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Unbekannte Lastschrift von Enigma Elite GmbH oder DeinSystem.com: Was Betroffene tun können

Auf Ihrem Kontoauszug erscheint eine Lastschrift über beispielsweise 99,90 Euro, 99 Euro oder einen ähnlichen Betrag. Als Zahlungsempfänger ist die Enigma Elite GmbH, „DeinSystem.com“ oder eine vergleichbare Bezeichnung angegeben. Sie können sich an keinen Vertrag, keine Anmeldung und kein SEPA-Lastschriftmandat erinnern?

Dann sollten Sie schnell handeln, die Abbuchung prüfen und die Rückgabe über Ihre Bank veranlassen. Eine unbekannte Lastschrift sollten Verbraucher nicht einfach hinnehmen.

Sitz der Enigma Elite GmbH: Nicht Österreich, sondern Schweiz

Die Anschrift „Bankgässli 7, 2502 Biel/Bienne“ befindet sich in der Schweiz. Registerdaten führen die Enigma Elite GmbH als Schweizer GmbH mit Sitz in Biel/Bienne im Kanton Bern; angegeben wird die Unternehmensnummer CHE-193.804.245.

Der Sitz in der Schweiz ändert nichts daran, dass SEPA-Lastschriften von einem deutschen Konto grundsätzlich zurückgegeben werden können. Die Schweiz gehört zum SEPA-Zahlungsraum.

Ist die Lastschrift automatisch unberechtigt?

Nein. Allein der Umstand, dass Ihnen der Firmenname unbekannt vorkommt, beweist noch nicht, dass kein Vertrag besteht. Möglich ist etwa, dass bei einer Online-Anmeldung, einem Testangebot, einer Mitgliedschaft oder einem digitalen Dienst ein Lastschriftmandat erteilt wurde.

Wenn Sie aber keinen Vertrag abgeschlossen, kein SEPA-Mandat erteilt oder nur ein anderes Angebot erwartet haben, sollten Sie die Abbuchung nicht ungeprüft akzeptieren. Im Netz finden sich Verbraucherberichte über Abbuchungen im Zusammenhang mit Enigma Elite GmbH beziehungsweise DeinSystem.com; genannt werden dabei unter anderem Beträge um 99 Euro. Daraus lässt sich jedoch keine Aussage über die Berechtigung einer konkreten Abbuchung ableiten.

Lastschrift zurückholen: Diese Fristen gelten

Bei einer SEPA-Basislastschrift gelten für Verbraucher grundsätzlich zwei wichtige Fristen:

SituationFristWas Sie tun können
Sie haben ein Mandat erteilt, möchten die Belastung aber zurückgeben8 Wochen ab BelastungsdatumErstattung bei Ihrer Bank verlangen – in der Regel ohne Begründung
Sie haben kein gültiges SEPA-Mandat erteiltbis zu 13 MonateNicht autorisierte Lastschrift bei der Bank beanstanden und Erstattung verlangen

Bei einer bereits belasteten SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangt werden. Bestand überhaupt kein wirksames Mandat, kann die Belastung grundsätzlich bis zu 13 Monate nach der Kontobelastung beanstandet werden.

So geben Sie die Lastschrift zurück

Die Rückgabe funktioniert bei vielen Banken direkt im Online-Banking. Suchen Sie dort den betreffenden Umsatz und wählen Sie – je nach Bank – beispielsweise „Lastschrift zurückgeben“, „Lastschrift widersprechen“ oder „Rückgabe veranlassen“.

Alternativ wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder persönlich an Ihre Bank. Teilen Sie möglichst klar mit:

  • Datum der Abbuchung
  • Betrag
  • Zahlungsempfänger
  • Mandatsreferenz
  • Gläubiger-ID, soweit auf dem Kontoauszug angegeben
  • Grund der Beanstandung, etwa: „Kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt“

Mandatsreferenz und Gläubiger-ID helfen dabei, eine Lastschrift genau zuzuordnen. Diese Angaben sind in der Regel auf dem Kontoauszug oder in den Umsatzdetails zu finden.

Musterformulierung für die Bank

Betreff: Widerspruch gegen SEPA-Lastschrift / Erstattung verlangen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der SEPA-Lastschrift vom [Datum] über [Betrag] Euro zugunsten von [Zahlungsempfänger].

[Falls kein Mandat erteilt wurde:] Ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat habe ich nicht erteilt. Bitte erstatten Sie mir den Betrag und prüfen Sie, wie weitere Belastungen durch diesen Zahlungsempfänger verhindert werden können.

Mit freundlichen Grüßen
[Name / Kontoverbindung]

Weitere Abbuchungen verhindern

Nach einer Rückgabe sollten Sie Ihre Bank ausdrücklich fragen, welche Schutzmöglichkeiten sie anbietet. Möglich sind – abhängig von der Bank – etwa eine Sperre für bestimmte Gläubiger-IDs, eine Beschränkung auf von Ihnen erlaubte Zahlungsempfänger oder eine allgemeine Einschränkung künftiger Lastschriften.

