Einleitung: Kreditbetrug – wenn Schulden zur Straftat werden
Verteidigungsstrategie bei Kreditbetrug – In wirtschaftlich schwierigen Zeiten geraten viele Menschen in finanzielle Notlagen. Was zunächst mit einem harmlosen Kredit beginnt, kann schnell in einen strafrechtlichen Albtraum münden: Der Vorwurf des Kreditbetrugs steht im Raum. Doch nicht jeder, der seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, hat sich tatsächlich strafbar gemacht. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt zeigt auf, wie eine effektive Verteidigungsstrategie bei Kreditbetrug aussehen kann – und warum die Verbindung von Strafverteidigung und Schuldnerberatung der Schlüssel zur Lösung sein kann.
Was ist Kreditbetrug? – Juristische Einordnung gemäß § 263 StGB
Kreditbetrug ist kein eigenständiger Tatbestand im Strafgesetzbuch (StGB), sondern fällt regelmäßig unter § 263 StGB – Betrug. Ein Kreditbetrug liegt aus strafrechtlicher Sicht vor, wenn der Kreditnehmer bei der Beantragung eines Darlehens falsche oder unvollständige Angaben macht, um den Kredit zu erhalten.
Die Tatbestandsmerkmale im Überblick:
- Täuschungshandlung: z. B. falsche Angaben zu Einkommen, Vermögen oder bestehenden Verbindlichkeiten
- Irrtum beim Kreditgeber: Die Bank vertraut auf die Richtigkeit der Angaben
- Vermögensverfügung: Auszahlung des Kredits
- Vermögensschaden: bei späterem Zahlungsausfall
- Vorsatz und Bereicherungsabsicht: zentrale Voraussetzung für die Strafbarkeit
Ein versehentlich fehlerhaft ausgefüllter Kreditantrag ist keine Straftat – erst wenn vorsätzlich getäuscht wird, greift das Strafrecht.
Typische Fallkonstellationen beim Kreditbetrug
1. Einkommensnachweise gefälscht
Häufig werden gefälschte Lohnabrechnungen vorgelegt, um die Kreditwürdigkeit künstlich zu erhöhen.
2. Vermögen verschwiegen oder falsch angegeben
Angaben zu Immobilien oder Kapitalanlagen werden manipuliert.
3. Kredite bei mehreren Banken gleichzeitig beantragt
Parallel beantragte Darlehen werden verschwiegen – oft in der Hoffnung, mehrere Auszahlungen gleichzeitig zu erhalten.
4. Identitätsdiebstahl (Dritttäterfall)
Jemand nutzt fremde Daten zur Kreditaufnahme – hier liegt der Fokus nicht auf dem Schuldner selbst, sondern auf Tätern im Hintergrund.
Die Rolle der Schuldnerberatung: Prävention statt Strafverfolgung
Die Praxis zeigt: Viele Beschuldigte geraten nicht aus krimineller Energie in diese Situation, sondern aus Verzweiflung. Überschuldung, Jobverlust oder familiäre Krisen sind häufige Ursachen.
Hier setzt die Schuldnerberatung an:
- Analyse der wirtschaftlichen Gesamtsituation
- Aufklärung über legale Wege der Entschuldung
- Vermeidung strafbarer Handlungen durch frühzeitige Beratung
- Begleitung bei Umschuldung, P-Konto & Insolvenzplanverfahren
Die Kanzlei Brandt verbindet Strafverteidigung mit professioneller Schuldnerberatung – für einen ganzheitlichen Lösungsansatz.
Verteidigungsstrategie bei Kreditbetrug: So schützen wir Ihre Rechte
1. Frühe Einschaltung eines Strafverteidigers
Je früher ein erfahrener Anwalt eingeschaltet wird, desto besser können belastende Aussagen oder Maßnahmen verhindert werden.
2. Akteneinsicht beantragen
Ohne Einsicht in die Ermittlungsakte bleibt der Sachverhalt unklar. Nur auf dieser Basis kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
3. Feststellung der subjektiven Tatseite
War dem Beschuldigten klar, dass seine Angaben falsch waren? Oder beruhte alles auf einem Missverständnis, z. B. durch ein unseriöses Kreditvermittlungsportal?
4. Zahlungsbereitschaft nachweisen
Wer bereit ist, den Schaden wiedergutzumachen, hat bessere Karten – nicht nur strafrechtlich, sondern auch im Hinblick auf eine Einstellung des Verfahrens (§ 153a StPO).
5. Verbindung mit Insolvenzrecht
In manchen Fällen ist ein Insolvenzplanverfahren sinnvoll – nicht nur zur wirtschaftlichen Sanierung, sondern auch als positives Signal an die Staatsanwaltschaft.
Kreditbetrug vs. Zahlungsunfähigkeit – Wo liegt die Grenze?
Wichtig: Wer einen Kredit in gutem Glauben aufnimmt, aber später aufgrund externer Umstände nicht mehr zahlen kann, begeht keinen Betrug.
Die Grenze liegt beim Vorsatz zur Täuschung. Fehlt dieser, ist der Vorwurf des Kreditbetrugs rechtlich angreifbar.
Strafmaß bei Kreditbetrug
Je nach Schadenshöhe und krimineller Energie reicht das Strafmaß von:
- Geldstrafe bei Ersttätern und geringer Schadenshöhe
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bei einfachem Betrug (§ 263 StGB)
- Besonders schwerer Fall (§ 263 Abs. 3 StGB): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren – z. B. bei bandenmäßigem Vorgehen oder gewerbsmäßigem Kreditbetrug
Fazit: Kreditbetrug ist kein Schicksal – sondern ein lösbares Problem
Wer mit dem Vorwurf des Kreditbetrugs konfrontiert ist, steht oft unter Schock. Die Verbindung von wirtschaftlicher Krise und strafrechtlichem Druck ist belastend – aber nicht ausweglos.
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt entwickelt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien, die juristische und wirtschaftliche Aspekte ganzheitlich berücksichtigen. Mit fundierter Strafverteidigung, professioneller Schuldnerberatung und dem Blick auf Ihre Zukunft.
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist!
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Tipp: Wer frühzeitig rechtliche Hilfe sucht, vermeidet nicht nur eine Verurteilung – sondern oft auch eine existenzbedrohende Eskalation der Schuldenlage.

