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Verteidigungsstrategie bei Betrugsvorwürfen im Mahnverfahren

Wenn aus einer Forderung plötzlich ein Strafverfahren wird – was Sie jetzt wissen müssen bei Betrugsvorwürfen

Verteidigungsstrategie bei Betrugsvorwürfen – In Deutschland wird das zivilrechtliche Mahnverfahren häufig zur schnellen Durchsetzung von Geldforderungen genutzt. Doch was passiert, wenn Gläubiger den Verdacht äußern, der Schuldner habe vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder nie zahlen wollen? In solchen Fällen droht schnell ein Strafverfahren wegen Betrugs nach § 263 StGB – mit schwerwiegenden Konsequenzen.

Als Rechtsanwaltskanzlei Brandt, spezialisiert auf Strafrecht und Schuldnerberatung, erklären wir in diesem Beitrag, wie Sie sich bei einem Betrugsvorwurf im Kontext eines Mahnverfahrens effektiv verteidigen können – und wann präventives Handeln überlebenswichtig ist.


1. Mahnverfahren: Zivilrechtliches Instrument mit strafrechtlichem Risiko?

Das gerichtliche Mahnverfahren soll Gläubigern eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit bieten, offene Forderungen geltend zu machen – ohne sofort in ein langwieriges Klageverfahren einzusteigen. Doch nicht selten wird dieses Instrument missbraucht oder missverstanden:

Typische Konstellation:

  • Der Schuldner widerspricht dem Mahnbescheid nicht, die Forderung wird vollstreckbar.
  • Die Zahlung bleibt trotzdem aus – mit dem Vorwurf: „Der Schuldner wollte nie zahlen – das ist doch Betrug!“

Das Problem:
Wenn ein Gläubiger diesen Verdacht anzeigt, kann aus einem rein zivilrechtlichen Streit ein Strafverfahren wegen (versuchten) Betrugs werden. Das kann zu einer Hausdurchsuchung, Kontopfändung oder sogar zu einer Freiheitsstrafe führen.


2. Betrug nach § 263 StGB – was genau wird Ihnen vorgeworfen?

Um wegen Betrugs belangt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Täuschung über Tatsachen (z. B. über Zahlungswillen oder Bonität)
  • Irrtum des Gläubigers
  • Vermögensverfügung (z. B. Lieferung auf Rechnung)
  • Vermögensschaden beim Gläubiger
  • Vorsatz und Bereicherungsabsicht

Ein häufiger Vorwurf lautet:

„Der Schuldner hat sich durch das Mahnverfahren nur Zeit verschafft, obwohl er wusste, dass er niemals zahlen kann oder will.“

Doch: Allein Zahlungsunfähigkeit oder -verzug ist kein Betrug! Entscheidend ist, ob Sie bei Antragstellung oder im Zahlungsprozess bewusst falsche Angaben gemacht haben. Genau hier setzt Ihre Verteidigungsstrategie an.


3. Die Verbindung von Strafrecht und Schuldnerberatung: Ihre Verteidigungs-Chancen

Unsere Erfahrung zeigt: Viele strafrechtliche Vorwürfe im Mahnverfahren lassen sich entschärfen, wenn frühzeitig eine ganzheitliche rechtliche und wirtschaftliche Beratung erfolgt.

Unsere Verteidigungsstrategie umfasst:

  • Einspruch gegen strafrechtlich relevante Unterstellungen im Mahnverfahren
  • Widerlegung des Vorsatzes: Dokumentation von Zahlungsabsichten, Teilzahlungen, Kommunikation mit Gläubigern
  • Nachweis wirtschaftlicher Notlage: Kein Vorsatz bei objektiver Zahlungsunfähigkeit
  • Einleitung eines Schuldenbereinigungsverfahrens oder Insolvenzplanverfahrens
  • Korrekte Darstellung Ihrer Bonität durch Schuldnerberatung
  • Vermeidung weiterer Fehler (z. B. neue Vertragsabschlüsse ohne Rückzahlungsfähigkeit)

Ziel ist es, Strafverfolgung zu vermeiden oder abzuwenden, die wirtschaftliche Existenz zu sichern – und gleichzeitig die berechtigten Gläubigerinteressen nicht zu ignorieren.


4. Wann Betrugsvorwürfen unbegründet sind – Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1:
Ein Unternehmer beantragt einen Mahnbescheid gegen einen Kunden. Dieser reagiert nicht. Nach Wochen wird Strafanzeige gestellt: Der Kunde habe die Lieferung nur bestellt, um sich zu bereichern.
Verteidigung: Der Kunde konnte wegen kurzfristiger Liquiditätsprobleme nicht zahlen, hatte aber bereits Teilzahlungen geleistet. Kein Vorsatz – kein Betrug.

Beispiel 2:
Eine Privatperson bestellt Ware auf Raten, verliert den Job, zahlt nicht.
Verteidigung: Keine Täuschung – denn zum Zeitpunkt der Bestellung bestand ein Arbeitsplatz. Zahlungsunfähigkeit trat später ein.

Beispiel 3:
Ein Schuldner wird wegen mehrfacher offener Forderungen mit Mahnbescheiden konfrontiert. Gläubiger erstatten Sammelanzeige wegen „gewerbsmäßigem Betrug“.
Verteidigung: Ein Insolvenzplanverfahren wird eingeleitet, wirtschaftliche Sanierung geplant. Keine Bereicherungsabsicht, sondern Schuldenbereinigung.


5. Verteidigungsstrategie bei Betrugsvorwürfen – Unser Rat: Frühzeitig anwaltlich handeln

Werden Sie mit Betrugsvorwürfen im Mahnverfahren konfrontiert – sei es als Schuldner oder als Gläubiger – sollten Sie sofort rechtlichen Beistand suchen. Denn jede falsche Reaktion kann sich strafverschärfend auswirken.

Die Kanzlei Brandt bietet:

  • Kombinierte Expertise im Strafrecht und Schuldenrecht
  • Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe
  • Professionelle Schuldnerberatung mit anerkannten Konzepten
  • Vermeidung der Insolvenz durch kreative Lösungen
  • Begleitung bei Insolvenzplanverfahren oder außergerichtlicher Einigung


6. Fazit: Ihr gutes Recht verteidigen – statt in die Strafbarkeitsfalle zu tappen

Ein Mahnverfahren ist kein Freifahrtschein für strafrechtliche Unterstellungen. Dennoch kann ein leichtfertiger Umgang mit finanziellen Verpflichtungen schnell zur strafrechtlichen Eskalation führen.

Unsere Empfehlung:
Handeln Sie klug und besonnen. Lassen Sie sich durch unsere Kanzlei beraten, bevor die Staatsanwaltschaft aktiv wird. Denn mit der richtigen Strategie können wir oft die Einstellung des Verfahrens erreichen – oder verhindern, dass es überhaupt eröffnet wird.


Kontaktieren Sie uns noch heute – bevor es zu spät ist:
📞 03 82 03 / 74 50 0
📩 Oder direkt über das Kontaktformular auf www.rain-brandt.de


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Verteidigungsstrategie bei Betrugsvorwürfen – Vertrauen Sie auf rechtliche Erfahrung, wirtschaftliches Verständnis – und eine Strategie, die schützt.


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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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