Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Was tun bei Trennung? Erste rechtliche Schritte im Überblick

Was tun bei Trennung? – Eine Trennung stellt viele Paare vor emotionale und rechtliche Herausforderungen. Gerade in dieser belastenden Phase ist es wichtig, zielgerichtet und gut informiert zu handeln, um die eigenen Rechte zu wahren und schwerwiegende Fehler zu vermeiden. Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht geben wir von der Rechtsanwaltskanzlei Brandt Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten rechtlichen Schritte nach einer Trennung.

1. Wohnsituation regeln – wer bleibt, wer geht?

Ein erster Streitpunkt nach der Trennung ist oft die gemeinsame Wohnung oder das Haus. Wer darf bleiben? Wer muss gehen?

  • Bei Mietwohnungen: Ist nur ein Partner Mieter, hat der andere ohne Zustimmung des Mieters kein Bleiberecht.
  • Bei gemeinsamer Mieterschaft: Es besteht grundsätzlich ein gleiches Wohnrecht.
  • Im Eigenheim: Eigentumsverhältnisse sind maßgeblich – auch hier kann ein Nutzungsrecht durch das Familiengericht geregelt werden.

Tipp: Lassen Sie frühzeitig klären, ob ein alleiniger Wohnanspruch vorliegt – besonders bei häuslicher Gewalt oder im Sinne des Kindeswohls.

2. Trennungsunterhalt: Wer zahlt wem?

Ab dem Zeitpunkt der Trennung besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn einer der Partner weniger verdient oder gar kein Einkommen hat. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt (§ 1361 BGB).

Voraussetzungen:

  • Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
  • Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Lassen Sie sich die Zahlungsansprüche individuell berechnen, da viele Faktoren wie Einkommen, Wohnkosten und Schulden berücksichtigt werden müssen.

3. Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder

Für gemeinsame Kinder gilt grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Trennung. Das betrifft Entscheidungen über Schule, Gesundheit oder Wohnort.

Regelungen, die getroffen werden müssen:

  • Mit wem leben die Kinder künftig?
  • Wie wird der Umgang mit dem anderen Elternteil geregelt?
  • Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle – wir helfen Ihnen bei der kindgerechten Ausgestaltung einer einvernehmlichen Lösung.

4. Vermögensaufteilung und Hausrat

Nach der Trennung muss geklärt werden, wie der gemeinsame Hausrat und das Vermögen aufgeteilt werden. Der gesetzliche Güterstand der meisten Ehen ist die Zugewinngemeinschaft.

Erst mit der Scheidung erfolgt die Zugewinnausgleichsberechnung. Dennoch ist es sinnvoll, bereits mit der Trennung Vermögen zu sichern:

  • Fertigen Sie ein Trennungsinventar an.
  • Dokumentieren Sie Vermögenswerte mit Datum.
  • Sichern Sie Kontozugriffe und Verträge.

Achtung: Gemeinsame Bankkonten sollten gesperrt oder getrennt werden, um Missbrauch zu vermeiden.

5. Scheidungsantrag vorbereiten

Eine Scheidung kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Dieses dient zur Überprüfung, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist.

Wichtig: Nur ein Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen.


Unsere Empfehlung: Frühzeitige Beratung sichert Ihre Rechte

Die Trennung ist der erste Schritt zur Scheidung – aber auch der richtige Zeitpunkt, um rechtlich klare Verhältnisse zu schaffen. Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Brandt in Mecklenburg-Vorpommern stehen Ihnen dabei kompetent und empathisch zur Seite.

🔹 Persönliche Beratung
🔹 Schnelle Terminvergabe
🔹 Jahrzehntelange Erfahrung im Familienrecht


📞 Jetzt unverbindlich beraten lassen unter: 03 82 03 / 74 50 0
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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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