Wenn die Schulden überhandnehmen, ist der außergerichtliche Einigungsversuch oft der letzte Schritt, bevor eine Insolvenz unvermeidbar wird. Wer ihn richtig vorbereitet, kann mit Verhandlungsgeschick und einer klaren Strategie seine Schulden oft außergerichtlich regulieren – mit deutlichen Schuldenerlassen und ohne langwieriges Insolvenzverfahren.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der außergerichtliche Einigungsversuch nach § 305 InsO funktioniert, welche Taktiken und Formulierungen sich bewährt haben und wie Sie mit einer guten Vorbereitung Ihre Gläubiger überzeugen können.
⚖️ Der außergerichtlich Einigung – Gesetzliche Grundlage: § 305 Insolvenzordnung (InsO)
Gemäß § 305 InsO ist jeder Schuldner verpflichtet, vor der Beantragung einer Verbraucherinsolvenz einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu unternehmen.
Dieser Versuch soll zeigen, ob sich die Schulden ohne gerichtliches Verfahren regeln lassen.
Der Ablauf ist gesetzlich vorgeschrieben:
- Der Schuldner erstellt einen Schuldenbereinigungsplan.
- Der Plan wird allen Gläubigern zur Zustimmung vorgelegt.
- Eine geeignete Stelle oder Person (z. B. Anwalt, Schuldnerberatung, Steuerberater) bestätigt das Ergebnis schriftlich.
Wird keine Einigung erzielt, kann der Schuldner Insolvenz beantragen – die Bestätigung des erfolglosen Einigungsversuchs ist dafür zwingend erforderlich.
🧭 Ziel: Schuldenfrei durch Verhandlung statt Insolvenz
Der außergerichtliche Einigungsversuch ist keine reine Formalität.
Richtig durchgeführt, kann er eine Insolvenz vollständig vermeiden – vor allem dann, wenn die Gläubiger erkennen, dass sie durch eine Einigung mehr Geld erhalten, als im Rahmen einer Insolvenzverwertung.
Gerade bei Schuldnern mit regelmäßigem Einkommen oder familiärer Unterstützung ist eine außergerichtliche Einigung oft realistisch und lohnenswert.
📋 Schritt-für-Schritt-Anleitung: So bereiten Sie den Einigungsversuch vor
1. Gläubigerliste vollständig erstellen
Erfassen Sie alle Gläubiger inklusive:
- Name, Anschrift, Aktenzeichen
- Forderungshöhe, Zinsen, Kosten
- Inkasso- oder Gerichtsdaten
💡 Tipp: Nutzen Sie Schufa-Auskünfte oder Mahnschreiben, um alle Forderungen zu erfassen. Fehlende Gläubiger können den Vergleich später unwirksam machen.
2. Finanzielle Ausgangslage ermitteln
Dokumentieren Sie:
- Monatliches Einkommen und Fixkosten
- Unterhaltspflichten
- Vermögenswerte oder Rücklagen
Nur wer ehrlich und transparent ist, kann realistische Vergleichsquoten anbieten.
3. Schuldenbereinigungsplan erstellen
Der Plan sollte folgende Punkte enthalten:
- Übersicht über alle Gläubiger
- Vergleichsquote (z. B. 20 % auf alle Forderungen)
- Zahlungsweise (Einmalzahlung oder Raten)
- Frist zur Annahme
- Hinweis, dass bei Ablehnung ein Insolvenzverfahren droht
👉 Eine professionelle Schuldnerberatung oder ein Anwalt kann Ihnen bei der rechtssicheren Formulierung helfen.
💬 Musteranschreiben an Gläubiger
Betreff: Vergleichsangebot zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Situation bin ich nicht in der Lage, die offenen Forderungen vollständig zu begleichen. Um eine Insolvenz zu vermeiden, biete ich Ihnen eine außergerichtliche Einigung an.
Ich schlage vor, dass Sie Ihre Forderung in Höhe von [Betrag] gegen Zahlung von [Angebot in % oder Euro] als abgegolten ansehen.
