Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Was kostet eine Scheidung in M-V wirklich? Ein ehrlicher Kosten-Leitfaden (inkl. Verfahrenskostenhilfe)

Die Entscheidung für eine Scheidung ist gefallen. Neben all den emotionalen Belastungen schießt den meisten Menschen sofort eine Frage durch den Kopf: „Kann ich mir das überhaupt leisten?“ Die Angst vor unkontrollierbaren Anwaltsrechnungen und Gerichtsgebühren ist eine der größten Hürden und führt oft dazu, dass wichtige Schritte aus Unsicherheit aufgeschoben werden.

Diese Sorge möchten wir Ihnen nehmen.

Dieser Leitfaden bricht das Tabuthema „Scheidungskosten“ transparent und ehrlich für Sie auf. Wir erklären Ihnen, wie sich die Kosten zusammensetzen und, noch wichtiger, wie Sie auch mit geringem Einkommen mithilfe staatlicher Unterstützung zu Ihrem Recht kommen. Denn eines ist klar: Eine gescheiterte Ehe sollte niemals am Geld scheitern.

Die 2 großen Kostenblöcke: Anwalt und Gericht

Die Gesamtkosten einer Scheidung in Deutschland setzen sich immer aus zwei Teilen zusammen:

  1. Anwaltsgebühren: Diese sind nicht willkürlich, sondern gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
  2. Gerichtsgebühren: Auch diese sind gesetzlich geregelt, und zwar im Familiengerichtskostengesetz (FamGKG).

Die Höhe dieser beiden Posten hängt von einer einzigen zentralen Zahl ab: dem sogenannten Verfahrenswert.

Der Verfahrenswert: Die entscheidende Rechengröße für Ihre Scheidung

Stellen Sie sich den Verfahrenswert als den „finanziellen Wert“ Ihrer Scheidung vor. Je höher das Einkommen der Ehepartner und je mehr Punkte (wie z.B. Unterhalt oder Vermögen) im Verfahren geregelt werden, desto höher ist der Verfahrenswert.

Eine vereinfachte Formel zur ersten Einschätzung lautet:

  • (Monatliches Nettoeinkommen von Partner A + Monatliches Nettoeinkommen von Partner B) x 3
  • + Zuschlag für den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenpunkte, 1/10 des Scheidungswerte je Anwartschaftsrecht)

Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern:
Ein Ehepaar aus der Nähe von Rostock lässt sich scheiden. Er verdient 2.200 € netto, sie 1.600 € netto. Beide haben nur die gesetzliche Rente.

  1. Gemeinsames Nettoeinkommen: 2.200 € + 1.600 € = 3.800 €
  2. Multiplikation mit 3: 3.800 € x 3 = 11.400 €
  3. Zuschlag für Versorgungsausgleich (2 Renten): 2 x 1.140 €
  4. Geschätzter Verfahrenswert: 12.680

Aus diesem Wert werden nun die gesetzlichen Gebühren für Gericht und Anwälte berechnet. Keine Sorge, Sie müssen das nicht selbst tun – Ihr Anwalt wird dies transparent für Sie aufschlüsseln.

Die Lösung, wenn das Geld knapp ist: Verfahrenskostenhilfe (VKH) in M-V

Und nun zum wichtigsten Punkt, der vielen Menschen nicht bekannt ist: Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten zu tragen, müssen Sie die Scheidung nicht aufschieben. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH).

Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Einfach gesagt: Der Staat übernimmt Ihre Gerichts- und Anwaltskosten. Abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen geschieht dies entweder vollständig oder in Form von zinslosen Raten, die Sie an die Gerichtskasse zahlen.

Wer hat Anspruch auf VKH in Mecklenburg-Vorpommern?
Sie haben gute Chancen auf VKH, wenn die folgenden zwei Punkte zutreffen:

  1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse: Sie können die Kosten der Scheidung nach Abzug Ihrer Lebenshaltungskosten (Miete, Versicherungen, Unterhaltspflichten etc.) nicht oder nur teilweise aufbringen.
  2. Hinreichende Aussicht auf Erfolg: Bei einer Scheidung ist diese Voraussetzung fast immer erfüllt.

Wie beantrage ich Verfahrenskostenhilfe? Ein einfacher 3-Schritte-Plan:

  1. Sprechen Sie uns an: Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit dem Anwalt. Wir schätzen Ihre Chancen auf VKH sofort ein und helfen Ihnen bei der Beantragung.
  2. Das Formular: Sie müssen das amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausfüllen. Wir stellen Ihnen dieses Formular zur Verfügung und leiten Sie durch die einzelnen Punkte.
  3. Belege sammeln: Dem Antrag müssen Belege beigefügt werden (z.B. Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge).

Ihr Anwalt reicht den Antrag dann zusammen mit dem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht (z.B. in Schwerin, Güstrow oder Stralsund) ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

3 praxiserprobte Tipps, um Ihre Scheidungskosten aktiv zu senken

  1. Die einvernehmliche Scheidung: Dies ist der mit Abstand effektivste Weg. Wenn Sie sich über alle wichtigen Punkte (Unterhalt, Vermögen) einig sind und es keinen Streit gibt, bleibt der Verfahrenswert niedrig und das Verfahren ist schnell abgeschlossen.
  2. „Ein Anwalt für beide?“: Oft wird gefragt, ob man sich nicht einen Anwalt „teilen“ kann. Rechtlich vertritt ein Anwalt immer nur eine Partei. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es aber, wenn ein Partner den Scheidungsantrag über seinen Anwalt stellt und der andere Partner dem Antrag ohne eigenen Anwalt einfach zustimmt. Das halbiert quasi die Anwaltskosten.
  3. Scheidungsfolgenvereinbarung: Wenn Sie komplexe Vermögenswerte (z.B. eine Immobilie) haben, kann es günstiger sein, die Details vorab in einem notariellen Vertrag zu regeln, anstatt sie teuer vor Gericht auszustreiten.

Fazit: Kosten sollten kein Hindernis für Ihren Neuanfang sein

Die Kosten einer Scheidung sind kalkulierbar und sollten Ihnen keine Angst machen. Es gibt klare gesetzliche Regelungen und vor allem die Verfahrenskostenhilfe als soziales Sicherheitsnetz.

Als Ihre Experten für Familienrecht in Mecklenburg-Vorpommern ist es unser oberstes Ziel, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen. Wir schaffen von Anfang an volle Kostentransparenz und prüfen für Sie immer den Anspruch auf VKH.

Machen Sie jetzt den ersten Schritt. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, in der wir Ihre persönliche Situation und die voraussichtlichen Kosten in Ruhe besprechen können.

Rufen Sie uns an unter 038203 / 74 50 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind da, um Ihnen den Weg zu ebnen.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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