immer wieder, dass Banken ihnen ein Konto verweigern.

Dieser Beitrag zeigt, welche Rechte du hast, welches Konto dir zusteht und wie du vorgehst, wenn eine Bank „nein“ sagt.

1. Das Basiskonto – dein gesetzlicher Anspruch

Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) hat grundsätzlich jede Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, einen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto („Konto für jedermann“).

Ein Basiskonto muss mindestens ermöglichen:

  • Ein- und Auszahlungen,
  • Überweisungen,
  • Lastschriften,
  • Kartenzahlungen im üblichen Umfang.

Wichtige Punkte:

  • Schulden, SCHUFA-Einträge oder geringes Einkommen sind keine zulässigen Ablehnungsgründe.
  • Die Bank darf ein Basiskonto nicht einfach verweigern, weil du „kein guter Kunde“ bist oder bereits Pfändungen hattest.

Praxis-Tipp:

  • Sprich ausdrücklich vom „Basiskonto“ – viele Banken versuchen, die gesetzliche Terminologie zu umgehen.
  • Stelle den Antrag schriftlich, idealerweise mit dem offiziellen Formular der BaFin („Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags“).

2. Fiktionsbescheinigung und Identifizierung – das praktische Hauptproblem

Geflüchtete oder Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus stoßen häufig auf ein besonderes Hindernis: die Identitätsprüfung nach Geldwäschegesetz.

  • Nach dem Zahlungskontengesetz besteht ein Anspruch auf das Basiskonto.
  • Nach den Identifizierungsvorschriften (Geldwäschegesetz, Identifikationsprüfungsverordnung) akzeptieren Banken manche Dokumente (z.B. Fiktionsbescheinigung) nicht als ausreichenden Ausweis.

Während:

  • der Ankunftsnachweis bei Asylsuchenden,
  • und der Duldungsbescheid bei Geduldeten

oft akzeptiert werden, wird die Fiktionsbescheinigung häufig als „nicht ausreichend“ abgelehnt.

Was tun bei Fiktionsbescheinigung?

  • Verweise auf Schlichtungsverfahren (Ombudsmann), in denen Fiktionsbescheinigungen als ausreichend anerkannt wurden.
  • Lass dir eine schriftliche Ablehnung geben (idealerweise mit Begründung).
  • Leite ein Verfahren bei der BaFin ein (kostenlos) und nutze dort das Formular für ein Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Basiskontos.

3. Social Card / Bezahlkarte – keine vollwertige Lösung

In einigen Bundesländern wird als Alternative zur Kontoführung die sogenannte Social Card (Bezahlkarte) diskutiert oder eingeführt. Sie soll Sozialleistungen ohne klassisches Bankkonto verwaltbar machen.

Problem:

  • Die Karte läuft häufig über große Zahlungsdienstleister (z.B. Visa),
  • damit greifen dieselben Identifikations- und Geldwäschevorschriften,
  • in der Praxis kann es dazu kommen, dass Personen mit Fiktionsbescheinigung auch hier scheitern – ähnlich wie bei Bankkonten.

Fazit: Die Social Card löst das Problem „kein Konto“ oft nicht zuverlässig, sondern verlagert es nur in ein anderes System.

4. Vorsicht bei Neo-Banken und „Kioskkonten“

Verlockend sind Angebote von:

  • Online-Banken,
  • App-basierten „Fintech“-Konten,
  • Konten, die man „schnell und einfach am Kiosk“ eröffnen kann.

Risiken:

  • unklare Pfändungsschutzmechanismen,
  • schlechter oder gar kein persönlicher Ansprechpartner,
  • komplizierte Kommunikation bei Kontopfändung oder Sperren.

Für Menschen mit Pfändungsrisiko ist ein klassisches Konto bei einer Filialbank oder Sparkasse meist deutlich sicherer – insbesondere, wenn ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet werden soll.

5. Checkliste: So bereitest du den Banktermin vor

Für den Gang zur Bank (Beantragung eines Basiskontos) hilft eine gute Vorbereitung:

  1. Offizielles Formular nutzen
    Verwende das BaFin-Formular „Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags“.
  2. Ausweisdokumente mitnehmen
    • Personalausweis oder Pass,
    • bzw. Ankunftsnachweis, Duldungsbescheid oder Fiktionsbescheinigung.
  3. Meldebescheinigung
    Nachweis über deinen aktuellen Wohnsitz.
  4. Dokumentation vor Ort
    • Name des Bankmitarbeiters notieren,
    • Datum und Uhrzeit des Gesprächs festhalten,
    • kurze Notizen zu den Aussagen der Bank machen.
  5. Zeugen mitnehmen
    Eine Begleitperson erhöht die Verbindlichkeit und ist später als Zeuge hilfreich.

6. Wenn die Bank ablehnt – der Weg über BaFin und Schlichtungsstellen

Wird dein Antrag auf ein Basiskonto ohne zulässigen Grund abgelehnt, kannst du ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin starten:

  • Das Verfahren ist kostenlos.
  • Die BaFin kann die Bank verpflichten, ein Basiskonto zu eröffnen.
  • Parallel kannst du dich an eine Verbraucherzentrale oder den Ombudsmann der Banken wenden.

Wichtige Schritte:

  1. Schriftliche Ablehnung besorgen (oder zumindest die mündliche Ablehnung protokollieren).
  2. BaFin-Formular ausfüllen und einreichen. ( Link )
  3. Bei Bedarf Unterstützung durch Schuldnerberatung, Anwalt oder Beratungsstellen holen.

7. Rolle der Kanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Wir unterstützen Mandant:innen insbesondere:

  • bei der Vorbereitung und Durchsetzung eines Anspruchs auf ein Basiskonto,
  • bei Problemen mit Fiktionsbescheinigung, Duldung oder anderen Aufenthaltsdokumenten,
  • bei der Einrichtung eines P-Kontos und der Sicherung von Sozialleistungen im Pfändungsfall,
  • und bei Verfahren vor BaFin oder Schlichtungsstellen, wenn Banken sich weigern, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Ein funktionierendes Konto ist häufig der erste Schritt, um überhaupt wieder eine strukturierte Schuldnerberatung, Ratenzahlungen oder Pfändungsschutz zu organisieren.


Fazit

Wer in Deutschland lebt, braucht ein Konto – und hat in den meisten Fällen auch einen gesetzlichen Anspruch darauf. Eine schlechte SCHUFA, Schulden oder geringe Einkommen sind keine Gründe, ein Basiskonto zu verweigern. Typische Streitpunkte liegen in der Identifikation (insbesondere bei Fiktionsbescheinigungen) und im praktischen Umgang der Banken mit „ungewünschten“ Kund:innen.

Betroffene sollten sich nicht abwimmeln lassen: Mit dem richtigen Formular, klarer Berufung auf das Basiskonto-Recht und einem beharrlichen Vorgehen über BaFin und Schlichtungsstellen lassen sich viele Blockaden überwinden.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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