Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Was tun bei einer Kontopfändung? – Erste Schritte und rechtlicher Schutz

Eine Kontopfändung ist für viele Betroffene ein Schock: Plötzlich ist das Konto gesperrt, Überweisungen werden abgelehnt, Miete, Strom oder Lebensmittel können nicht mehr bezahlt werden. Doch keine Panik – es gibt wirksame Schutzmechanismen, die Ihr Existenzminimum sichern. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie bei einer Kontopfändung tun können, wie Sie Ihr Einkommen schützen und wie wir als erfahrene Kanzlei Ihnen zur Seite stehen.

Inhalt

  • Was ist eine Kontopfändung?
  • Wer darf ein Konto pfänden?
  • Wie läuft eine Kontopfändung ab?
  • Erste Schritte bei einer Kontopfändung
  • Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Ihr wichtigstes Werkzeug
  • So erhalten Sie eine P-Konto-Bescheinigung
  • Welche Beträge sind auf dem P-Konto geschützt?
  • Sonderfälle: Kindergeld, Sozialleistungen & Co.
  • Was tun bei zu geringer Pfändungsfreigrenze?
  • Kann ich mich gegen die Pfändung wehren?
  • Hilfe bei unrechtmäßiger Pfändung
  • Unterstützung durch die Kanzlei Brandt
  • Fazit & rechtliche Hilfe sichern


Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Gläubiger – z. B. Inkassounternehmen, das Finanzamt oder das Jobcenter – lassen durch einen Gerichtsvollzieher oder direkt über das Amtsgericht Ihr Bankkonto sperren. Die Bank darf ab diesem Zeitpunkt keine Überweisungen oder Auszahlungen mehr zulassen, außer zur Abführung an den Gläubiger.

Wer darf ein Konto pfänden?

Folgende Gläubigergruppen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eine Kontopfändung veranlassen:

  • Privatpersonen (z. B. Vermieter mit titulierten Forderungen)
  • Inkassobüros mit Vollstreckungstitel
  • Banken bei Kreditschulden
  • Krankenkassen bei Beitragsrückständen
  • Jobcenter/Sozialämter bei Rückforderungen
  • Das Finanzamt

Wichtig: Ohne gerichtlichen Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) darf keine Kontopfändung erfolgen – außer bei öffentlichen Forderungen (Finanzamt, Behörden), die auch ohne Klage pfänden dürfen.


Wie läuft eine Kontopfändung ab?

  1. Vollstreckungstitel liegt vor.
  2. Der Gläubiger beantragt beim Gericht den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  3. Die Bank erhält den Pfändungsbeschluss.
  4. Das Konto wird sofort gesperrt.
  5. Das Guthaben wird eingefroren und nach Ablauf einer Schonfrist (meist 2 Wochen) an den Gläubiger überwiesen – es sei denn, Sie handeln rechtzeitig!


Erste Schritte bei einer Kontopfändung

Wenn Ihr Konto plötzlich gesperrt ist, sollten Sie folgende Schritte unverzüglich einleiten:

Ruhe bewahren – Die Situation lässt sich in vielen Fällen entschärfen.
Bank kontaktieren – Lassen Sie sich den Pfändungsbeschluss aushändigen.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten oder umwandeln – dazu unten mehr.
P-Konto-Bescheinigung besorgen, um den Freibetrag korrekt zu erhöhen.
Kontakt mit dem Gläubiger oder einem Anwalt aufnehmen, um ggf. Ratenzahlungen zu vereinbaren oder unrechtmäßige Pfändungen zu prüfen.


Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Ihr wichtigstes Werkzeug

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein normales Girokonto mit einem automatischen Schutzmechanismus: Ein bestimmter Grundfreibetrag darf nicht gepfändet werden. Ohne P-Konto ist das gesamte Guthaben auf Ihrem Konto gefährdet!

Umwandlung in ein P-Konto – So geht’s:

  • Jeder Kontoinhaber hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto (§ 850k ZPO).
  • Die Umwandlung erfolgt bei Ihrer Bank – kostenlos und ohne neue Kontonummer.
  • Die Bank hat maximal vier Geschäftstage Zeit, das Konto umzuwandeln.

💡 Tipp: Auch wenn Sie (noch) keine Pfändung haben, lohnt sich ein P-Konto als Vorsorgemaßnahme.


