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Selbstständigkeit & Insolvenz: Was Unternehmer jetzt wissen müssen

Selbstständigkeit & InsolvenzEinleitung:

Selbstständigkeit & Insolvenz – Eine Insolvenz ist für viele Unternehmer der Albtraum schlechthin. Doch besonders bei Einzelunternehmern, Freiberuflern und GmbHs bestehen gravierende Unterschiede im Ablauf und in der rechtlichen Verantwortung. Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, muss wissen, wann ein Insolvenzantrag zwingend erforderlich ist, welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen und wie man dennoch die eigene Existenz sichern kann.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten Sie als Unternehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit haben, wie Sie Ihre Beschäftigten schützen und wie Sie mit einer professionellen Unterstützung durch die Insolvenz kommen – unter Umständen sogar schuldenfrei.


1. Selbstständigkeit & Insolvenz – ein Überblick

Ob Sie als Einzelunternehmer, Freiberufler oder Geschäftsführer einer GmbH tätig sind: Gerät Ihr Unternehmen in eine finanzielle Schieflage, greifen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Während Einzelunternehmer meist mit ihrem Privatvermögen haften, ist bei einer GmbH die Gesellschaft als juristische Person betroffen.

Wichtige Unterschiede:

Unternehmensform Haftung Insolvenzantragspflicht
Einzelunternehmer / Freiberufler mit dem Privatvermögen keine gesetzliche Pflicht zur Antragstellung, aber möglich
GmbH nur mit Gesellschaftsvermögen (Ausnahme: Geschäftsführerhaftung bei Pflichtverletzung) Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 15a InsO)


2. § 15a InsO – Die Antragspflicht für GmbH-Geschäftsführer

§ 15a der Insolvenzordnung (InsO) verpflichtet die Geschäftsführung juristischer Personen – etwa einer GmbH – innerhalb von maximal drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Was bedeutet das konkret?

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Das Unternehmen kann 90 % der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
  • Überschuldung (§ 19 InsO): Das Vermögen deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr – sofern keine Fortführungsprognose vorliegt.

🚨 Wichtig: Die Frist beginnt mit dem objektiven Eintritt des Insolvenzgrundes – nicht erst, wenn man sich dazu „bereit fühlt“. Wer die Frist versäumt, riskiert eine strafrechtliche Verfolgung wegen Insolvenzverschleppung, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und sogar eine persönliche Haftung als Geschäftsführer.


3. Einzelunternehmer & Freiberufler: Keine Antragspflicht, aber Chancen nutzen

Für Einzelunternehmer und Freiberufler besteht keine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzantragstellung. Dennoch kann ein rechtzeitiges Insolvenzverfahren sinnvoll sein – insbesondere, wenn keine Umschuldung oder Sanierung mehr möglich ist.

Vorteile eines freiwilligen Insolvenzantrags:

  • Stopp von Pfändungen und Zwangsvollstreckungen
  • Neue Perspektiven durch Restschuldbefreiung
  • Geordnete Schuldenregulierung durch Insolvenzplanverfahren

💡 Tipp: Ein Insolvenzantrag ist kein Scheitern – sondern oft der erste Schritt zu einem schuldenfreien Neustart.


4. Schutz der Beschäftigten in der Unternehmensinsolvenz

Als Unternehmer tragen Sie nicht nur Verantwortung für sich, sondern auch für Ihre Mitarbeiter. Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, tritt die Bundesagentur für Arbeit mit dem Insolvenzgeld ein, um Löhne für bis zu drei Monate zu sichern.

Voraussetzungen für Insolvenzgeld:

  • Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
  • Das Arbeitsverhältnis besteht oder bestand im Insolvenzzeitraum.
  • Der Lohn konnte nicht mehr gezahlt werden.

🔐 Wichtig: Die rechtzeitige Information und Vorbereitung ist entscheidend – sprechen Sie mit uns als Fachanwalt für Insolvenzrecht, um Haftungsrisiken zu vermeiden.


5. Persönliche Haftung vermeiden – Diese Fehler kosten richtig Geld

Gerade bei GmbH-Geschäftsführern ist Unwissenheit kein Schutz vor Strafe. Wer in der Krise zögert oder Gelder weiterverwendet, obwohl das Unternehmen bereits zahlungsunfähig ist, kann mit dem Privatvermögen haften.

Häufige Fehler:

  • Weiterbetrieb des Unternehmens ohne Liquidität
  • Auszahlung von Löhnen oder Lieferantenrechnungen trotz Zahlungsunfähigkeit
  • Kein oder verspäteter Insolvenzantrag

⚠️ Schon fahrlässiges Verhalten reicht aus, um sich strafbar zu machen. Hier hilft nur: Frühzeitig juristischen Rat einholen.


6. Welche Wege gibt es aus der Insolvenz?

Jede Krise ist auch eine Chance. Folgende Optionen stehen Unternehmern offen:

a) Regelinsolvenz

Für Selbstständige und GmbHs: geordnetes Verfahren mit Möglichkeit zur Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

b) Insolvenzplanverfahren

Flexiblere Lösung zur Schuldenregulierung – besonders geeignet für Unternehmer mit komplexen Strukturen und Gläubigern, die zu Kompromissen bereit sind. Weiteres zum Insolvenzplan erfahren Sie hier.

c) Sanierung außerhalb der Insolvenz

Mit einem Sanierungskonzept und Gläubigerzustimmung kann eine Insolvenz ggf. vermieden werden.


7. Fazit: Rechtzeitig handeln – Insolvenz professionell meistern

Unternehmerische Krisen können jeden treffen – entscheidend ist, wie man reagiert. Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und rechtzeitig handelt, kann Strafen vermeiden, sein Unternehmen schützen und sogar neu durchstarten.


✅ Jetzt handeln – bevor es zu spät ist!

Sie sind Unternehmer und sehen sich mit finanziellen Problemen konfrontiert? Lassen Sie es nicht so weit kommen, dass Insolvenzverschleppung, persönliche Haftung oder gar Strafverfahren drohen. Als erfahrene Kanzlei mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht unterstützen wir Sie kompetent, diskret und zielgerichtet.

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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