Wenn Verbraucher von Rechnungen überrollt werden und Schulden nicht mehr begleichen können, bleibt oft nur der Weg in die Privatinsolvenz. Doch wann ist die Insolvenzanmeldung möglich – und was kommt auf Schuldner zu? Knapp 10.000 Insolvenzen verzeichnet das Statistische Bundesamt derzeit jeden Monat, davon rund 8.000 Privatinsolvenzen. Doch wie genau funktioniert das Verfahren? Ein Überblick.
Was ist eine Privatinsolvenz?
Von einer Privatinsolvenz spricht man, wenn eine Privatperson ihre Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Gläubiger können dabei Vermieter, Energieversorger, Online-Händler oder öffentliche Einrichtungen sein. Alle pfändbaren Einkünfte und das pfändbare Vermögen des Schuldners werden zur Insolvenzmasse zusammengefasst.
Wie finde ich heraus, ob ich insolvent bin?
Wenn Verbraucher ihren Dispo ausgereizt haben und ihre Schulden nicht mehr überblicken, sollten sie ihre finanzielle Lage analysieren. Eine Schuldnerberatung kann helfen, Klarheit zu schaffen. Sie wird von Verbraucherzentralen und Einrichtungen wie der Caritas kostenlos angeboten. Hier werden Ihnen allerdings Wartezeiten von bis zu 18 Monaten zugemutet, bevor es überhaupt losgeht. Rechtsanwaltskanzleien, zwar kostenpflichtig, beginnen ihre Tätigkeit unverzüglich.
Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz
Laut § 17 Insolvenzordnung (InsO) ist ein allgemeiner Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist nach § 18 InsO ein Insolvenzgrund, wenn der Schuldner voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate seine Forderungen nicht begleichen kann.
Muss ich die Privatinsolvenz selbst anmelden?
Die Anmeldung der Privatinsolvenz kann der Schuldner selbst oder ein Rechtsanwalt vornehmen. Der Insolvenzantrag umfasst mindestens 32 Seiten zur finanziellen Lage des Schuldners. Die Anmeldung ist nur zulässig, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist (§ 305 Abs. 1 InsO).
Wo muss die Insolvenz angemeldet werden?
Zuständig sind die Insolvenzgerichte, meist die Amtsgerichte am Wohnort des Schuldners (§ 2 Abs. 1 InsO). Sie prüfen den Antrag und entscheiden über die Eröffnung des Verfahrens.
Wie geht es nach der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens weiter?
Nach der Prüfung und Zustimmung durch das Gericht wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Gericht kann einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und Zwangsvollstreckungen aussetzen. Die Gläubiger melden ihre Forderungen an, die in der Insolvenztabelle erfasst werden. Ziel ist eine faire Schuldenregulierung.
Wie lange dauert das Privatinsolvenzverfahren?
Seit 2021 wurde die Regeldauer der Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzt, sofern der Schuldner sich redlich verhält. Die Restschuldbefreiung erfolgt nur, wenn der Schuldner alle Pflichten erfüllt.
Wie viel Geld darf ich in einem Privatinsolvenzverfahren verdienen?
Schuldner dürfen ihr Einkommen behalten, solange es innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Seit dem 1. Juli 2024 liegt die Grenze für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.491,75 Euro netto monatlich. Wer mehr verdient, muss den überschüssigen Betrag an den Insolvenzverwalter abführen. Schuldner haben während eines Privatinsolvenzverfahrens ein Pfändungsschutzkonto zu haben.
Wie viel Vermögen darf man bei einem Privatinsolvenzverfahren behalten?
Pfändbar sind hochwertige Einrichtungsgegenstände, Schmuck, Ersparnisse und teure Fahrzeuge. Unpfändbar bleiben notwendige Gebrauchsgegenstände wie einfache Möbel, Kleidung, Computer oder ein Fahrzeug, wenn es für die Arbeit unerlässlich ist.
Wie hoch Ihr unfpändbares Einkommen ist können Sie über unseren Pfändungsrechner ermitteln.
Fazit
Die Privatinsolvenz bietet eine Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Durch eine ordnungsgemäße Abwicklung können Schuldner nach drei Jahren schuldenfrei sein. Wer unsicher ist, sollte eine professionelle Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
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