Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Was tun bei einer Kontopfändung durch das Finanzamt? – Erste Hilfe für Betroffene – Ein Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt


Wenn das Finanzamt das Konto pfändet und was jetzt?

Eine Kontopfändung durch das Finanzamt ist für viele Schuldner ein Schock. Von einem Tag auf den anderen ist das Konto gesperrt, Daueraufträge platzen, Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt – und oft fehlt plötzlich das Geld für Miete, Strom oder Lebensmittel.

Doch es gibt klare rechtliche Wege, sich gegen die Kontopfändung zu wehren und das Existenzminimum zu sichern. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie jetzt konkret tun müssen – und wie Sie weiteren Schaden vermeiden.


Warum darf das Finanzamt einfach mein Konto pfänden?

Das Finanzamt hat eine besondere rechtliche Stellung. Es darf ohne vorherigen Gerichtsbeschluss direkt vollstrecken. Dies geht zum Beispiel durch eine Pfändungsverfügung an Ihre Bank.

Voraussetzung ist lediglich:

  • ein vollziehbarer Steuerbescheid, und
  • ein Mahnbescheid mit Zahlungsfrist, die verstrichen ist.

👉 Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, darf das Finanzamt ohne Gerichtsvollzieher direkt auf Ihr Konto zugreifen.


Schritt 1: Ruhe bewahren – und schnell handeln

Wenn Sie merken, dass Ihr Konto plötzlich gesperrt ist (meist erhalten Sie eine Mitteilung Ihrer Bank oder direkt vom Finanzamt), heißt es: keine Zeit verlieren.

Denn: Die ersten 4 Wochen nach Pfändung sind entscheidend, um Ihr Existenzminimum zu sichern und eine drohende Zwangsvollstreckung zu stoppen.


Schritt 2: Sofort ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten

Wenn Sie noch kein P-Konto haben: Wandeln Sie Ihr Girokonto umgehend in ein P-Konto um!

Das P-Konto schützt automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag, aktuell:

📅 seit dem 1. Juli 2025:

  • 1.560,00€ für eine alleinstehende Person
  • Erhöhungen möglich (z. B. für Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen)

💡 Wichtig: Die Umwandlung in ein P-Konto muss spätestens 4 Wochen nach Pfändungszugriff erfolgen, damit rückwirkend geschütztes Guthaben nicht verloren geht.


Schritt 3: Freibetrag erhöhen lassen – mit Bescheinigung

Die Standardfreigrenze reicht oft nicht aus – insbesondere bei Familien, Alleinerziehenden oder Empfängern von Sozialleistungen.

📄 Lösung: Lassen Sie sich von uns eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen, mit der Ihre Bank den Pfändungsfreibetrag rechtlich korrekt anheben kann.

➡️ Schnell und unbürokratisch möglich über: www.p-kontobescheinigung.de


Schritt 4: Mit dem Finanzamt verhandeln – Ratenzahlung oder Stundung

Viele glauben, mit dem Finanzamt könne man nicht reden – das Gegenteil ist der Fall. Häufig lassen sich folgende Maßnahmen erreichen:

  • Stundung der Steuerschuld (z. B. bei nachgewiesener finanzieller Notlage)
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Aufhebung der Pfändung gegen Zusage regelmäßiger Zahlungen

💬 Tipp: Lassen Sie sich bei der Kommunikation mit dem Finanzamt professionell unterstützen. Fehler oder ungeschickte Aussagen können die Situation verschlimmern.


Was Sie NICHT tun sollten:

🚫 Ein zweites Konto bei einer anderen Bank eröffnen, um das gepfändete Konto zu umgehen – das kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

🚫 Das Konto ruhen lassen – denn gepfändetes Guthaben verfällt nach einem Monat, wenn es nicht freigegeben wurde.

🚫 Unbeachtet lassen – das Finanzamt kann weitere Maßnahmen einleiten, z. B. Gehaltspfändung oder die Beauftragung des Vollziehungsbeamten.


Steuerschulden sind gefährlich – aber nicht unlösbar

Steuerschulden zählen zu den häufigsten Gründen für Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz bei Selbstständigen. Anders als viele denken, können auch Steuerschulden durch eine Restschuldbefreiung erlassen werden, sofern kein Vorsatz oder Steuerstraftat vorliegt.

Weitere Infos:
➡️ Schulden beim Finanzamt – So entkommen Sie der Zwangsvollstreckung


Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten

Eine Kontopfändung durch das Finanzamt bedeutet nicht das Ende – aber sie fordert schnelles und fundiertes Handeln. Die Kanzlei Brandt bietet Ihnen:

✅ Soforthilfe bei P-Konto-Bescheinigungen
✅ Unterstützung bei Stundungs- und Ratenanträgen
✅ Beratung bei drohender Zwangsvollstreckung
✅ Insolvenzantragstellung inkl. Schuldenbereinigungsplan


Jetzt Hilfe anfordern – diskret & kompetent

📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 20
🌐 Nutzen Sie unser Kontaktformular auf www.rain-brandt.de
Oder direkt zur P-Konto-Bescheinigung: www.p-kontobescheinigung.de

Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt – Wir helfen, wenn das Finanzamt das Konto dichtmacht.
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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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