So erhalten Sie eine P-Konto-Bescheinigung

Der Basisschutz des P-Kontos liegt bei 1.410 € (Stand 2025). Doch dieser Betrag lässt sich erhöhen – mit einer P-Kontobescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO.

Wann ist eine P-Kontobescheinigung sinnvoll?

  • Sie haben unterhaltspflichtige Kinder oder Ehepartner
  • Sie erhalten Kindergeld, Sozialleistungen oder Pflegegeld
  • Es gibt andere Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft

👉 Eine P-Kontobescheinigung können Sie unkompliziert über unser Partnerportal www.p-kontobescheinigung.de anfordern.


Welche Beträge sind auf dem P-Konto geschützt?

Personengruppe Monatlicher Freibetrag (2025)
Alleinstehend 1.500,00 €
+ 1 unterhaltspflichtige Person 2.061,43 €
+ 2 unterhaltspflichtige Personen 2.374,21 €
+ 3 unterhaltspflichtige Personen 2.686,99€
Kindergeld, Sozialhilfe etc. zusätzlich geschützt (mit Nachweis)

💡 Beachten Sie: Ohne gültige P-Konto-Bescheinigung bleibt es beim Basisschutz!


Sonderfälle: Kindergeld, Sozialleistungen & Co.

Viele Betroffene erhalten Kindergeld, Bürgergeld, BAföG, Elterngeld oder Pflegegeld. Diese Leistungen dürfen nicht gepfändet werden – vorausgesetzt, sie werden korrekt ausgewiesen und zeitnah verwendet.

👉 Lassen Sie sich hier beraten – Fehler bei der Verwendung oder der Bescheinigung führen oft zu unnötigen Verlusten!


Was tun bei zu geringer Pfändungsfreigrenze?

Wenn Ihr gesetzlicher Freibetrag nicht zum Leben reicht, können Sie beim Vollstreckungsgericht oder direkt über einen Anwalt eine Erhöhung des Freibetrags beantragen – z. B. bei:

  • Hoher Miete
  • Chronischer Krankheit
  • Alleinerziehenden
  • Selbstständigen mit schwankendem Einkommen

Ein formloser Antrag reicht nicht aus – die Begründung muss juristisch belastbar sein. Unsere Kanzlei übernimmt das für Sie.


Kann ich mich gegen die Pfändung wehren?

Ja – insbesondere wenn:

  • die Forderung unberechtigt ist
  • die Pfändung verjährt ist
  • eine Rücknahme der Forderung bereits erfolgte
  • der Pfändungsbeschluss formale Mängel aufweist

In solchen Fällen kann ein Antrag auf Vollstreckungsschutz, eine Erinnerung gemäß § 766 ZPO oder ein Widerspruch sinnvoll sein.


Hilfe bei unrechtmäßiger Pfändung

Immer wieder erleben wir in der Praxis:

  • Doppelte Pfändungen
  • Pfändungen trotz gezahlter Raten
  • falsche Gläubiger
  • unrechtmäßige Kontopfändungen von Sozialleistungen

📌 Lassen Sie sich rechtlich vertreten! Wer sich nicht wehrt, verliert oft unverschuldet seine Existenzgrundlage.


Unterstützung durch die Kanzlei Brandt

Als auf Schuldnerschutz und Zwangsvollstreckung spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen schnell, diskret und effektiv bei allen Fragen zur Kontopfändung und zum Pfändungsschutzkonto.

Wir bieten:

  • Prüfung Ihrer Kontopfändung
  • Beantragung und Ausstellung einer P-Kontobescheinigung
  • Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht
  • Verhandlung mit Gläubigern
  • Umfassende rechtliche Vertretung


Fazit & rechtliche Hilfe sichern

Eine Kontopfändung ist belastend – aber sie ist nicht das Ende. Mit dem richtigen Wissen, schnellen Maßnahmen und kompetenter Unterstützung können Sie sich effektiv schützen. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Sorgen Sie vor oder reagieren Sie sofort.


📞 Kostenlose Erstberatung sichern
Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20 oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf www.rain-brandt.de, um Hilfe bei Kontopfändung, P-Konto oder Pfändungsschutz zu erhalten.

Ihr Recht auf ein menschenwürdiges Leben ist unantastbar – wir helfen Ihnen, es durchzusetzen.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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