Unpfändbarkeit des Eherings – Der Ehering ist nicht nur ein Schmuckstück, sondern vor allem ein Symbol der Ehe und der persönlichen Verbundenheit. Viele Schuldner fragen sich, ob der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Zwangsvollstreckung oder Insolvenz den Ehering pfänden darf. Die Antwort lautet in den meisten Fällen: Nein – der Ehering ist in der Regel unpfändbar.
1. Gesetzliche Grundlage für die Unpfändbarkeit des Eherings
Die Unpfändbarkeit des Eherings ergibt sich aus § 811 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO). Danach sind bestimmte Gegenstände von der Pfändung ausgenommen, wenn sie dem persönlichen Gebrauch dienen und für eine bescheidene Lebensführung erforderlich sind.
Der Ehering fällt unter diesen Schutz, da er eine besondere ideelle Bedeutung hat und eng mit der Persönlichkeit des Schuldners verbunden ist.
2. Warum der Ehering besonderen Schutz genießt
- Symbolischer Wert: Der Ehering steht für die Ehe und ist Ausdruck der persönlichen Bindung.
- Kein bloßer Luxusgegenstand: Anders als teurer Schmuck wird er nicht primär aus ästhetischen oder modischen Gründen getragen.
- Dauerhafter Gebrauch: Der Ring wird im Alltag getragen und nicht wie andere Wertgegenstände als Kapitalanlage verwahrt.
3. Ausnahmen – Wann der Ehering doch gepfändet werden kann
Es gibt seltene Fälle, in denen ein Ehering pfändbar sein könnte:
- Wenn es sich nicht um den eigenen Ehering handelt, sondern z. B. um ein wertvolles Schmuckstück, das lediglich am Finger getragen wird.
- Wenn der Ring extrem hohen Materialwert hat, der weit über das Maß einer bescheidenen Lebensführung hinausgeht (z. B. mehrere Tausend Euro).
- Wenn der Ring neu und wertvoll erworben wurde, obwohl bereits erhebliche Schulden bestanden und dies als Gläubigerbenachteiligung gewertet werden könnte.
4. Ehering in der Insolvenz
Auch im Insolvenzverfahren wird der Ehering regelmäßig als unpfändbarer Gegenstand eingestuft. Der Insolvenzverwalter darf ihn nicht verwerten, es sei denn, einer der oben genannten Ausnahmefälle liegt vor.
Wer unsicher ist, sollte frühzeitig Vollstreckungsschutz beantragen oder sich anwaltlich beraten lassen.
5. Praxistipp für Schuldner – So schützen Sie Ihren Ehering
- Bewahren Sie Kaufbelege oder Nachweise auf, aus denen hervorgeht, dass es sich um Ihren eigenen Ehering handelt.
- Falls der Ring sehr wertvoll ist, kann es sinnvoll sein, vorab eine rechtliche Einschätzung einzuholen.
- Bei unberechtigter Pfändung kann sofort Erinnerung nach § 766 ZPO beim Vollstreckungsgericht eingelegt werden.
Fazit:
Der Ehering ist in Deutschland fast immer unpfändbar. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann er verwertet werden. Für Betroffene ist es beruhigend zu wissen, dass dieses Symbol der Ehe auch in finanziell schwierigen Zeiten rechtlich geschützt ist.
📞 Kontaktieren Sie die Schuldnerberatung Brandt unter 03 82 03 / 74 50 20 für eine kostenlose Ersteinschätzung und rechtliche Hilfe bei drohender Pfändung.

