Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Was tun bei Lohnpfändung? Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten

Eine Lohnpfändung kann für Betroffene ein schwerer Einschnitt sein. Plötzlich fehlt ein Teil des Gehalts, das Konto ist leer – und die Angst wächst. Doch wichtig ist: Sie sind dieser Situation nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt klare gesetzliche Regelungen und konkrete Handlungsmöglichkeiten, die Sie nutzen können, um Ihre Existenz zu sichern.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei drohender oder laufender Lohnpfändung richtig reagieren – und wie wir Ihnen als erfahrene Kanzlei und Schuldnerberatung zur Seite stehen.


1. Was bedeutet Lohnpfändung überhaupt?

Bei einer Lohnpfändung wird ein Teil Ihres Einkommens direkt beim Arbeitgeber einbehalten und an den Gläubiger überwiesen. Dies geschieht nur auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels, wie etwa eines gerichtlichen Urteils oder eines Vollstreckungsbescheids.

Wichtig: Nicht Ihr gesamtes Einkommen darf gepfändet werden. Es gibt einen gesetzlich geschützten Pfändungsfreibetrag, der Ihnen zum Leben bleiben muss.


2. Ihre Rechte bei Lohnpfändung

Als Schuldner haben Sie mehr Rechte, als viele glauben. Dazu zählen:

  • Pfändungsfreigrenzen: Ein monatliches Mindesteinkommen ist unpfändbar – abhängig von Unterhaltspflichten.
  • P-Konto: Schützt Ihr Konto vor unberechtigten Abbuchungen (mehr dazu weiter unten).
  • Recht auf Schuldenregulierung: Sie dürfen jederzeit eine einvernehmliche Lösung mit dem Gläubiger anstreben, z. B. über einen Insolvenzplan oder außergerichtliche Schuldenbereinigung.
  • Recht auf Beratung und rechtliche Vertretung: Sie müssen sich nicht allein durchkämpfen.


3. Ihre Pflichten – das sollten Sie nicht ignorieren

  • Kooperation mit dem Arbeitgeber: Verschweigen bringt nichts. Arbeitgeber sind verpflichtet, Pfändungsbeschlüsse umzusetzen.
  • Aktive Mitwirkung: Schweigen, Nichtstun oder Ignorieren verschlechtert Ihre Lage.
  • Aktualität der Unterlagen prüfen: Viele Pfändungen basieren auf alten Schuldtiteln. Wir prüfen, ob diese überhaupt noch gültig sind.


4. Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gehen Sie bei Lohnpfändung vor

✅ Schritt 1: Ruhe bewahren und Unterlagen sammeln

Lesen Sie den Pfändungsbeschluss genau. Wichtig: Aktenzeichen, Gläubiger, Forderungshöhe.

✅ Schritt 2: P-Konto einrichten oder umwandeln

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert Ihr Existenzminimum. Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Umwandlung und bescheinigen Ihren Freibetrag. ➤ www.p-kontobescheinigung.de

✅ Schritt 3: Pfändungsfreigrenze prüfen lassen

Viele Arbeitgeber berechnen diese falsch oder zu niedrig – besonders bei Unterhaltspflichten. Lassen Sie Ihre Freigrenze professionell prüfen!

✅ Schritt 4: Kontakt zu uns aufnehmen

Wir prüfen Ihre Pfändung und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie – z. B. durch Ratenzahlung, Vergleich oder Insolvenzplan.

✅ Schritt 5: Rechtliche Schritte einleiten

Wenn nötig, wehren wir unberechtigte oder überhöhte Pfändungen für Sie ab. Auch die Einstellung der Pfändung kann beantragt werden.


5. Individuelle Lösungen statt Standardpfändung

Jede Pfändung ist anders – und verlangt eine individuelle Lösung. Durch unsere jahrelange Erfahrung als Anwaltskanzlei und Schuldnerberatung entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, um Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

Ob durch die Umstellung auf ein P-Konto, einen Insolvenzplan oder direkte Verhandlungen mit dem Gläubiger: Wir sind für Sie da – diskret, erfahren und durchsetzungsstark.


Lassen Sie sich jetzt helfen – bevor es zu spät ist

Je früher Sie handeln, desto mehr können wir für Sie erreichen. Lassen Sie sich von uns kostenfrei und unverbindlich beraten. Gemeinsam beenden wir den finanziellen Stillstand.

📞 Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20
📩 Oder nutzen Sie jetzt unser sicheres Kontaktformular, um Ihre Situation zu schildern.

Warten Sie nicht, bis Ihr Gehalt auf dem Konto fehlt – wir helfen Ihnen, bevor es soweit ist.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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