Wichtig: Eine Sperre kann sich technisch nur auf einen bestimmten Zahlungsempfänger oder eine bestimmte Gläubiger-ID beziehen. Prüfen Sie deshalb Ihre Kontobewegungen auch weiterhin regelmäßig. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Kontoauszüge mindestens monatlich auf unberechtigte Belastungen zu kontrollieren.

Muss ich den Vertrag kündigen?

Wenn Sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben, aber keine weiteren Kosten wünschen, reicht die Rückgabe einer Lastschrift allein nicht unbedingt aus. Eine Rückgabe beendet einen Vertrag nicht automatisch.

Prüfen Sie daher:

  1. Haben Sie sich bewusst für ein Angebot angemeldet?
  2. Gab es eine kostenlose Testphase, ein Abo oder eine Mitgliedschaft?
  3. Wurde über Preise, Laufzeit und Kündigung klar informiert?
  4. Haben Sie eine Bestellbestätigung, E-Mails oder Vertragsunterlagen erhalten?

Wenn Sie einen Vertrag nicht fortführen möchten, sollten Sie zusätzlich schriftlich kündigen und – soweit vorhanden – das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen. Bewahren Sie den Versandnachweis auf.

Muster: Kündigung und Widerruf des Lastschriftmandats

Betreff: Vorsorgliche Kündigung und Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorsorglich kündige ich einen möglicherweise bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Zugleich widerrufe ich mit sofortiger Wirkung ein möglicherweise erteiltes SEPA-Lastschriftmandat. Weitere Abbuchungen von meinem Konto untersage ich.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Schreibens, die Vertragsbeendigung sowie den Widerruf des Lastschriftmandats.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Anschrift]

Was tun, wenn Mahnungen kommen?

Nach einer Rückgabe kann es sein, dass Sie eine Zahlungsaufforderung, Mahnung oder Inkassopost erhalten. Auch dann gilt: Nicht ignorieren – aber nicht vorschnell zahlen.

Prüfen Sie zunächst, ob überhaupt ein Vertrag besteht und ob die Forderung nachvollziehbar belegt wird. Fordern Sie gegebenenfalls Unterlagen an, insbesondere:

  • Vertragsunterlagen
  • Bestellbestätigung
  • Nachweis über Preis, Laufzeit und Kündigungsbedingungen
  • Nachweis des angeblich erteilten SEPA-Mandats
  • Aufstellung der geltend gemachten Forderung

Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Bestreiten Sie dabei klar, dass ein Vertrag oder ein Lastschriftmandat besteht.

Muster: Forderung bestreiten

Betreff: Widerspruch gegen Ihre Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen geltend gemachte Forderung erkenne ich nicht an. Einen Vertrag mit Ihnen beziehungsweise ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat habe ich nicht abgeschlossen beziehungsweise erteilt.

Bitte übersenden Sie mir einen vollständigen Nachweis über den angeblichen Vertragsschluss, die Preisvereinbarung und das von Ihnen behauptete Lastschriftmandat.

Bis zur Vorlage nachvollziehbarer Nachweise widerspreche ich Ihrer Forderung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Anschrift]

Wann sollte ich Anzeige erstatten?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie weder einen Vertrag abgeschlossen noch ein Lastschriftmandat erteilt haben, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein – insbesondere bei wiederholten Abbuchungen, dem Verdacht auf Datenmissbrauch oder weiteren verdächtigen Vorgängen.

Eine Strafanzeige ersetzt jedoch nicht die Rückgabe der Lastschrift bei Ihrer Bank. Die Erstattung sollten Sie deshalb unabhängig davon unverzüglich veranlassen und die geltenden Fristen beachten.

Fazit: Schnell prüfen, Lastschrift zurückgeben und weitere Einzüge stoppen

Erscheint eine unbekannte Lastschrift von Enigma Elite GmbH, DeinSystem.com oder einem anderen Ihnen nicht bekannten Zahlungsempfänger, sollten Sie nicht abwarten.

  1. Kontoauszug und Umsatzdetails sichern.
  2. Lastschrift über die Bank zurückgeben.
  3. Bei fehlendem Mandat ausdrücklich die unautorisierte Zahlung beanstanden.
  4. Bank nach einer Sperre für weitere Abbuchungen fragen.
  5. Bei möglichem Vertrag vorsorglich kündigen und das Mandat widerrufen.
  6. Unbegründeten Mahnungen schriftlich widersprechen.
  7. Bei wiederholten oder eindeutig unberechtigten Abbuchungen rechtliche Hilfe und gegebenenfalls die Polizei einschalten.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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