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Unternehmens-Insolvenz anmelden: Anleitung für Selbstständige

Unternehmens-Insolvenz anmelden – Wenn der Geschäftsbetrieb nicht mehr tragfähig ist, bleibt oft nur der Gang in die Insolvenz. Doch was viele Selbstständige nicht wissen: Die Regeln für eine Unternehmens-Insolvenz unterscheiden sich deutlich von denen einer Verbraucherinsolvenz. In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie als Selbstständiger eine Unternehmens-Insolvenz korrekt anmelden, welche Pflichten Sie haben – und wie Sie Ihre Chancen auf einen wirtschaftlichen Neustart verbessern können.


Unternehmer vs. Verbraucher – die Unterschiede bei der Insolvenz

Bevor Sie handeln, ist eine zentrale Unterscheidung entscheidend: Sind Sie (noch) Unternehmer oder bereits als Verbraucher einzustufen?

1. Verbraucherinsolvenz

  • Gilt für Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit
  • Vereinfachtes Verfahren
  • Keine Buchführungspflicht

2. Regelinsolvenz (Unternehmens-Insolvenz)

  • Gilt für:
    • Aktive Selbstständige (Gewerbetreibende, Freiberufler)
    • Ehemalige Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern oder mit offenen Lohnansprüchen
  • Komplexer und strenger geregelt
  • Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung
  • Möglichkeit zur Eigenverwaltung oder Planinsolvenz

➡️ Wichtig: Selbstständige und Unternehmer müssen in der Regel eine Regelinsolvenz beantragen – nicht die vereinfachte Verbraucherinsolvenz!


Wann muss eine Unternehmens-Insolvenz angemeldet werden?

Das Insolvenzrecht verpflichtet Sie zur Anmeldung, sobald bestimmte Krisensymptome auftreten:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) – Sie können laufende Verbindlichkeiten nicht mehr fristgerecht begleichen
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – Sie erkennen, dass Sie bald zahlungsunfähig sein werden
  • Überschuldung (§ 19 InsO) – Das Vermögen reicht nicht mehr aus, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken

⚠️ Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG) besteht Insolvenzantragspflicht innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit!


Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Unternehmens-Insolvenz

1. Zahlungsunfähigkeit prüfen

Erstellen Sie eine aktuelle Übersicht über Ihre Verbindlichkeiten und verfügbaren Mittel. Prüfen Sie, ob Sie mehr als 90 % Ihrer fälligen Zahlungen nicht leisten können.

2. Insolvenzgrund dokumentieren

Für die Anmeldung ist eine schlüssige Begründung erforderlich. Dokumentieren Sie Ihre wirtschaftliche Lage anhand von:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Forderungsaufstellung
  • Liquiditätsplanung

3. Antrag vorbereiten

Der Insolvenzantrag muss vollständig und formgerecht bei dem für Ihren Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Er umfasst:

  • Formular nach § 13 InsO
  • Vermögensverzeichnis
  • Gläubigerverzeichnis
  • Schuldenaufstellung
  • Angaben zu offenen Lohnansprüchen (bei Angestellten)

Tipp: Nutzen Sie professionelle Unterstützung – wir erstellen für Sie alle Unterlagen vollständig und gerichtsfest.

4. Antrag einreichen

Reichen Sie den Antrag bei Gericht ein – entweder persönlich oder schriftlich. Bei juristischen Personen ist der Geschäftsführer dazu verpflichtet.

5. Verfahrensverlauf beobachten

Das Gericht bestellt in der Regel einen Insolvenzverwalter, der Ihre Unterlagen prüft. Danach folgt entweder die Eröffnung des Verfahrens oder die Ablehnung mangels Masse.


Alternative: Insolvenzplanverfahren für Selbstständige

Viele Selbstständige können durch ein Insolvenzplanverfahren schneller schuldenfrei werden und ihren Betrieb teilweise sogar erhalten. Der Insolvenzplan ist ein individuell ausgehandelter Weg mit den Gläubigern – und eine echte Alternative zur klassischen Insolvenz.

📘 Mehr erfahren: www.insolvenzplan-einfach.de


Was passiert mit dem Geschäft bei der Unternehmens-Insolvenz?

Ob Sie Ihren Betrieb weiterführen dürfen, hängt vom Einzelfall ab:

  • Bei Kleingewerbe oder Einzelunternehmen kann oft eine Fortführung unter Aufsicht des Verwalters möglich sein
  • Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) entscheidet der Insolvenzverwalter über die Liquidation oder Sanierung
  • Im Planverfahren können sogar umfangreiche Umstrukturierungen umgesetzt werden


Häufige Fragen zur Unternehmens-Insolvenz

Muss ich mein gesamtes Vermögen offenlegen?

Ja. Sie sind zur vollständigen Offenlegung verpflichtet. Bei unvollständigen oder falschen Angaben drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Kann ich ein P-Konto führen?

Ja, auch Selbstständige können ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen, um ihr Existenzminimum zu sichern.

✅ Alle Infos und Bescheinigungen zum P-Konto auf www.p-kontobescheinigung.de

Wie lange dauert die Regelinsolvenz?

In der Regel 3 Jahre – sofern alle Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung erfüllt sind. Andernfalls kann sie bis zu 6 Jahre dauern.


Warum anwaltliche Hilfe bei Unternehmens-Insolvenz unverzichtbar ist

Als Selbstständiger stehen Sie unter besonderem Druck. Fehler beim Insolvenzantrag oder unzureichende Unterlagen können das Verfahren erheblich verzögern oder zu persönlichen Haftungsrisiken führen.

Wir von der Kanzlei Brandt bieten Ihnen:

  • Schnelle und diskrete Erstberatung
  • Rechtssichere Antragstellung
  • Entwicklung von Alternativen zur Insolvenz
  • Unterstützung bei Insolvenzplan oder Gläubigervergleich


Jetzt Hilfe holen – diskret und professionell

Warten Sie nicht, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Lassen Sie sich jetzt beraten, welche Wege für Sie als Selbstständigen offenstehen – ob Insolvenz, Planverfahren oder außergerichtlicher Vergleich.

📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 20
🌐 www.rain-brandt.de
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Mit anwaltlicher Unterstützung kann auch eine Unternehmens-Insolvenz der erste Schritt in einen neuen, schuldenfreien Abschnitt sein. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Spezialisierung im Insolvenzrecht für Selbstständige.


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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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