Sollte mein Angebot angenommen werden, erfolgt die Zahlung als Einmalbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung.
Ich bitte um Rückmeldung bis zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Unterschrift]
🧠 Hinweis: Je besser Sie Ihr Angebot begründen (z. B. durch Einkommensnachweise oder den Hinweis, dass die Insolvenzquote geringer wäre), desto höher sind Ihre Erfolgschancen.
🧩 Taktiken für erfolgreiche Vergleichsverhandlungen
- Realistische Quote anbieten
Gläubiger akzeptieren in der Regel zwischen 10 % und 40 % der Forderung – je nach Bonität, Vermögen und Erfolgsaussicht einer Insolvenz. - Gleichbehandlung aller Gläubiger
Bevorzugen Sie keine Einzelnen – sonst droht Unwirksamkeit des Plans. - Klar kommunizieren, aber sachlich bleiben
Keine Schuldzuweisungen oder emotionalen Erklärungen. Zahlen und Fakten überzeugen. - Fristen setzen
Eine klare Frist (z. B. 3 Wochen) erhöht die Chance auf eine Entscheidung. - Mit anwaltlicher Begleitung verhandeln
Ein Schreiben vom Anwalt signalisiert Verbindlichkeit – und viele Gläubiger wissen, dass die Insolvenz andernfalls unmittelbar folgen könnte.
📑 Checkliste: Was Sie vor Einleitung prüfen sollten
✅ Vollständige Gläubigerliste erstellt
✅ Einnahmen und Ausgaben dokumentiert
✅ Vergleichsquote realistisch kalkuliert
✅ Anschreiben formuliert oder prüfen lassen
✅ Schuldenbereinigungsplan beigefügt
✅ Frist zur Rückmeldung gesetzt
✅ Dokumentation aller Reaktionen der Gläubiger
⚠️ Häufige Fehler beim außergerichtlichen Einigungsversuch
- ❌ Fehlende Nachweise zur finanziellen Lage
- ❌ Zu niedrige Angebote (z. B. unter 5 %) ohne Begründung
- ❌ Unterschiedliche Quoten für verschiedene Gläubiger
- ❌ Keine schriftliche Fixierung der Vereinbarung
- ❌ Kein Beleg der Ablehnung (wichtig für Insolvenzverfahren!)
Diese Fehler führen oft dazu, dass der Versuch nicht anerkannt wird – und Sie den Prozess neu beginnen müssen.
💡 Erfolgschancen & strategischer Vorteil
Ein professionell vorbereiteter Einigungsversuch kann in über 50 % der Fälle erfolgreich sein, insbesondere wenn eine Einmalzahlung möglich ist.
Selbst bei Ablehnung durch einzelne Gläubiger verbessert ein solcher Versuch Ihre Verhandlungsposition im späteren Insolvenzplanverfahren deutlich.
📍 Regionale Unterstützung in NRW, Sachsen-Anhalt, Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern
Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Mandanten bundesweit – mit besonderem Fokus auf:
- NRW (z. B. Dortmund, Essen, Düsseldorf)
- Sachsen-Anhalt (z. B. Halle, Magdeburg)
- Brandenburg (z. B. Potsdam, Frankfurt/Oder)
- Mecklenburg-Vorpommern (z. B. Rostock, Schwerin, Bad Doberan)
Wir übernehmen für Sie die Verhandlung mit allen Gläubigern, formulieren rechtssichere Schreiben und stellen die gesetzliche Bescheinigung nach § 305 InsO aus – wenn der Vergleich scheitert.
📞 Fazit : Lassen Sie Ihren Einigungsversuch prüfen
Der außergerichtliche Einigungsversuch ist die Chance, Ihre Schulden schnell, diskret und ohne Insolvenzverfahren zu regulieren. Doch der Erfolg hängt maßgeblich von der richtigen Taktik und Formulierung ab.
➡️ Lassen Sie Ihren Vergleichsplan jetzt professionell prüfen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt erstellt für Sie den Schuldenbereinigungsplan, führt die Verhandlungen und stellt die gesetzliche Bestätigung aus.
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