Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandantinnen und Mandanten,
in unserem früheren Beitrag haben wir bereits über das bahnbrechende Urteil des OLG Köln berichtet, welches die lange Speicherung von erledigten Einträgen durch die SCHUFA als rechtswidrig einstufte. Dieses Thema hat nun die höchste juristische Instanz in Deutschland erreicht und gibt Anlass zu neuem Optimismus.
Aktuelle Entwicklungen am Bundesgerichtshof (BGH):
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bundesgerichtshof am 6. November 2025 mündlich über die entscheidende Frage der Speicherfristen verhandelt hat (Aktenzeichen: I ZR 97/25). Im Kern ging es darum, ob die SCHUFA, wie von ihr praktiziert, Daten über erledigte Forderungen wirklich für drei Jahre speichern darf, obwohl diese aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen bereits nach sechs Monaten gelöscht werden.
Was bedeutet das für Sie?
Diese Verhandlung ist ein entscheidender Schritt. Eine Bestätigung der verbraucherfreundlichen Linie durch den BGH würde die Rechte von Millionen von Menschen in Deutschland stärken. Die Chance, negative SCHUFA-Einträge deutlich früher löschen zu lassen, wäre damit so greifbar wie nie zuvor. Dies könnte den Weg für einen neuen Kredit, den Mietvertrag oder den Handyvertrag ebnen, der Ihnen bisher vielleicht verwehrt wurde.
Für eine detaillierte Einordnung der bisherigen Rechtslage empfehlen wir Ihnen nochmals unseren ursprünglichen Artikel: SCHUFA-Urteil OLG Köln: Speicherung von erledigten Einträgen rechtswidrig
Ausblick: Urteil mit Spannung erwartet
Der Bundesgerichtshof hat angekündigt, dass mit einer Entscheidung in diesem Fall am 18. Dezember 2025 zu rechnen ist. Wir blicken diesem Datum mit großer Spannung entgegen und werden Sie selbstverständlich umgehend informieren, sobald das Urteil verkündet wird.
Haben Sie Fragen zu Ihrem SCHUFA-Eintrag?
Warten Sie nicht, bis die endgültige Entscheidung fällt. Wenn Sie von einem negativen SCHUFA-Eintrag betroffen sind, kontaktieren Sie uns schon jetzt. Die Kanzlei Brandt prüft Ihre Situation und berät Sie über die besten rechtlichen Schritte.
Ihre Kanzlei Brandt

