Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Verhalten bei Kontopfändungen – Erste Schritte und hilfreiche Lösungen

Eine Kontopfändung ist für viele Betroffene ein großer Schock. Plötzlich wird der Zugang zum eigenen Konto gesperrt, keine Überweisungen sind mehr möglich und das Leben wird von einem Moment auf den anderen finanziell blockiert. Doch es gibt gute Nachrichten: Selbst in dieser Situation gibt es Wege, sich zu helfen. Mit der Unterstützung der Kanzlei Brandt, die Ihnen deutschlandweit zur Seite steht, sowie durch die Möglichkeit, ein sogenanntes P-Konto einzurichten, können Betroffene eine solche Krise bewältigen. Dabei unterstützen wir Sie schnell und unkompliziert – per Telefon, E-Mail, Post oder in einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei.


1. Was ist eine Kontopfändung und warum kommt es dazu?

Eine Kontopfändung tritt ein, wenn ein Gläubiger nach einem gerichtlichen Titel das Recht erhält, auf das Konto des Schuldners zuzugreifen. In der Praxis bedeutet dies, dass das Konto gesperrt wird und der Schuldner keinen Zugriff mehr auf sein Geld hat, bis die Schulden beglichen sind oder eine Einigung erzielt wurde. Zu den häufigsten Gründen für eine Kontopfändung gehören:

  • Offene Kreditraten oder überzogene Kreditkarten.
  • Nicht bezahlte Rechnungen wie Strom- oder Mietkosten.
  • Gerichtliche Titel, die nach einer Mahnung oder Klage des Gläubigers entstanden sind.

Wichtig zu wissen ist: Auch bei einer Kontopfändung steht Ihnen ein sogenannter Pfändungsfreibetrag zu. Mit diesem Betrag soll sichergestellt werden, dass Sie und Ihre Familie weiterhin über die notwendigen Mittel verfügen, um etwa Miet- und Lebenshaltungskosten, Krankenversicherungen oder andere Fixkosten zu decken.

Weitere hilfreiche Infos zum Thema „Was tun bei einer Kontopfändung?“ finden Sie auf unserer Seite zur Kontopfändung und Unterstützung durch die Kanzlei Brandt und auf p-kontobescheinigung.de.


2. Erste Schritte bei einer Kontopfändung

Wenn Ihr Konto gesperrt wurde, sollten Sie diese drei Schritte beachten:

Schritt 1: Ruhe bewahren

Sicherlich stellt eine Kontopfändung eine erhebliche Belastung dar. Sie kann aber mit der richtigen Unterstützung schnell geklärt werden. Es bringt nichts, unnötig in Panik zu verfallen.

Schritt 2: Konto in ein P-Konto umwandeln

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist eines der effektivsten Instrumente, um finanzielle Notlagen während einer Kontopfändung abzufedern. Dieses Konto schützt den gesetzlichen Freibetrag vor dem unbefugten Zugriff durch Gläubiger. Selbst nach der Pfändung können Sie also über Ihre Grundsicherung verfügen und Rechnungen für Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen. Sie können Ihr bestehendes Konto bei Ihrer Bank in ein P-Konto umwandeln lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.p-kontobescheinigung.de.

Schritt 3: Kontakt zur Schuldnerberatung aufnehmen

Nach einer Kontopfändung ist schnelles Handeln gefragt: Unsere Schuldnerberater der Kanzlei Brandt helfen Ihnen, einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu bekommen und den Kontakt zu Ihren Gläubigern zu suchen. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Kontopfändung aufzuheben oder eine für Sie tragbare Lösung zu entwickeln.


3. Möglichkeiten der Entschuldung bei Kontopfändung

Sobald das P-Konto eingerichtet ist, gibt es verschiedene Maßnahmen, um langfristig eine Lösung für Ihre Schulden zu schaffen. Dazu gehört:

  • Aushandeln einer Rückzahlungsvereinbarung: Mit unserer Unterstützung können Sie mit Ihren Gläubigern eine Einigung erzielen, z. B. eine Reduzierung der Raten oder sogar einen Vergleich, um die Schulden schneller zu begleichen.
  • Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens: In Fällen, in denen die Schulden zu hoch sind, um sie durch Verhandlungen zu begleichen, kann eine Privatinsolvenz der richtige Weg sein. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte rechtssicher durchlaufen.

4. So hilft die Kanzlei Brandt bei einer Kontopfändung

Die Experten der Kanzlei Brandt stehen Ihnen bei Kontopfändungen und finanziellen Problemen zuverlässig zur Seite. Wir analysieren Ihre persönliche Situation, prüfen die Rechtmäßigkeit der Pfändung und helfen Ihnen bei jedem Schritt – vom Einrichten eines P-Kontos über Verhandlungen mit Gläubigern bis hin zu einem etwaigen Privatinsolvenzverfahren.

Dank unserer Erfahrung in der Schuldnerberatung und im Umgang mit Pfändungssituationen finden wir Lösungen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst sind. Durch unsere bundesweite Verfügbarkeit per Telefon, E-Mail und Post können Sie ortsunabhängig auf unsere umfassende Unterstützung vertrauen. Natürlich stehen wir Ihnen auch vor Ort in unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


5. P-Konto einrichten – Ihre wichtigsten Vorteile

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein effektives Mittel gegen die direkt spürbaren Folgen einer Kontopfändung. Da viele Betroffene mit dieser Möglichkeit nicht vertraut sind, hier die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Schutz des Existenzminimums: Lebensnotwendige Ausgaben wie Miete, Strom und Lebensmittel bleiben durch das geschützte Guthaben gedeckt.
  • Einfacher Wechsel: Ihr bestehendes Bankkonto kann immer in ein P-Konto umgewandelt werden.
  • Unkompliziert: Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Umstellung und stellt Ihnen die notwendigen P-Konto-Bescheinigungen aus.

6. Kontopfändung? Jetzt Hilfe holen!

Wenn Ihr Konto gesperrt wurde oder eine Kontopfändung droht, handeln Sie schnell – wir helfen Ihnen, die Situation zu klären und Ihre finanziellen Sorgen zu lösen. Die Kanzlei Brandt bietet professionelle Schuldnerberatung und Unterstützung bei Kontopfändungen – sowohl vor Ort in unserer Kanzlei als auch deutschlandweit per Telefon, E-Mail und Post.

👉 Besuchen Sie unsere Seite über Kontopfändung und Schuldnerberatung oder erfahren Sie mehr über die Vorteile eines P-Kontos. Egal, wo Sie in Deutschland sind – mit uns haben Sie einen erfahrenen Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Zögern Sie nicht und machen Sie den ersten Schritt: Kontakt zur Kanzlei Brandt

Starten Sie jetzt in Ihre schuldenfreie Zukunft – wir sind für Sie da!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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