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Was passiert beim Insolvenzverfahren in Sachsen-Anhalt? – Ablauf, Fristen & Chancen auf einen echten Neuanfang

Wenn die Schuldenlast zu groß wird und ein Vergleich mit Gläubigern scheitert, bleibt oft nur der Weg in die Insolvenz. Doch das Insolvenzverfahren ist kein Untergang – sondern eine zweite Chance, wieder schuldenfrei zu werden.
Gerade in Sachsen-Anhalt gelten klare Zuständigkeiten und Abläufe, die Sie kennen sollten, um den Weg durch das Verfahren sicher zu meistern.

Die Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt begleitet Schuldner in Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau und im gesamten Land Sachsen-Anhalt – vom Antrag bis zur Restschuldbefreiung.


1. Zuständige Insolvenzgerichte in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind die Amtsgerichte als Insolvenzgerichte zuständig.
Je nach Wohnort richtet sich die Zuständigkeit wie folgt:

  • Amtsgericht Magdeburg – für Magdeburg und den Landkreis Börde
  • Amtsgericht Halle (Saale) – für Halle, Saalekreis und Burgenlandkreis
  • Amtsgericht Dessau-Roßlau – für Dessau-Roßlau und den Landkreis Wittenberg
  • Amtsgericht Stendal – für den Altmarkkreis Salzwedel und den Landkreis Stendal

Tipp: Reichen Sie den Antrag nicht selbst formlos ein – schon kleine Fehler führen zur Ablehnung oder Verzögerung. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung und prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.


2. Der Ablauf des Insolvenzverfahrens in Sachsen-Anhalt

Der Weg zur Entschuldung gliedert sich in mehrere Phasen, die bundesweit gelten, aber regional unterschiedlich schnell bearbeitet werden.

a) Vorbereitung & Antragstellung

Vor der Insolvenzantragstellung müssen Schuldner einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern nachweisen.
Dieser Versuch wird meist durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder eine spezialisierte Kanzlei wie die Schuldnerberatung Brandt durchgeführt.

Wichtig: Ohne diesen Nachweis kann das Amtsgericht den Insolvenzantrag nicht annehmen.


b) Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts

Nach Eingang aller Unterlagen prüft das Gericht, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um das Verfahren zu eröffnen.
Bei Verbraucherinsolvenzen dauert diese Prüfung in Sachsen-Anhalt meist 4 bis 8 Wochen.
Nach der Eröffnung wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der Ihre Finanzen verwaltet und Ihre Gläubiger über das Verfahren informiert.


c) Abtretungsphase (Wohlverhaltensperiode)

Sobald das eigentliche Verfahren abgeschlossen ist, beginnt die Wohlverhaltensphase.
In dieser Zeit müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen, insbesondere:

  • Abtretung des pfändbaren Einkommensanteils,
  • Mitteilungspflicht bei Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsel,
  • keine neuen unangemessenen Schulden aufnehmen.

Dauer:
Seit der Reform kann die Restschuldbefreiung in Sachsen-Anhalt bereits nach 3 Jahren erteilt werden, wenn die Verfahrenskosten und mindestens 35 % der Gläubigerforderungen bezahlt wurden.
Ansonsten endet die Phase spätestens nach 6 Jahren.


d) Restschuldbefreiung – Der Neustart

Am Ende der Wohlverhaltenszeit erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung – sofern Sie alle Obliegenheiten eingehalten haben.
Ab diesem Zeitpunkt sind Sie schuldenfrei, mit Ausnahme bestimmter Forderungen (z. B. Unterhaltsschulden oder Geldstrafen).

In Sachsen-Anhalt zeigen die Erfahrungen:
Wer von Anfang an mit einem Fachanwalt zusammenarbeitet, erhält die Restschuldbefreiung schneller und mit weniger Risiken als Personen, die das Verfahren allein durchlaufen.


3. Regionale Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Obwohl das Insolvenzrecht bundesweit geregelt ist, unterscheiden sich Bearbeitungsdauer und Kosten von Gericht zu Gericht:

  • In Magdeburg und Halle (Saale) sind die Verfahren meist digitalisiert, was den Ablauf beschleunigt.
  • In Stendal oder Dessau-Roßlau dauern die Eröffnungen häufig etwas länger, da die Gerichte stärker ausgelastet sind.
  • Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Selbstständigen (Regelinsolvenz) arbeiten die Insolvenzverwalter oft mit regionalen Kammern wie der Handwerkskammer Halle oder der IHK Magdeburg zusammen.


4. Chancen einer Insolvenz in Sachsen-Anhalt

Eine Insolvenz bedeutet nicht das Ende, sondern die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs.
Vorteile:
✅ Sofortiger Pfändungsschutz und Stopp aller Zwangsvollstreckungen
Schuldenfrei in 1 bis 3 Jahren
✅ Keine Angst mehr vor Mahnungen und Gerichtsvollziehern
✅ Möglichkeit, nach Restschuldbefreiung wieder ein normales Konto und Leben aufzubauen

Tipp: Viele Mandanten der Kanzlei Brandt kombinieren die Insolvenzvorbereitung mit einem Vergleichsangebot an Gläubiger – oft gelingt damit eine schnellere und kostengünstigere Entschuldung, bevor das Verfahren überhaupt eröffnet wird.


5. Häufige Fehler vermeiden

Viele Schuldner in Sachsen-Anhalt machen unbewusst Fehler, die das Verfahren gefährden:
❌ Insolvenz ohne Nachweis des Einigungsversuchs beantragen
❌ Einkünfte oder Vermögen verschweigen
❌ Auf Schreiben des Insolvenzverwalters nicht reagieren
❌ Neue Schulden während der Wohlverhaltensphase aufnehmen

Diese Fehler können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
Deshalb lohnt sich die Begleitung durch eine erfahrene Kanzlei von Anfang an.


Fazit: Mit professioneller Begleitung sicher zur Schuldenfreiheit

Ein Insolvenzverfahren in Sachsen-Anhalt ist komplex, aber mit der richtigen Vorbereitung und anwaltlicher Begleitung ein klar strukturierter Weg aus der Schuldenfalle.
Die Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen dabei zur Seite – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Restschuldbefreiung.


Kostenfreie Ersteinschätzung für Schuldner in Sachsen-Anhalt

Sie stehen kurz vor der Insolvenz oder wissen nicht, ob ein Vergleich noch möglich ist?
Lassen Sie uns Ihre Situation prüfen – vertraulich und kostenfrei.

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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